Acta diurna vom 29. April 2021
„Den heutigen Tag muß man sich merken, mehr noch als den 4. September 2015, denn er markiert die Auflösung der bisherigen Staatsgrundlagen und den definitiven, offiziellen Schritt in die Öko- oder Klima-Diktatur”, schreibt Leser ***, Jurist im Staatsdienst. „Diktatur deswegen, weil Widerworte ab sofort als verfassungsfeindlich gelten. Ganz offiziell. Hier die betreffenden Texte:
I. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 20a: ‚Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.’
II. Das Bundesverfassungsgericht macht daraus folgendes: ‚Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folgt auch aus dem Grundgesetz. Das verfassungsrechtliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG ist dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten ‚Paris-Ziel’ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.’
Das BVerfG leitet aus einem sicherlich berechtigten Staatsziel nicht nur die Allgemeinverbindlichkeit einer wissenschaftlichen Hypothese ab – und stellt sich damit über die bzw. an die Stelle der Wissenschaft –, sondern gibt auch verbindlich vor, wie es genau umzusetzen ist. Die Pikanterie dabei ist, daß Staatsziel und Mittel zur Erreichung nur auf nationaler Ebene Geltung haben, während das Problem der Erderwärmung ein globales ist und – wenn es denn lösbar wäre – nur mit global wirkenden Mitteln behandelt werden kann. Jedem klar denkenden Menschen fällt dazu der Stop und die Reduzierung des Bevölkerungswachstums ein, denn dieses ist mit einer nicht zu übersehenden Offensichtlichkeit der Kern aller Probleme. Innerhalb eines Lebensalters hat sich die Erdbevölkerung von 2 Mrd auf 8 Mrd Menschen vervierfacht. Derartiges hält der stärkste Planet nicht aus.
Zurück zum Ausgangspunkt: Die CO2-These ist nunmehr vom BVerfG jeglicher Kritik entrückt, also sozusagen heiliggesprochen und zur verbindlichen Staatsreligion erhoben worden. Ablehnung, Zuwiderhandlung, Infragestellung, Kritik daran oder gar Opposition dagegen sind nunmehr ‚verfassungsfeindliche Bestrebungen’ und ziehen die Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst nach sich (§ 3 I Nr.1 BVerfSchG – der Passus ‚Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, .… gerichtet sind…’, wird natürlich extensiv ausgelegt, siehe auch § 4 BVerfSchG). Privatpersonen, Politiker und Parteien sowie sonstige Gruppierungen, welche die CO2-These in Frage stellen, werden künftig in den VS-Berichten erscheinen. Der nächste logische Schritt ist dann, nach Art. 21 GG Parteien, die einen solchen Standpunkt vertreten, zu verbieten oder ihnen zumindest die Finanzierung zu entziehen. Im Grunde ist der kalte Staatsstreich jetzt auf der Zielgeraden. Das BVerfG hat ihn abgesegnet.
Es bietet sich nach dem Stand der Dinge nun auch an, den sog. Klimaschutz bzw. die dem zugrundeliegende Hypothese nachhaltig gegen Leugner abzusichern. Die Androhung einer Kriminalstrafe ist dazu das passende Mittel. Der Platz dafür wäre der Allround-Paragraph 130 StGB, der sich als Instrument der Gesinnungsjustiz bereits bewährt hat. Wer oppositionelles Gedankengut gegen die Merkel-Politik nicht geschickt genug zu verpacken vermag, sieht sich im Falle einer öffentlichen Äußerung desselben sofort als Volksverhetzer vor dem Kadi. Mindeststrafe drei Monate – zum Vergleich: Das ist vor Verkehrsgerichten der Tarif, wenn man einen Fußgänger totfährt. Die Klimaleugnung als Straftat wird kommen – heute war der Startschuß!”
Erwähnen muss man der Vollständigkeit halber noch, dass eine Klimadiktatur mit dem Staatsziel, die globale Erwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen, momentan auf ca. 0,07 Prozent der Gesamtfläche bzw. 0,24 Prozent der Landfläche dieses Planeten herrscht – das Dritte Reich war auch nicht viel größer, aber wie hat es zumindest das globale politische Klima beeinflusst! –, und das Gericht, das sie mit einem kalten Staatsstreich etabliert hat, seit 2018 von einem Mann geleitet wird, der von 2009 bis 2018 für die CDU im Bundestag saß und zuletzt stellvertrtetender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagfraktion war.
Ruhe in Frieden, Bundesrepublik Deutschland, du alte Umweltsau.
PS: Um nicht missverstanden zu werden: Die Öko-Diktatur wird selbstredend nicht um der Umwelt willen etabliert – die Diktatur des Proletariats hatte ja auch nichts mit dem Wohlbefinden der Arbeiter zu tun. Der Sinn einer Diktatur ist die Herrschaft derer, die sie an sich reißen; in wessen Namen sie dies zu tun behaupten, ist so beliebig wie unerheblich.
Wer nach diesem Urteil nicht kapiert, dass die Corona-Grundrechtseinschränkungen nur ein Probelauf und Test waren, der trägt sein Halseisen künftig zu recht.