10. Juni 2023

Kolo­nia­lis­mus: ande­res Wort für Fachkräfteeinwanderung.

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Das gesam­te Grund­ge­setz ist eine unzu­läs­si­ge Ein­schrän­kung von Arti­kel 1 Grundgesetz.

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Der Lin­ke sehe sofort rot, wenn er nur den Begriff „Mit­tel­al­ter” höre, notier­te Don Nicolás. Tat­säch­lich kann der Lin­ke weder mit Köni­gen und Kai­sern, noch mit der Herr­lich­keit Got­tes, noch mit Kathe­dra­len, Bur­gen, Kai­ser­pfal­zen und Klös­tern, weder mit Rit­tern noch mit Mön­chen etwas anfangen.

Nur bei den Wind­müh­len macht er inzwi­schen eine Ausnahme.

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Wenn ich es rich­tig ver­stan­den habe, sym­bo­li­siert der Pri­de Month den Stolz von Les­ben, Schwu­len, Bise­xu­el­len und Trans­gen­der-Per­so­nen auf ihre sexu­el­le Orientierung.

Darf unser­eins, da er ja sonst nichts zu bie­ten hat, auch stolz auf sei­ne fabel­haf­te Ver­dau­ung sein?

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Der eine oder ande­re Leser erin­nert sich womög­lich, dass ich „auf der Rol­le”, also beim Rad­fah­ren im Win­ter und drin­nen, nichts lie­ber höre als Ramm­stein. Ich ken­ne alles von denen, inter­es­sie­re mich folg­lich durch­aus für die der­zeit ver­an­stal­te­te Vor­ver­ur­tei­lungs-Hatz von Medi­en­meu­te, Twit­ter­mob und einer Hyä­ne namens Zivil­ge­sell­schaft auf die Deutschro­cker um Till Lin­de­mann. Also denn:

Was ist die (ohne­hin längst ver­jähr­te) Unter­wä­sche-Spon­tan­par­ty auf der Köl­ner Dom­plat­te gegen ein Ramm­stein-Kon­zert! Und was ist schon Ground Zero gegen Row Zero!

Das schreibt der Münch­ner Mer­kur ange­sichts dro­hen­der Fol­ge­auf­trit­te der Sar­ma­ten aus Mit­tel­deutsch­land (!) im isar­städ­ti­schen Olym­pia­sta­di­on. Es gibt sogar ein Foto, auf dem man die KVR-Che­fin Han­na Sam­müll­er-Gradl (mit mas­si­ven Ohr­schüt­zern) beim Inspi­zie­ren der lee­ren Row Zero sieht. Damit sich dort kei­ne spär­lich beklei­de­ten und auf­fäl­lig gut­ge­wach­se­nen jun­gen Frau­en einen Hör­sturz oder einen Sturz auf den Rücken zuziehen!

Nie­mals in die null­te Rei­he stel­len wür­de sich Anna Voll­mer, #metoo-Beauf­trag­te der „Zei­tung für Deutsch­land”. Fai­rer­wei­se muss man hin­zu­fü­gen, dass Ramm­stein sie dort wahr­schein­lich auch nicht hin­lie­ße; kei­nes jener Medi­en­mä­dels, die sich momen­tan über die pyro­ma­ni­schen Deutschro­cker echauf­fie­ren, erhiel­te wohl jemals Zugang zur Row Zero. Was die Moti­ve ihrer Kom­men­ta­re kei­nes­wegs, aber doch ein gaa­anz klei­nes biss­chen erklärt; es ist der Wunsch nach all­ge­mei­ner Gleich­be­hand­lung, und die ist ohne Ver­bo­te nicht zu haben.

Kein Ein­zel­fall: Das unter­schei­det Ramm­stein fun­da­men­tal von jenen Ein­zel­fäl­len mit kuschel­be­dürf­ti­gen „Män­nern” und aus­ge­las­se­nen, aber ihre Beu­te brü­der­lich tei­len­den „Grup­pen”, von denen Sie in den Medi­en unter „Ver­misch­tes” lesen, deren Wir­ken, Wal­ten und Weben Sie aber nie­mals ver­all­ge­mei­nern dürfen.

Sie träumt von einer bes­se­ren Welt, einer Welt ohne Fehl­ver­hal­ten. Einer Welt, wo die Eis­ber­ge sich nicht mehr im Was­ser ver­ste­cken, son­dern zur Gän­ze offen­lie­gen. Einer Welt ohne die schril­len Ver­rucht­hei­ten und sexu­el­len Schmut­zig­kei­ten unter­halb der Was­ser­ober­flä­che. Einer Welt, in der Voll­jäh­rig­keit vor Bevor­mun­dung („Schutz”) nicht schützt.

Auch eine vom Deutsch­land­funk Kul­tur befrag­te Exper­tin bedient sich die­ser uner­hör­ten Meta­pher, wobei der Weg von Eis­mann zu Eis­berg ein eher kur­zer sein mag.

Unter die­ser Schlag­zei­le übrigens.

Da es in ’schland noch weni­ger „Pop-Exper­tin­nen” als Phi­lo­so­phin­nen gibt und ihre Stun­de end­lich geschla­gen hat­te, ließ sich auch das Schwei­zer Radio und Fern­se­hen (SRF) nicht lum­pen und lud Frau Eis­mann zum Gespräch über roman­ti­sier­te Mythen, Grund­pfei­ler und Leh­ren aus einem Skan­dal, von dem nie­mand weiß, wor­in er besteht, weil bis­lang nur des­sen Eis­berg­spit­ze bekannt ist.

Kön­nen Sie sich an das Gekreisch der Mädels im Publi­kum erin­nern, als die Beat­les auf der Büh­ne ihre Macht miss­brauch­ten? Da der Pop wei­land in den Kin­der- bzw. schwar­zen Halb­schu­hen steck­te, gab es lei­der noch kei­ne Exper­tin­nen dafür.

War­um es einen Schat­ten auf das einst gla­mou­rö­se Grou­pie­tum wirft, wenn Lin­de­mann das­sel­be tut, was vor ihm Hun­der­te ande­re Sän­ger – und Klamp­fer, sogar Drum­mer – taten? Was fra­gen Sie so naiv? Das ist doch wohl ein­deu­tig! Oder wol­len Sie das etwa verteidigen?

Der Witz bei all­dem ist, dass sich seit den 1960ern Aber­tau­sen­de jun­ge Frau­en danach gedrängt und Hun­dert­tau­sen­de davon geträumt haben, sich von den Mick Jag­gers und Robert Plants für Sex rekru­tie­ren zu las­sen; fra­gen Sie Uschi Ober­mai­er. Es gäbe die gesam­te Rock- und Pop­mu­sik sonst über­haupt nicht, denn die Jungs haben nur aus einem ein­zi­gen Grun­de gespielt: wegen der Frau­en. Um mög­lichst vie­le von ihnen flach­zu­le­gen. Die Grün­dung einer Rock ’n’ Roll-Band war kein musi­ka­li­sches, son­dern ein sexu­el­les Unternehmen.

Immer­hin, Abbit­te und Wie­der­gut­ma­chung sind auf den Weg gebracht. Sogar für lau.

Auch der Rol­ling Stone, des­sen Name übri­gens nicht auf die Rol­ling Stones zurück­geht, son­dern auf ein Lied des ult­rakeu­schen, jedem Grou­pie die Tür wei­sen­den Bob Dylan, hat eine Seil­schaft auf die Spit­ze des Eis­bergs entsandt.

Das ist doch hof­fent­lich nicht das letz­te Wort! Boy­kot­tie­ren, die­se Ferkel!

Die nächs­te Stadt in Angst heißt Düsseldorf.

Wer hat noch nicht? Ah, die Genos­sen der Wahr­heits- und Qualitätspresse.

Wo stün­de schließ­lich der Hal­tungs­jour­na­lis­mus ohne den grund­so­li­den Recher­che-Ersatz namens Ver­dacht? Wer an die­ser Stel­le mit Maul­kör­ben zün­delt, legt die Axt an die Wur­zel des demo­kra­ti­schen Eisbergs!

Zum Schluss die kin­der­lo­se Mut­ter aller Unter­stel­lun­gen bzw. Schamlosigkeiten.

An Ricar­da Lang ist die­ser Kelch auch denk­bar knapp vor­über­ge­gan­gen! Ich wie­der­um hät­te Welt­meis­ter im Schwer­ge­wicht sein können.

Die­se Neo-Puri­ta­ner wün­schen sich die Welt der Geschlech­ter keim­frei, sau­ber, ver­klemmt, trans­pa­rent, regle­men­tiert, über­wacht, gleich­ge­schal­tet und so lang­wei­lig, wie sie selbst sind. Sie wol­len, dass 16jährige wäh­len dür­fen, aber 20jährigen ver­bie­ten, las­ziv beklei­det in  der ers­ten Rei­he von Böse-Buben-Kon­zer­ten zu ste­hen. Zugleich las­sen sie zu, dass Tau­sen­de Ver­ge­wal­ti­ger ein­wan­dern und Min­der­jäh­ri­ge unter dem Druck der Trans-Lob­by an ihren Geni­ta­li­en her­um­schnip­peln las­sen. Gott, wie verlogen.

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„Ich sehe was, das siehst du nie,
рас, два, три!”
Ramm­stein, „Mos­kau”

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Das pla­ka­tie­ren die Grünen.

Und das haben sie mit­zu­ver­ant­wor­ten (wes­halb sie ihre Kin­der auch bevor­zugt auf Pri­vat­schu­len schicken).

Meint Ala­din El-Mafaala­ni, Pro­fes­sor für Erzie­hung und Bil­dung an der Uni­ver­si­tät Osna­brück. „In den Grund­schu­len sehe man heu­te, wie unse­re Arbeits­ge­sell­schaft in zehn bis 15 Jah­ren aus­se­hen wird, sagt Sozio­lo­ge El-Mafaala­ni. Und warnt: Schu­len und Kitas sei­en mit der neu­en ‚Super­di­ver­si­tät’ unter den Kin­dern völ­lig überfordert.”

Ich zitie­re Tagesschau.de: „Es kom­me regel­mä­ßig zu Selbst­ver­let­zun­gen, kör­per­li­chen und mehr­fach auch sexua­li­sier­ten Über­grif­fen, heißt es in dem Schrei­ben, das dem rbb vor­liegt. ‚Eini­ge der Kin­der bewaff­nen sich mit spit­zen Gegen­stän­den oder Mes­sern, um sich vor Über­grif­fen zu schüt­zen oder selbst wel­che zu bege­hen.’ Zudem müss­ten die Kin­der zum Teil mona­te­lang in der Kin­der­not­hil­fe blei­ben, statt wie vor­ge­se­hen nur weni­ge Tage.

Unter Ver­weis auf die Tötung eines 12 Jah­re alten Mäd­chens im nord­rhein-west­fä­li­schen Freu­den­berg im März durch zwei gleich­alt­ri­ge Mäd­chen war­nen die Mit­ar­bei­ten­den, dass ähn­li­ches auch im Ber­li­ner Kin­der­not­dienst dro­he. ‚Wir sagen an die­ser Stel­le in aller Deut­lich­keit, dass dazu nicht mehr viel fehlt. Sei es durch Fehl­ein­schät­zun­gen auf­grund unzu­rei­chen­den Per­so­nals, sei es durch Selbst­ver­let­zung oder kör­per­li­che Über­grif­fe.’ Die Lage sei schon lan­ge bekannt, und was im Kin­der­not­dienst gesche­he, so der Brief, sei ‚eine Kata­stro­phe mit Ansage’.”

Die­ses Land wird sich ändern, und zwar dras­tisch. Die Grü­nen sind Klep­to­ma­nen, die jetzt „Hal­tet den Dieb!” schreien.

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Was macht die Intelligenzpresse?
Sol­che Schlagzeilen.

Oder sol­che.

Statt z. B. auf alte Pastörinnen?

Blei­ben wir beim Kir­chen­tag. Hören Sie den Ruf nach dem Nikab?

(Nicht ihren Ruf – meinen.)

Unter der gestren­gen Fuch­tel des Islam wäre aber Schluss mit der öffent­li­chen Mösen­ma­le­rei. Aber irgend­was ist ja immer. Und eine Min­der­heit zum Aus­schlie­ßen und Denun­zie­ren fän­de sich auch.

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Das ist nicht Ramm­stein, hier gibt es auch kei­ne Rei­he Null, aber schlimm ist es doch.

Das muss aufhören.

(Bernd Zel­ler)

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Den hier muss ich noch irgend­wie von mei­ner Fest­plat­te bekommen.

Für mich als Phy­sio­gno­mist ist das mal wie­der ein Fest. Wenn Sie hier kli­cken, kön­nen Sie sich das Aus­maß jener kör­per­li­chen Gewalt vor­stel­len, mit wel­cher unser links­fa­schis­ti­sches Pum­mel­chen der Macht­er­grei­fung der Schwe­fel­bu­ben weh­ren wür­de, wenn es ganz schlimm stünde.

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„Wie Ihr häu­fi­ger anony­mer Gast­au­tor bin ich Jurist im Staats­dienst”, schreibt Leser ***. „Da ich dem Zeit­geist in vie­len Punk­ten nicht ent­spre­che, ist für mich das Vor­ge­hen des Bun­des­am­tes für Ver­fas­sungs­schutz gegen die AfD und Orga­ni­sa­tio­nen, die zu ihrem Vor­feld gezählt wer­den kön­nen, von beson­de­rer Rele­vanz. Ich schrei­be Ihnen, weil die­ses The­ma auch von Ihnen häu­fig behan­delt wird.

Ich will hier nicht zum x‑ten Mal die Argu­men­ta­ti­on des BfV aus­ein­an­der­neh­men und über den abwe­gi­gen Stand­punkt zum Volks­be­griff sowie die hier­aus gezo­ge­nen Unter­stel­lun­gen schrei­ben, das haben von Diet­rich Murs­wiek über Mar­tin Wage­ner bis Ulrich Vos­ger­au schon Beru­fe­ne­re hin­rei­chend getan. Mein gedank­li­cher Aus­gangs­punkt sind viel­mehr die fol­gen­den Fra­gen: Ist das Bun­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz bereit, die Maß­stä­be, an denen es die Oppo­si­ti­on misst, auch auf Regie­rungs­par­tei­en oder ihnen nahe­ste­hen­de Orga­ni­sa­tio­nen anzu­wen­den? Falls nein, was folgt daraus?

Der Aus­gangs­punkt ist klar. Als Ver­fas­sungs­feind oder Extre­mist (bei­de Begrif­fe wer­den syn­onym ver­wen­det) gilt, wer gegen die frei­heit­lich-demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung arbei­tet. Die­se besteht aus den wich­tigs­ten der Grund­sät­ze, die nach Arti­kel 79 Absatz 3 des Grund­ge­set­zes (GG) unab­än­der­lich sind, dem Demo­kra­tie­prin­zip, dem Rechts­staats­prin­zip und der Men­schen­wür­de­ga­ran­tie. Die Argu­men­ta­ti­on des BfV gegen die patrio­ti­sche Oppo­si­ti­on (AfD, Iden­ti­tä­re Bewe­gung, Insti­tut für Staats­po­li­tik, Jun­ge Alter­na­ti­ve, Ein Pro­zent…) ist im Kern immer gleich: Wegen der Auf­fas­sung ihrer Prot­ago­nis­ten, es gebe ein deut­sches Volk im eth­nisch-kul­tu­rel­len Sin­ne, die eine Her­ab­set­zung von ein­ge­bür­ger­ten Staats­an­ge­hö­ri­gen zu Deut­schen zwei­ter Klas­se impli­zie­re, bestün­de die Besorg­nis, dass eine deren Men­schen­wür­de ver­let­zen­de Behand­lung beab­sich­tigt sei, eben­so wie die Ver­let­zung der Men­schen­wür­de von Aus­län­dern, die nach Deutsch­land ein­wan­dern wol­len oder bereits hier leben.

Ver­all­ge­mei­nert bedeu­tet dies: Ver­fas­sungs­feind ist der­je­ni­ge, bei dem die Besorg­nis besteht, dass er eine Poli­tik anstrebt, die die Men­schen­wür­de bestimm­ter Men­schen nicht ach­tet. Es ist uner­heb­lich, ob sich dies auf nur ein Poli­tik­feld beschränkt (hier die Migra­ti­ons­po­li­tik), es ist auch nicht erfor­der­lich, dass die­sen Men­schen die Men­schen­wür­de ins­ge­samt abge­spro­chen wird (nicht ein­mal Herr Hal­den­wang behaup­tet, dass die AfD Migran­ten fol­tern las­sen wol­le). Ohne Belang ist schließ­lich, ob sich die Orga­ni­sa­ti­on auf ande­ren Poli­tik­fel­dern beson­ders für die Men­schen­wür­de oder eine ande­re Säu­le der frei­heit­lich-demo­kra­ti­schen Grund­ord­nung ein­setzt. Es nutzt der AfD bei­spiels­wei­se nichts, dass sie sich in beson­de­rem Maße für das Demo­kra­tie­prin­zip stark macht, indem sie der wei­te­ren Über­tra­gung von Kom­pe­ten­zen auf die EU (die dazu füh­ren wür­de, dass den deut­schen Staats­bür­gern Ein­fluss­mög­lich­kei­ten ent­zo­gen wer­den) ent­ge­gen­tritt, sich für direk­te Demo­kra­tie auf Bun­des­ebe­ne ein­setzt und sich den Plä­nen der Kar­tell­par­tei­en von Grü­nen bis CDU, den Ein­fluss der Bür­ger durch eine Ver­län­ge­rung der Legis­la­tur­pe­ri­ode auf Bun­des­ebe­ne zu beschnei­den, widersetzt.

Die­se ver­all­ge­mei­ner­ten Grund­sät­ze kön­nen ohne wei­te­res auf ande­re Poli­tik­fel­der über­tra­gen wer­den. Ich will nach­fol­gend die Fra­ge des Schut­zes des unge­bo­re­nen Lebens in den Blick neh­men. Nach gefes­tig­ter Recht­spre­chung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts folgt aus der Men­schen­wür­de­ga­ran­tie die Ver­pflich­tung des Staa­tes, das unge­bo­re­ne Leben zu schüt­zen. Des­halb muss der Gesetz­ge­ber der Mut­ter den Schwan­ger­schafts­ab­bruch grund­sätz­lich ver­bie­ten und ihr die grund­sätz­li­che Rechts­pflicht auf­er­le­gen, das Kind aus­zu­tra­gen. Die Men­schen­wür­de­ga­ran­tie ver­pflich­tet den Staat ins­be­son­de­re dazu, ein wirk­sa­mes Schutz­kon­zept zu ergrei­fen, das auch Ele­men­te des repres­si­ven Schut­zes ent­hält. Des­halb darf der Staat nicht auf den Ein­satz auch des Straf­rechts und die davon aus­ge­hen­de Schutz­wir­kung für das mensch­li­che Leben frei ver­zich­ten. All dies kann man im Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts vom 28. Mai 1993 zu 2 BvF 2/90 u.a. nach­le­sen, das hier frei abruf­bar ist.

Zwi­schen­fa­zit: Wer die ‚Ent­kri­mi­na­li­sie­rung’ des Schwan­ger­schafts­ab­bruchs anstrebt, will unge­bo­re­nen Men­schen den Schutz ent­zie­hen, der ihnen wegen der Men­schen­wür­de­ga­ran­tie zusteht. Das ist verfassungsfeindlich.

Nun kann man sich anse­hen, wie zum Bei­spiel die Grü­nen zu die­ser Fra­ge ste­hen. Dazu muss man weder Reden noch sons­ti­ge Äuße­run­gen durch­su­chen, erst recht nicht erfor­der­lich ist der Ein­satz nach­rich­ten­dienst­li­cher Mit­tel. Aus­rei­chend ist viel­mehr die Lek­tü­re der Grund­satz­pro­gram­me der Par­tei, die hier abruf­bar sind.

Im Bun­des­pro­gramm von 1980 hieß es: ‚In der Fra­ge der Schwan­ger­schaft­un­ter­bre­chung gera­ten zwei wesent­li­che Zie­le der GRÜNEN in Wider­spruch mit­ein­an­der: einer­seits ent­schie­den für das vol­le Selbst­be­stim­mungs­recht von Frau und Mann ein­zu­tre­ten, ande­rer­seits das mensch­li­che Leben in allen Berei­chen zu schüt­zen. […] Die Schwan­ger­schafts­un­ter­bre­chung kann als eine Fra­ge der mora­li­schen Ein­stel­lung und der per­sön­li­chen Lebens­umst­äp­de nicht Gegen­stand juris­ti­scher Ver­fol­gung sein. […] Wir for­dern: […] Kei­ne Bevor­mun­dung und Dis­kri­mi­nie­rung der Frau­en durch Staat und Ärz­te. Kei­ne Straf­ver­fol­gung und Ein­schüch­te­rung von Frau­en und Ärz­ten, die abge­trie­ben haben.”

Im Grund­satz­pro­gramm von 2002 klang es so: ‚Wir wol­len das Recht der Mäd­chen und Frau­en auf ein selbst­be­stimm­tes Leben sichern und för­dern. Des­halb wer­den wir uns wei­ter dafür ein­set­zen, dass das Recht der Frau­en, sich selbst­be­stimmt und ohne äuße­ren Druck für oder gegen eine Schwan­ger­schaft zu ent­schei­den, gewahrt bleibt. […] Auch eine straf­recht­li­che Ver­fol­gung von Schwan­ger­schafts­ab­brü­chen ist kein geeig­ne­ter Weg, Ent­schei­dun­gen für das Leben mit Kin­dern zu för­dern. […] Kei­ne Frau soll durch die sozia­le und mate­ri­el­le Situa­ti­on oder durch aus­ge­üb­ten Druck von außen in ihrer frei­en Ent­schei­dung beein­träch­tigt werden.’

Die ent­spre­chen­de Pas­sa­ge im aktu­el­len Grund­satz­pro­gramm von 2022 lau­tet: ‚Das Recht auf Selbst­be­stim­mung über den eige­nen Kör­per und das eige­ne Leben muss für alle Men­schen, ins­be­son­de­re auch Frau­en, Mäd­chen, trans*, inter* und nicht-binä­re Men­schen mit und ohne Behin­de­rung unein­ge­schränkt gel­ten. Die­ses Recht zu rea­li­sie­ren ist Teil einer guten öffent­li­chen Gesund­heits­ver­sor­gung. Zu ihr zäh­len auch selbst­be­stimm­te Schwan­ger­schafts­ab­brü­che, die nichts im Straf­ge­setz­buch ver­lo­ren haben und deren Kos­ten grund­sätz­lich über­nom­men wer­den müssen.’

Es ist also seit Par­tei­grün­dung durch­ge­hen­de Posi­ti­on der Grü­nen, dass allein die Mut­ter frei und ohne straf­recht­li­che Ver­fol­gung befürch­ten zu müs­sen dar­über ent­schei­den soll, ob ein unge­bo­re­nes Kind getö­tet wird oder ob es leben darf. Staat­li­chen Schutz gegen die Ent­schei­dung der Mut­ter darf es ihrer Auf­fas­sung nach nicht geben. Die Men­schen­wür­de des unge­bo­re­nen Kin­des spielt für die Grü­nen dabei kei­ne Rol­le. Die­se Posi­ti­on ist, wie oben gezeigt, ver­fas­sungs­feind­lich. (Auf­fäl­lig ist, dass die Tex­te zuneh­mend radi­ka­ler for­mu­liert sind – im ers­ten Pro­gramm ist der Schutz des mensch­li­chen Lebens zumin­dest noch erwähnt wor­den, wenn er auch nicht gegen den Wil­len der Mut­ter ver­wirk­licht wer­den soll­te. Die vor­herr­schen­de Erzäh­lung, die Grü­nen hät­ten Radi­ka­lis­men der Anfangs­zeit abge­legt, trifft offen­sicht­lich nicht zu.)

Das Bun­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz geht aber kei­nes­wegs gegen die Grü­nen vor, obwohl sie eine erheb­li­che Gefahr für die frei­heit­lich-demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung dar­stel­len. Denn anders als die poli­tisch iso­lier­te AfD, die kei­ne rea­le Chan­ce auf Macht­be­tei­li­gung hat, sind sie an der Bun­des­re­gie­rung und der Mehr­zahl der Lan­des­re­gie­run­gen betei­ligt und haben so nicht nur die Mög­lich­keit, die Gesetz­ge­bung zu beein­flus­sen, son­dern kön­nen auch über die Beset­zung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts mit­be­stim­men, mit der Gefahr, dass eine neue Beset­zung des Gerichts Buch­sta­ben und Geist des Grund­ge­set­zes außer Acht lässt und die Men­schen­wür­de­ga­ran­tie im Sin­ne des grü­nen Par­tei­pro­gramms entkernt.

Das Vor­ge­hen des Bun­des­amts für Ver­fas­sungs­schutz allein gegen die Oppo­si­ti­on ist nach alle­dem objek­tiv will­kür­lich. (Mir ist auch sonst nicht bekannt, dass es jemals eine der Kar­tell­par­tei­en oder eine ihrer Vor­feld­or­ga­ni­sa­tio­nen ins Visier genom­men hät­te.) Es ver­stößt damit gegen das Recht der AfD auf Chan­cen­gleich­heit und han­delt sei­ner­seits ver­fas­sungs­feind­lich. Denn nach der Recht­spre­chung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts folgt das Recht der poli­ti­schen Par­tei­en auf Chan­cen­gleich­heit auch aus der Bedeu­tung, die dem Mehr­par­tei­en­prin­zip für die frei­heit­li­che Demo­kra­tie zukommt, weil die Demo­kra­tie nicht funk­tio­nie­ren kann, wenn nicht die Par­tei­en grund­sätz­lich unter den glei­chen recht­li­chen Bedin­gun­gen in den Wahl­kampf ein­tre­ten. Da das Bun­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz den poli­ti­schen Wil­len der Bun­des­in­nen­mi­nis­te­rin Nan­cy Fae­ser (SPD) exe­ku­tiert und sich ihre Par­tei nicht von die­sem gegen das Demo­kra­tie­prin­zip gerich­te­ten Vor­ge­hen distan­ziert, son­dern es im Gegen­teil unter­stützt, wäre die SPD nach die­sen Maß­stä­ben zumin­dest als Ver­dachts­fall einzustufen.”

***

Amü­san­te Amts­post traf heu­te bei mir ein. Näher­hin vom Poli­zei­prä­si­di­um Aachen, Kri­mi­nal­in­spek­ti­on Staatsschutz.

In Rede steht eine Acta-Notiz von Anfang Febru­ar. Wen mag ich belei­digt haben? Gott? Hat er sich am Ende wirk­lich in die lee­re Krip­pe über­ge­ben? Dann wäre ich wegen Anstif­tung dran, wie?

 

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