29. November 2022

Jemand soll­te eine Sati­re schrei­ben, die von einem Land han­delt, in dem Hete­ro­se­xua­li­tät als ver­werf­lich gilt und die Hete­ro­se­xu­el­len sich in Gesell­schaft heim­lich mit Bli­cken ver­stän­di­gen wie die Homo­se­xu­el­len bei Proust.

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„Syrer befiehl, wir folgen.”
So Freund *** in unge­wöhn­li­cher Jux­lau­ne („gar nicht unge­wöhn­lich”, sagt er).

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Eine der tris­tes­ten Erkennt­nis­se der neue­ren Zeit lau­tet, dass sich eine gro­ße Zahl von Men­schen offen­bar noch leich­ter mani­pu­lie­ren, steu­ern, ins Bocks­horn jagen und unter­drü­cken lässt als eine gerin­ge Zahl. Je mehr die Welt­be­völ­ke­rung wächst, des­to leich­ter wird sie, wenn die­se The­se zutrifft, zu beherr­schen sein – gera­de ver­mit­tels der elek­tro­ni­schen Medi­en. Der moder­ne Mensch und „Jetzt­s­as­se” (Kapiel­ski) besitzt eine ver­blüf­fen­de Fähig­keit, sich bei der Befol­gung von Moden und vor allem Gesin­nungs­mo­den auf die Fre­quenz des Schwar­mes ein­zu­stim­men und sich in Sta­tis­ti­ken ein­zu­fü­gen. Gera­de im Kri­sen­mo­dus ist sein Meu­ten­bil­dungs­trieb unbe­schränkt akti­vier­bar. Die Hys­te­ri­sier­bar­keit der end­auf­ge­klär­ten Letz­ten Men­schen lässt jedes Auto­kra­ten­herz höher schla­gen; man muss ihnen nur sug­ge­rie­ren, dass eine gro­ße Gefahr droht und sie die wis­sen­schaft­lich gesi­cher­ten, von Fak­te­checkern geprüf­ten Abwehr­po­si­tio­nen vertreten.

Zu die­sem Befund passt die erschüt­tern­de Ver­ein­heit­li­chung des Den­kens und Sagens. Ein belie­bi­ges Debat­tier­lo­kal im Wien oder Ber­lin der 1920er Jah­re war unend­lich frei­er, welt­of­fe­ner und vor allem plu­ra­ler, als jede heu­ti­ge deut­sche Talk­show. In einem mit­tel­al­ter­li­chen Dorf herrsch­te mehr Plu­ra­lis­mus als an einer heu­ti­gen west­li­chen Uni­ver­si­tät. Dass die Uni­for­mi­tät in den Köp­fen mit einer gro­tes­ken Viel­falt von Äußer­lich­kei­ten kor­re­liert, darf als Schein­ent­las­tung gewer­tet wer­den. Und die viel­be­ka­kel­te „Spal­tung” der Gesell­schaft bestä­tigt die­sen Befund eher, als sie ihn demen­tier­te, sofern sie eben in einen akzep­tier­ten gro­ßen und einen stig­ma­ti­sier­ten weit klei­ne­ren Teil zerfällt.

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In sei­nem Edi­to­ri­al zur Win­ter-Aus­ga­be von Tumult schreibt Frank Böckelmann:

„Mein Ver­ständ­nis für die Welt­sicht derer, die mein Wir­ken für ver­werf­lich hal­ten, ist schier gren­zen­los. Nur all­zu gut kann ich daher nach­voll­zie­hen, war­um der eine oder ande­re eta­blier­te Autor mir einen Arti­kel hin­reicht, in dem er kein Blatt vor den Mund nimmt, aber in sei­nem Wert­schät­zungs­netz­werk unbe­schol­ten zu blei­ben wünscht. Mit Hin­weis auf sein beruf­li­ches Umfeld fragt er an, ob er unter Pseud­onym schrei­ben kön­ne. Aber ja doch. Ver­steht sich. Wei­te­re Erklä­run­gen erspa­ren wir uns.

Das Wer­te­kos­tüm der frei­en Welt ist nicht das Ergeb­nis von poli­ti­schen oder Welt­an­schau­ungs­kämp­fen; Ziel und Prä­mie der mas­sen­de­mo­kra­ti­schen Sprach­re­ge­lung in der zwei­ten Hälf­te des 20. Jahr­hun­derts war viel­mehr die Selbst­ver­ständ­lich­keit selbst: unan­fecht­ba­re Funk­tio­na­li­tät. ‚Jeder soll leben dür­fen, wie er will’ – nur der Spiel­raum derer, die an Unver­füg­ba­rem und Unver­han­del­ba­rem hän­gen, wird ein­ge­schränkt. ‚Nie­mand soll Son­der­rech­te genie­ßen dür­fen’ – mit Aus­nah­me der­je­ni­gen, die sich ungleich behan­delt sehen. So spre­chen wir nun im Wer­te­wes­ten vor uns hin – in einem Kranz von ver­läss­li­chen Gleit­for­meln, die kei­nen Inhalt mehr benö­ti­gen, aber über­zeu­gend vor­täu­schen, einen zu haben.

Gegen sol­chen Sinn­schaum und sei­ne grup­pen­dy­na­mi­sche Pene­tranz ist schwer anzu­ge­hen. Manch einer, der sich in Wer­te­deutsch­land eine Exis­tenz­grund­la­ge geschaf­fen hat, bean­sprucht daher das Recht, getarnt mit der boden­lo­sen Gesell­schaft abzu­rech­nen. Man kann ihm nicht zumu­ten, für eini­ge Publi­ka­tio­nen sei­nen Leu­mund zu gefähr­den. Das geben mir die kon­spi­ra­ti­ven Autoren wort­los zu verstehen.

Im Jahr­gang 2019 von Tumult sind ein­und­zwan­zig Arti­kel unter Pseud­onym erschie­nen, im Jahr­gang 2020 fünf­zehn Arti­kel, im Jahr­gang 2021 drei­zehn Arti­kel und im Jahr­gang 2022 eben­falls drei­zehn. Man­cher Künst­ler, der sein Werk in unse­rer Zeit­schrift prä­sen­tie­ren will, teilt als­bald bedau­ernd mit, dass die Gale­rie, die sei­ne Arbei­ten anbie­tet, ihr Veto ein­ge­legt habe – ich bin dar­auf gefasst und neh­me es klag­los hin. Ein pro­mi­nen­ter Autor muss auf Geheiß sei­nes Ver­lags die Erlaub­nis zum Vor­ab­druck eines Kapi­tels zurück­zie­hen. Ein ande­rer Autor, der auf Tumult gro­ße Stü­cke hält, sagt ab, nach­dem ihm Freun­de bedeu­tet haben, gewis­se Autoren in die­ser Zeit­schrift beweg­ten sich ‚am Rand des poli­tisch Erträg­li­chen’. Und ich ver­zich­te wohl­weis­lich dar­auf, über Kon­takt­schuld und Erträg­lich­keit zu strei­ten. Ein wei­te­rer ange­se­he­ner Autor bit­tet mich, doch zu ver­ste­hen, dass er ’sei­ne Lage nicht noch pre­kä­rer machen’ wol­le, ‚als sie ohne-hin schon’ sei – daher habe er sich ent­schlos­sen, ‚kei­ne unnö­ti­gen Angriffs­flä­chen mehr zu bie­ten’. Sol­che Flos­keln sind Anspie­lun­gen auf eine über­wäl­ti­gen­de Fata­li­tät, über die man kein Wort ver­lie­ren muss (und die auch ich end­lich beher­zi­gen soll).

Der Preis für mein umfas­sen­des Ver­ständ­nis ist Dop­pel­bö­dig­keit von Wahr­neh­mung, Wis­sen und Wer­tung. Das neu­deut­sche Wer­te­ge­stell ist auf Sand gebaut, aber in Selbst­ver­ständ­lich­keit gehüllt. Ihr ent­rich­te ich täg­lich mei­nen Tri­but, ob ich nun mit Nach­barn spre­che, Dienst­leis­tun­gen nut­ze, vor einem Bild­schirm sit­ze, den Abscheu ehe­ma­li­ger Freun­de ver­kraf­te – oder dem Schutz­be­dürf­nis von Autoren ent­spre­che. Im klei­nen Tumult-Betrieb indes­sen beruht der Ver­trau­ens­vor­schuss, den die Akteu­re ein­an­der gewäh­ren, auf der Erfah­rung, jah­re­lan­gem hohem Außen­druck gemein­sam stand­ge­hal­ten zu haben.”

Die Kon­se­quenz sol­cher Plau­de­rei­en aus dem Näh­käst­chen des Sami­s­dat wird wahr­schein­lich sein, dass die argu­men­ta­ti­ons­zwangs­be­frei­ten Lin­ken froh­lo­cken und immer mehr Kon­ser­va­ti­ve den kor­rek­ten Sitz ihrer Tarnk­äpp­chen über­prü­fen. Oder aber ihren ver­damm­ten Stolz ent­de­cken. Sag­te ich Stolz? Par­don, das war wohl etwas frivol –

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Natür­lich wird die Öff­nung Twit­ters ledig­lich den Kan­dia­ten­kreis für lin­ke Steck­brie­fe erwei­tern. Aber immerhin.

Die Mei­nungs­frei­heit wird Fol­gen haben, und zwar in Zei­ten des digi­tal erwei­ter­ten Gedächt­nis­ses auf Lebenszeit.

Die Sta­si muss­te dafür noch Inof­fi­zi­el­le ein­set­zen. Aber Spit­zel sind nicht mehr nötig, nur noch Aus­wer­ter bzw. Algo­rith­men. Ein fal­scher Satz, ein fal­sches Wort, und Sie sind weg, wobei die Palet­te des Fal­schen stän­dig grö­ßer wird. Des­we­gen emp­fiehlt es sich, nicht nur kei­ne fal­schen Wor­te an der glo­ba­len Klo­wand zu hin­ter­las­sen, son­dern sol­che Wor­te sicher­heits­hal­ber gar nicht erst zu den­ken, denn erst dann schreibt man sie mit Gewiss­heit nir­gend­wo hin.

Die Bra­ve New World wird ein von regel­mä­ßi­gen Exklu­si­ons­hys­te­rien durch­wall­tes Pur­ga­to­ri­um aus Langer­wei­le und Kon­for­mis­mus sein.

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Das führt uns nach China.

Wobei die Scham­lo­sig­keit unse­rer Staats- und Block­par­tei­füh­rung die chi­ne­si­sche Ver­tu­schungs­pro­pa­gan­da zumin­dest in der B‑Note sou­ve­rän übertrifft.

Das ist übri­gens die Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de der Grü­nen im Bun­des­tag, eine Frau – darf man das noch sagen? –, deren sich nicht nur auf Twit­ter, son­dern auch in den Par­la­ments­zwi­schen­ru­fen offen­ba­ren­de her­aus­ra­gen­de Intel­li­genz allen­falls durch ihren Lieb­reiz getoppt wird.

Wie vie­le Fin­ger sehen Sie?

Wenn die kogni­ti­ve Dis­so­nanz zum Nor­mal­zu­stand wird.

Rück­blen­de. Das einst­wei­len noch ein­ge­bil­de­te Welt­herr­schafts­zen­tral­kom­mi­tee fand (und fin­det) chi­ne­si­sche Metho­den irgend­wie toll. Jeden­falls nachahmenswert.

Wake up, Neo! Fol­low the white rabbit.

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Wir kom­men zum Coro­nablock (ich bin heu­te faul und las­se schreiben).

Es sind halt publi­zie­ren­de Regie­rungs­nut­ten (nichts gegen den ehren­wer­ten, ein gewis­ses Talent und eine Aus­bil­dung vor­aus­set­zen­den Beruf der Hure übrigens!).

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Wech­seln wir in die Sphä­re der Reflexion.

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Make Influ­en­za gre­at again!

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Uups.

Aber viel­leicht wirkt Mikro­plas­tik ja antiviral?

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Zur Beu­te­re­pu­blik Deutsch­land und deren Auto­ge­no­zid auf Raten (Acta vom 27. Novem­ber) schreibt Leser ***, Jurist im Staats­dienst (und hier bereits gele­gent­lich zitiert):

„Zunächst ist es ja schon unter Mer­kel ein­ge­ris­sen, daß der Staat – genau­er gesagt, die Regie­rung – in zuneh­mend scham­lo­ser und dreis­ter Wei­se Orga­ni­sa­tio­nen mit Steu­er­gel­dern füt­tert, um deren poli­ti­sche Agen­den zu för­dern bzw. zu ermög­li­chen. Das geht von Schlep­per­trup­pen bis zur Anti­fa, mehr oder weni­ger direkt, in aller Regel über die soge­nann­ten NGOs. Hin­zu kom­men als Anzei­gen aus­ge­wie­se­ne Pro­pa­gan­da­kam­pa­gnen in den Main­stream­m­e­di­en, mit denen deren publi­zis­ti­sches Wohl­wol­len gekauft wird. Nun ist das, obwohl schon seit eini­ger Zeit ‚ein­ge­bür­gert’, offen­sicht­lich krass ver­fas­sungs­wid­rig, weil es gegen das par­tei­po­li­ti­sche Neu­tra­li­täts­ge­bot ver­stößt. Die Details dazu sowie wei­te­re Gesichts­punk­te der Ver­fas­sungs­wid­rig­keit kön­nen in die­sem Rah­men offen blei­ben. Denn mir geht es dar­um, daß und war­um es trotz der Offen­sicht­lich­keit der Ver­stö­ße kei­ne Kla­gen zum Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt gibt. Der Grund: Es gibt dazu nur zwei Wege. a) Ent­we­der eine Nor­men­kon­troll­kla­ge gegen das betref­fen­de Haus­halts­ge­setz gemäß Art. 93 (2) Nr. 2 GG oder b) eine Ver­fas­sungs­kla­ge bei der Ver­tei­lung der mil­den Gaben eines nicht berück­sich­tig­ten Anspruchstellers.

Zu a) ist die Ant­wort: ‚Der Antrag kann nur von der Bun­des­re­gie­rung, einer Lan­des­re­gie­rung oder eines Vier­tels der Mit­glie­der des Bun­des­ta­ges gestellt wer­den.’ (Nähe­res bei Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt – Abs­trak­te Nor­men­kon­trol­le). Solan­ge die wirk­li­che Oppo­si­ti­on unter 25 Pro­zent im Bun­des­tag ver­tre­ten ist, kommt es nicht zu einem kla­ge­be­rech­tig­ten Quorum.

Zu b): Hier müß­te eine Orga­ni­sa­ti­on auf die betref­fen­de Zuwen­dung kla­gen. Und zwar begin­nend beim Ver­wal­tungs­ge­richt. Dabei könn­te das Gericht gem. Art. 100 GG das zugrun­de­lie­gen­de Gesetz dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt zur Fest­stel­lung der Ver­fas­sungs­wid­rig­keit vor­le­gen; falls nicht, hat der Klä­ger am Ende der Instan­zen den Weg zum Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt, und zwar als Ver­fas­sungs­be­schwer­de. (Dabei muß man noch wis­sen,  Nor­men­kon­troll­ver­fah­ren gehen zum 2. Senat, Ver­fas­sungs­be­schwer­den zum 1.= Har­barth.) Die Iro­nie bzw. Schwie­rig­keit bei die­ser Vari­an­te besteht aber dar­in, daß der Klä­ger nicht auf Leis­tung aus einem von ihm für ungül­tig gehal­te­nen Gesetz kla­gen kann, son­dern daß er eine Art Wett­be­werbs- oder Kon­kur­ren­ten­kla­ge dahin­ge­hend erhe­ben müß­te, mit dem Ziel, daß der Wett­be­wer­ber eben gera­de kei­ne Zuwen­dung durch den Staat bekommt. Ob das über­haupt recht­lich geht, kann ich selbst nicht sagen. Sicher ist aber, daß es kei­ne Orga­ni­sa­ti­on gibt, die eine sol­che Kla­ge erhebt.

Nun noch zum ande­ren Kern der Sache. Wie jeder gelern­te Straf­ju­rist weiß, hät­te Mer­kel bereits 2016 wegen mas­sen­haf­ter Anstif­tung oder Bei­hil­fe zum gewerbs- und ban­den­mä­ßi­gen Ein­schleu­sen von Aus­län­dern gem. § 96, § 97 Auf­ent­haltsG straf­recht­lich zur Rechen­schaft gezo­gen wer­den müs­sen. Nur hat sich kei­ner getraut. Eigent­lich wäre jede Staats­an­walt­schaft im Bun­des­ge­biet zustän­dig gewe­sen, und jede  Lan­des­re­gie­rung und deren Gene­ral­staats­an­walt hät­ten das durch­zie­hen kön­nen. Übri­gens lau­tet § 97 Auf­enthG: ‚(1) Mit Frei­heits­stra­fe nicht unter drei Jah­ren wird bestraft, wer in den Fäl­len des § 96 Abs. 1, auch in Ver­bin­dung mit § 96 Abs. 4, den Tod des Geschleus­ten ver­ur­sacht. (2) Mit Frei­heits­stra­fe von einem Jahr bis zu zehn Jah­ren wird bestraft, wer in den Fäl­len des § 96 Abs. 1, auch in Ver­bin­dung mit § 96 Abs. 4, als Mit­glied einer Ban­de, die sich zur fort­ge­setz­ten Bege­hung sol­cher Taten ver­bun­den hat, gewerbs­mä­ßig handelt.’

Also ein schwe­rer Ver­bre­chen­s­tat­be­stand. Mer­kel wan­del­te auf einem schma­len Grat.

Ihr Han­deln fand nicht nur schlicht als ‚ein­fa­che’ kri­mi­nel­le Akti­on inner­halb eines funk­tio­nie­ren Staats­we­sens statt, son­dern stülp­te die­ses selbst um und stell­te damit zugleich einen Staats­streich dar. Ein sol­cher ist, wenn er mit Gewalt aus­ge­übt wird, ein mit lebens­lan­ger Frei­heits­stra­fe bedroh­ter Hoch­ver­rat nach § 81 StGB. Wird er indes­sen ’nur’ unter Miß­brauch eines Regie­rungs­am­tes began­gen, ist er erstaun­li­cher­wei­se kom­plett straf­frei. Auch für die Unter­stüt­zer. Der deut­sche Gesetz­ge­ber konn­te sich selbst nach dem mas­sen­haf­ten Rechts­miß­brauch des Drit­ten Reichs so etwas schlicht nicht vor­stel­len (Neben­be­mer­kung: Er konn­te sich auch die auf die Über­nah­me frem­der Staa­ten gerich­te­te Wie­der­erstar­kung des Islam nicht vor­stel­len). Wie Sie wis­sen, kam Mer­kel, bis­lang jeden­falls, damit davon und wur­de von ihren Unter­stüt­zern sogar als Kan­di­da­tin für den Nobel­preis gehan­delt. Die zahl­rei­chen beim Gene­ral­bun­des­an­walt ein­ge­gan­ge­nen Straf­an­zei­gen wegen Hoch­ver­rats konn­ten kei­nen Erfolg haben. Der Vor­wurf der Anstif­tung zur Schleu­sung hin­ge­gen wur­de mit rabu­lis­ti­schen Argu­men­ta­tio­nen nie­der­ge­schla­gen, wie sie sonst kei­nem schwe­ren Straf­tä­ter zugu­te­kom­men. Dazu muß man auch wis­sen, daß kein Anzei­ge­er­stat­ter ein Kla­ge­er­zwin­gungs­ver­fah­ren betrei­ben konn­te, da er bei die­ser Delikts­kon­stel­la­ti­on nicht unmit­tel­bar ‚Ver­letz­ter’ nach § 171 StPO war.

Nach­dem Mer­kel nun wuß­te, wie weit sie gehen konn­te, bzw. daß sie, was auch immer sie anstell­te, nicht zur Rechen­schaft gezo­gen wer­den wür­de, leis­te­te sie sich das Ding, mit dem kein vor­he­ri­ger Kanz­ler und auch kein Regie­rungs­chef eines nicht­dik­ta­to­risch geführ­ten west­li­chen Lan­des durch­ge­kom­men wäre: die Rück­ab­wick­lung der Wahl des Minis­ter­prä­si­den­ten Kem­me­rich im Febru­ar 2020. Ein glas­kla­rer Fall von Anstif­tung zur Nöti­gung von Ver­fas­sungs­or­ga­nen. Die Vor­schrift lautet:

§105 StGB: (1) ‚Wer
1. ein Gesetz­ge­bungs­or­gan des Bun­des oder eines Lan­des oder einen sei­ner Ausschüsse,
2. die Bun­des­ver­samm­lung oder einen ihrer Aus­schüs­se oder
3. die Regie­rung oder das Ver­fas­sungs­ge­richt des Bun­des oder eines Landes
rechts­wid­rig mit Gewalt oder durch Dro­hung mit Gewalt nötigt, ihre Befug­nis­se nicht oder in einem bestimm­ten Sin­ne aus­zu­üben, wird mit Frei­heits­stra­fe von einem Jahr bis zu zehn Jah­ren bestraft.’

Die Sache ist von Ihnen an ande­rer Stel­le schon beschrie­ben. Ich erwäh­ne sie des­halb, weil hier eine wei­te­re noch offe­ne Rech­nung gegen Mer­kel besteht, und auch der Gene­ral­bun­des­an­walt trotz meh­re­rer plau­si­bler Straf­an­zei­gen – eine von einem Frak­ti­ons­füh­rer im Thü­rin­ger Land­tag – sich gewei­gert hat, hier sei­ne gesetz­li­che Pflicht zur Straf­ver­fol­gung zu erfül­len. Er ist auch noch nicht ganz  aus dem Schnei­der. Soll­te sich das poli­ti­sche Blatt doch noch wider Erwar­ten wen­den, ist er zumin­dest wegen Straf­ver­ei­te­lung im Amt gemäß §§ 258, 258a StGB  fällig.

Nun der Faden wei­ter geknüpft zum aktu­el­len Gesche­hen, näm­lich den Umtrie­ben der ‚letz­ten Gene­ra­ti­on’, deren Akteu­re offen­bar gar nicht ahnen, wie recht sie mit die­ser Titu­lie­rung wirk­lich haben. Deren Hand­lun­gen muß ich hier nicht beschrei­ben, sie wer­den ohne­hin stän­dig publi­ziert. Was mich dabei nahe­zu amü­siert, ist die fal­sche recht­li­che Ein­ord­nung, die sich offen­bar bun­des­weit medi­al ver­brei­tet hat. Stän­dig ist von § 315 StGB die Rede. Die­ser ist ein soge­nann­tes kon­kre­tes Gefähr­dungs­de­likt. Das heißt, der Täter muß durch sei­ne Hand­lung ande­re Men­schen in kon­kre­te Leib- und Lebens­ge­fahr brin­gen. Davon kann jedoch bei der Erzeu­gung eines Ver­kehrs­staus oder der Umlei­tung des Flug­ver­kehrs kei­ne Rede sein (las­sen wir dabei die Sache mit der ver­un­fall­ten Rad­fah­re­rin als rechts­dog­ma­ti­schen Son­der­fall an die­ser Stel­le offen). Also zielt § 315 StGB, solan­ge nicht Ver­sor­gungs­an­la­gen  zer- oder gestört wer­den – was dann unter § 316a-§ 318 StGB fällt – in die völ­lig fal­sche Richtung.

Ich ver­mu­te aber, daß die Medi­en­schaf­fen­den nicht so doof sind, das nicht selbst her­aus­zu­fin­den, denn zumin­dest eini­ge von ihnen kön­nen noch lesen. Also wol­len sie mit ihrer publi­zis­ti­schen Kum­pa­nei mit den Kli­makle­bern vom wirk­li­chen Delikt ablen­ken: näm­lich vom Ver­bre­chen­s­tat­be­stand der ver­such­ten Nöti­gung von Ver­fas­sungs­or­ga­nen nach § 105 und § 23 StGB. Die Kli­makle­ber wol­len, das erklä­ren sie ganz offen, die Bun­des­re­gie­rung und den Bun­des­tag zu bestimm­ten Hand­lun­gen in Sachen Kli­ma nöti­gen. Und das auch noch mit freund­li­cher Unter­stüt­zung des Prä­si­den­ten der soge­nann­ten Ver­fas­sungs­schutz­be­hör­de. Gro­tes­ker geht es nicht mehr.

Ihr Vor­ha­ben  ist den Kli­makle­bern bis­lang nicht gelun­gen. Also stel­len die Taten jeweils einen Ver­such dar. Und hier­zu lau­tet § 23 StGB:

‚Straf­bar­keit des Versuchs
(1) Der Ver­such eines Ver­bre­chens ist stets straf­bar, der Ver­such eines Ver­ge­hens nur dann, wenn das Gesetz es aus­drück­lich bestimmt…’

Und für die Straf­ver­fol­gung wegen eines Ver­bre­chens der Nöti­gung von Ver­fas­sungs­or­ga­nen (§ 105 StGB) ist gemäß § 120 und 142a  Gerichts­ver­fas­sungs­ge­setz (GVG) aus­schließ­lich der Gene­ral­bun­des­an­walt zustän­dig. Dort herrscht aber Schwei­gen im Wal­de. Also nicht nur das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ist am Staats­streich betei­ligt, son­dern auch der Gene­ral­bun­des­an­walt. Damit schließt sich der Kreis. Ihr Nach­ruf auf die inzwi­schen voll­zo­ge­ne Abschaf­fung unse­res Staa­tes hat voll ins Schwar­ze getrof­fen. Will­kom­men im Beuteland.”

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PS: Ich will es dahin­ge­stellt las­sen, ob beim der Blo­cka­de eines Groß­flug­ha­fens mit allen Fol­gen für über dem Air­port krei­sen­de und zu ande­ren Flug­hä­fen umge­lei­te­te, womög­lich sogar not­lan­den­de Maschi­nen tat­säch­lich „kei­ne Rede” von einer Gefähr­dung der Pas­sa­gie­re sein kann.

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Unmit­tel­bar nach dem Sieg Marok­kos über Bel­gi­en einst­wei­len nur bei der Fuß­ball­welt­meis­ter­schaft fan­den in der lau­schi­gen Euro­kra­ten­me­tro­po­le Brüs­sel spon­ta­ne Inte­gra­ti­ons­fest­spie­le unter dem Mot­to „One Love” statt. Juve­ni­le Marok­ka­ner (m/w/d) zer­leg­ten eini­ge unbe­deu­ten­de Tei­le der Innen­stadt, um zu zei­gen, wie innig sie sich als Bel­gi­er füh­len, wie stark sie sich mit ihrem Land iden­ti­fi­zie­ren und unter des­sen sport­li­cher Nie­der­la­ge lei­den. Die Zeit hat das sofort geschnallt und bezeich­net die Fei­ern­den her­kunfts­neu­tral als „Fans”.

Der Süd­deut­sche Beob­ach­ter indes fin­det wie­der ein Bart­haar in der Suppe.

Die­ser Zusam­men­halt hat zwar nie exis­tiert und wird nie exis­tie­ren, aber die von wei­ßen Rela­ti­vie­rern pro­du­zier­te Münch­ner Gazet­te will die Schuld dar­an offen­bar nicht allein den indi­ge­nen Bel­gi­ern geben. Das kann dazu füh­ren, dass welt­an­schau­lich nicht gefes­tig­te Zeit­ge­nos­sen auf den Gedan­ken kom­men, für bren­nen­de Autos und E(!)-Roller die­je­ni­gen ver­ant­wort­lich zu machen, die sie ange­zün­det haben, und nicht etwa die Struk­tu­ren, durch die sie dazu gezwun­gen wur­den. Mer­ke: „Gewalt ist immer auch ein Hil­fe­ruf!” (Cl. Roth).

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Hier spricht der Sponsor.

Zet­tel­ge­burt dank Flach­sicht­kar­tei: Zwei gro­ße Wer­ke des 20. Jahr­hun­derts – das eine lite­ra­risch, das ande­re wis­sen­schaft­lich und bei­de zeu­gend von der stu­pen­den Bele­sen­heit und dem guß­ei­ser­nen Gedächt­nis ihrer Schöp­fer Arno Schmidt bzw. Niklas Luh­mann – wur­den aus dem Zet­tel­kas­ten gebo­ren. Bei­de Autoren, begüns­tigt von ihrem jewei­li­gen Tem­pe­ra­ment und der Gna­de zu frü­her Geburt, lie­fen gar nicht erst Gefahr, vom Com­pu­ter ver­führt zu wer­den. So ent­gin­gen sie dem infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen Anschlag auf ihre Schaf­fens­kraft, der dar­in liegt, daß das Werk­zeug einen erheb­li­chen Teil jener Auf­merk­sam­keit ver­schluckt, die eigent­lich dem „Werk­stück“ zugu­te­kom­men soll­te. Zurück zur guten alten Kon­zen­tra­ti­on fin­den Sie hier.

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(Das war eine Anzeige.)

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Die einen sind ver­lo­gen, die ande­ren sind dumm. Immer aber geht es den Ver­lo­ge­nen mate­ri­ell bes­ser als den Dummen.

Wor­auf die Anfüh­rer der Dum­men mit Ver­lo­gen­heit zu reagie­ren pfle­gen. Ganz dumm sind sie ja auch nicht.

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Wun­dert das jemanden?

„Ste­cken alle unter einem Leder.”
(Baron Ochs auf Ler­chen­au, „Rosen­ka­va­lier”, 3. Akt)

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Wir kom­men zum Kli­ma­wan­del. Zunächst zur stur­hei­len mut­wil­li­gen Ver­wechs­lung von Wet­ter und Kli­ma durch rech­te Evidenzfetischisten.

Sodann rei­ten sol­che Figu­ren auf einem Argu­ment her­um, gegen das sich schon die Mam­muts ver­geb­lich fest­ge­klebt haben.

Mit Ver­läss­lich­keit lan­den die Schwurb­ler dann bei der Ver­harm­lo­sung, ja Glo­ri­fi­zie­rung des Kohlendioxids.

Zuletzt dre­hen sie das ganz gro­ße Rad der glo­ba­len Ver­schwö­rung unter For­meln wie Gre­at reset oder „Gro­ße Tans­for­ma­ti­on” (also prak­tisch Umvol­kung auf klimanisch).

Zur Ver­schwö­rungs­theo­rie Zum Ver­schwö­rungs­my­thos gehört natür­lich die Ver­qui­ckung grund­ver­schie­de­ner Vor­gän­ge zu einem geschlos­se­nen Narrativ.

Aber die Schwurb­ler fin­den kei­ne Reso­nanz beim Publikum!

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Zum Stand der (Zivil-)Gesellschaft.

Ein Fake? Das Werk eine Witz­bol­des? Schon mög­lich. Aber allein, dass es nicht sicher ist…

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Einer geht noch.

Hät­ten Sie’s gewusst? Oder sind Sie transphob?

Und nun, Tri­ni­ty Col­lege, die gan­ze Sache noch mal mit Moham­med, Allah erfül­le sei­ne Wün­sche im Jen­seits wie im Dies­seits. Na los doch!

 

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