Möge es sich so verhalten!
(Leser ***)
Der Patient selber wird prozentual nach wie vor die benötigte Menge Narkosegas bekommen, es geht aber darum, die absolute Verbrauchsmengen, auch vom Atemgas, wie Sauerstoff (Lachgas ist u.a. wegen der Umweltschädlichkeit, aber auch wegen Risiken für den Patienten heute so gut wie verschwunden) zu vermindern, was ja wie bei jeder anderen technischen Entwicklung ein legitimes Ziel ist.
Ohnehin ist die Narkosetiefe u.a. durch EEG-basierte Überwachungsverfahren sehr gut und sicher steuerbar. Genau wie sie es beschrieben, wird, mit Ausnahmen wie bei Kindern, die Allgemeinanästhesie heutzutage intravenös eingeleitet. Dann gibt es die Möglichkeit, entweder über die Beatmung Narkosegas zuzuführen, da es sich aber um ein geschlossenes Kreissystem handelt, braucht man absolut immer weniger Narkosegas, um so dichter dieses System im Narkosegerät konstruiert wird. Die modernen Geräte sind in dieser Hinsicht aber schon sehr gut! Eine andere, weit verbreitete Möglichkeit ist die totale intravenöse Anästhesie auf der Basis von Propofol (siehe M.Jackson), die ohnehin ganz ohne Narkosegas auskommt.”
Dass in sämtlichen Kampagnen, die mit Personen werben, inzwischen schwarze Models in einer geradezu ins Gesicht springenden Überrepräsentanz auftauchen, gehört ebenso zur Großen Transformation (des Westens, nur des Westens) wie das Getrommel für noch mehr Einwanderung (in den Westen, nur in den Westen), die Aufrufe zu Konsumverzicht und Insektenfresserei, die sukzessive Abschaffung des Bargelds und des Verbrennungsmotors (nur im Westen), die Denunziation der Geschichte und der Tradition (der Weißen) als Verbrechensgeschichte und Ausbeutungstradition, die Anprangerung der Klima- und Kolonialschuld (des Westens), die Freigabe der Länder (der Weißen) als Siedlungs- und Beutegebiete zur Wiedergutmachung aller bisherigen Geschichte sowie die Auflösung der Geschlechter, Familienstrukturen und jeglichen Zusammengehörigkeitsgefühls (nur im Westen).
In einem Bild:
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(Das war eine Anzeige.)
(Leser ***)
Muslimische Lehrerinnen dürfen im Unterricht ein Kopftuch tragen, melden die Medien, das habe das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Jetzt fehlt noch das religiös begründete öffentliche Waffentragen, juxt Leser ***, Jurist.
Ich nehme mal an, dass da auf das Scheitern der Verfassungsbeschwerde des Berliner Senats zum ‚Kopftuchurteil’ des Bundesarbeitsgerichts angespielt wird. Dazu hätte ich, ebenfalls als Jurist, auch was zu sagen, nachdem ich mich jetzt – sämtlichen existierenden und nicht existierenden Göttern sei’s gedankt – im Ruhestand befinde.
Das obige Zitat gibt die Lage nur sehr verkürzt und vereinfacht wieder. Tatsächlich ist es viel komplizierter und wird aller Voraussicht nach künftigen Bildungspolitikern (jederlei Geschlechts) noch viel Freude bereiten. Die Rechtslage war bisher so: Das Gesetz zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin – vulgo: Neutralitätsgesetz – sah vor, dass an allgemeinbildenden Schulen das Tragen von ‚auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücken’ durchweg nicht gestattet war. Ausnahmen galten für den Religionsunterricht sowie für Berufsschulen und Schulen für Erwachsenenbildung, dort war das Kopftuch seit je her erlaubt.
Dieses generelle ‚Kopftuchverbot’ – das, nebenbei bemerkt, auch für christliche Nonnenschleier und jüdische Kippas gilt, dort aber nie angewendet werden musste – wurde in der Tat vom Bundesarbeitsgericht unter Berufung auf ein einschlägiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BverfG) für unstatthaft befunden. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass das muslimische Lehrerinnen jetzt generell und überall mit Kopftüchern unterrichten dürfen. Das BverfG äußert sich zum Kopftuchverbot nämlich so:
‚Wird in bestimmten Schulen oder Schulbezirken aufgrund substantieller Konfliktlagen über das richtige religiöse Verhalten bereichsspezifisch die Schwelle zu einer hinreichend konkreten Gefährdung oder Störung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität in einer beachtlichen Zahl von Fällen erreicht, kann ein verfassungsrechtlich anzuerkennendes Bedürfnis bestehen, religiöse Bekundungen durch das äußere Erscheinungsbild nicht erst im konkreten Einzelfall, sondern etwa für bestimmte Schulen oder Schulbezirke über eine gewisse Zeit auch allgemeiner zu unterbinden.’ (BverfG, Beschluss v. 27.01.2015 – 1 BvR 471/10 und – 1 BvR 1181/1)
Und da es in gewissen Stadtteilen Berlins Schulen gibt, an denen die, wie Sie sie nennen, ‚Religion des Friedens’ schon jetzt den Schulfrieden massiv gefährdet – etwa, indem sich dort halbstarke Muslime als Religionspolizei gebärden, die während des Ramadan anderen muslimischen Schülern den Müsliriegel aus der Hand schlagen –, wird die Berliner Bildungsverwaltung wohl die ohnehin schon lange Liste ihrer Probleme um ein wahres Prachtexemplar erweitern müssen: die Aufgabe, festzulegen, wo an Berlins Schulen Kopftücher getragen werden dürfen und wo nicht.
Und die Gutmenschenmasche, das Problem, wie etwa bei der Clankriminälität, einfach zu leugnen und als ‚Diskriminierung’ abzutun, wird in diesem Fall wahrscheinlich nicht funktionieren. Denn während die Clankriminalität den Durchschnitts-Wokistaner nicht betrifft, sieht das jedenfalls bei dem Teil der grüngesonnenen Gutmenschenfraktion anders aus, der schulpflichtige Kinder hat. Und wenn es um Wohl und Wehe der eigenen Brut geht, hören für gewöhnlich auch die Wokesten der Woken auf, den Elefanten im Raum zu ignorieren. Man denke nur an die zahlreichen Kreuzberger Grünlinge, die das Maul nicht weit genug aufreißen können, wenn es darum geht, die bunte Multikultigesellschaft zu lobpreisen, die aber, wenn Jolanda, Mathilda, Sören und Lukas plötzlich neben Fatima, Dilara, Mustafa und Jussuf die Schulbank drücken sollen, die lieben Kleinen dann doch lieber bei der Oma in Zehlendorf anmelden.
Kurzum, es wird demnächst in Berlin aller Voraussicht nach ein umfängliches Palaver geben, welche Schule als ‚Kopftuchschule’ gelistet werden soll, und welche als ‚Nicht-Kopftuchschule’. Wie Hadmut Danisch zu sagen pflegt: Das wird bestimmt lustig.”
***
Das Schlusswort möge heute jener Herr sprechen.
Wie jedefrau weiß, stammt das Original vom kleinen hinkenden Teufel aus Rheydt, auch „Der Bock von Babelsberg” genannt.