Steve Jobs hat den Frauen tiefer ins Herz geschaut und sie mehr beschenkt als Karl Lagerfeld, Guccio Gucci und alle Männer der Cartier-Familie zusammen.
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„Der Durchschnittsmensch, wie groß seine Irrtümer auch sein mögen, erkennt zumindest soviel mit großer Deutlichkeit, dass nämlich die Regierung etwas ist, das völlig außerhalb seiner eigenen Interessen und der Interessen seiner Mitbürger liegt – die Regierung ist für ihn eine getrennte, unabhängige und oft feindselige Macht, über die er nur sehr geringe Kontrolle hat und die ihm erheblichen Schaden zufügen kann.”
Also schrieb Henry Louis Mencken vor ungefähr hundert Jahren. Was stimmt daran nicht? Richtig, es muss heißen: der Durchschnittsmensch außerhalb Deutschlands.
Freilich gilt dies auch in ’schland: „Ich bin überzeugt, dass die amerikanische Regierung ein Übel für das Land ist, aber auch, dass jeder Versuch, diesen Zustand zu ändern, die reinste Zeitverschwendung wäre.”
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Danisch hat darauf hingewiesen (und auch alles Nötige dazu gesagt), dass die Exekutive übergriffig wird.
Pikant daran ist zweierlei. Zum einen die Tatsache, dass die Polizei nicht im Mindesten dazu berufen oder gar berechtigt ist, die Strafwürdigkeit irgendwelcher Handlungen festzulegen; das ist die Sache der Legislative. BKA und LKA verfolgen Straftaten, aber weder können noch dürfen sie definieren, was eine Straftat ist.
Zum anderen die völlige Beliebigkeit – weil juristische Undefiniertheit – des Begriffes „Hass”. Hass ist kein Delikt, nicht einmal eine Handlung, sondern ein Gefühl – und für eine Tat allenfalls ein Motiv. Zu hassen ist zutiefst menschlich. Die Aussage, Hass sei keine „Meinung”, ist semantisch ungefähr so sinnvoll wie die, Geschwindigkeit sei kein Bildungskriterium. Es ist schierer Nonsens. Wie verhält es sich, nebenbei, mit der Liebe? Oder dem Neid? Ist Liebe eine Meinung? Nein, aber sie kann, wie auch der Hass, bei der Entstehung einer Meinung mit von der Partie sein. Emotionen sind für weitaus mehr Meinungen verantwortlich als Überlegungen. „Ich liebe Annalena B. und wähle sie” – das würde ich durchaus unter Meinung subsumieren. Das Gegenteil ebenso.
Es gibt ein Vorbild für den von BKA und LKA weiterverwursteten Slogan, nämlich die von Linksextremisten verbreitete Floskel: „Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen.” Den zweiten Teil sollen wir uns automatisch hinzudenken: Hass ist ein Verbrechen. Wie wir gesehen haben, stimmt auch das nicht, weil Hass eine Emotion ist, gegen die sich der Mensch oft gar nicht wehren kann. Es stimmt ja auch nicht, dass Faschismus keine Meinung ist, im Gegenteil, viele Faschisten besaßen ausgeprägte Meinungen. Zum Beispiel hatten die historischen Faschisten (es gibt strenggenommen keine anderen) eine dezidierte Meinung von den Marxisten bzw. Kommunisten, denn ohne deren massenmörderische und kulturvernichtende Bewegung hätte es den Faschismus ja gar nicht gegeben. Ist Marxismus keine Meinung, sondern ein Verbrechen? Ist Sozialismus keine Meinung? (Ich frage für Nancy Faeser.)
Am 5. Dezember 2016 veröffentlichten die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages ein Gutachten „Hass und Hetze im Strafrecht”. Das geltende Strafrecht, heißt es dort, „knüpft die Strafbarkeit stets an Handlungen, nicht allein an Meinungen, Überzeugungen oder die Täterpersönlichkeit. Gedanken, Überzeugungen und Meinungen können für sich genommen nicht strafrechtlich relevant sein. Hass an sich mag also etwa aus moralischen Gründen abgelehnt werden, ist jedoch nicht strafbar. Auch die Qualifikation einer Äußerung als ‘Hetze’ besagt noch nichts über deren strafrechtliche Relevanz.”
Hass ist nicht strafbar, schön dass hin und wieder jemand diese Tatsache in Erinnerung ruft. Eine Polizei, die schwammige Gesinnungsstraftatbestände postuliert und offen mit der Verfolgung von falschen Meinungen droht, ist normalerweise ein Kennzeichen von Diktaturen.
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Was soll nun aber so schlimm sein am Hass?
„Es ist doch immerhin Charakter im Haß”, erklärte Goethen einer nicht ganz sicheren Überlieferung zufolge. Im „Divan” wurde er deutlicher:
Daß der Dichter manches hasse,
Was unleidlich ist und häßlich
Nicht wie Schönes leben lasse.”
„Jemand lieb ich, das ist nötig;
Niemand haß ich; soll ich hassen,
Auch dazu bin ich erbötig,
Hasse gleich in ganzen Massen.”
„Wer sieht, ohne zu bewundern oder zu hassen, hat nichts gesehen”, assistierte ihm Don Nicolás.
Moment mal, Goethe statuiert, der Dichter müsse das Hässliche hassen. Darf der gemeine Deutsche dann wenigstens Faschisten hassen oder die AfD, Deutschland („du mieses Stück Scheiße”) als Ganzes und die All-Cops-Are-Bastards? Oder klingelt dann die Polizei morgens bei ihm? Fragen Sie Hengameh „Polizistenmüllhalde” Yaghoobifarah, Denis „Deutschensterben” Yüzel oder Malik „Köterrasse” Karabulut!
Es folgen vier Exempel zur Unterscheidung von gutem und schlechtem Hass.
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Die einzige Rechtsgrundlage für die Ermittlung von Straftaten im Zusammenhang mit unkonkretem „Hass” ist § 130 StGB: „Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
- zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
- die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“
Es handelt sich, wie immer im Gesinnungsstrafrecht, um einen Gummiparagraphen. Was genau unter „kollektive Verächtlichmachung“ und „Verleumdung“ fällt, bleibt einer erheblichen Willkür überlassen. Der Zeitgeist und ihm hörige, von ihm geformte Richter:_*Innen können daraus sehr elastische Stricke drehen. Jede Interpretation einer Statistik über Migrantenkriminalität etwa balanciert am Rande der Verleumdung.
Am 17. Dezember vergangenen Jahres dräute unsere Bundesinnennanny Nancy via Twitter: „Wer im Netz Hass und Hetze verbreitet, bekommt es mit der Polizei zu tun. Wir müssen solche Delikte konsequent verfolgen, auf allen Ebenen.” Am 22. März meldete das ZDF Vollzug. Unter der Schlagzeile „Bundesweite Hausdurchsuchungen“ las man: „Mehr als 100 Beschuldigte in 13 Bundesländern: Im Kampf gegen Hass im Netz haben Ermittler bundesweit Verdächtige vernommen sowie Häuser und Wohnungen durchsucht.”
Das dient, wie gesagt, der Einschüchterung, es dürfte wohl kaum einer dieser Heimgesuchten, denen man aus pädagogischen Gründen die Händis und Laptops für eine lange Zeit weggenommen haben wird, je vor Gericht stehen. Wer als Hassender die alte BRD nicht erlebt hat, kennt die Süße relativer Rechtsstaatlichkeit nicht.
Im besagten Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des Bundestages heißt es übrigens, eine sachliche und wahrheitsgemäße Berichterstattung über Minderheiten könne in keinem Fall als Aufstacheln zum Hass angesehen werden, auch wenn sie „in tendenzieller Absicht” erfolge und geeignet sei, „ein feindseliges Klima gegen einen Teil der Bevölkerung zu schaffen”. „Die Forderung nach sofortiger Ausweisung ‚krimineller Ausländer’ und ‚Asylbetrüger’” etwa sei, wie das Verwaltungsgericht Regensburg festgestellt habe, keine Volksverhetzung im Sinne einer „Aufstachelung zum Rassenhass”.
Mit anderen Worten: Der Großteil dessen, was die übergriffig gewordene Exekutive als „Hass” bezeichnet, ist von der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit gedeckt. Noch.
In Erichs des Einzigen Arbeiter- und Bauernparadies, also in jener Zukunft, aus der ich stamme, gab es die sogenannte „staatsfeindliche Hetze“, als Nachfolgerin der in den 1950ern – also vor meiner Zeit – noch gebräuchlichen „Boykotthetze“. Im Strafgesetzbuch der DDR, Paragraph 106, hieß es (ich ziehe den Inhalt etwas zusammen):
„Wer mit dem Ziel, die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik zu schädigen oder gegen sie aufzuwiegeln, die staatlichen, politischen, ökonomischen oder anderen gesellschaftlichen Verhältnisse der Deutschen Demokratischen Republik oder Repräsentanten oder die Tätigkeit staatlicher oder gesellschaftlicher Organe und Einrichtungen diskriminiert, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.“
Dahin wollen sie gern zurück, unsere Bolschewoken. Und nicht nur unsere.
Die EU war nur die Puppe, aus welcher die autoritäre zentralistische EUdSSR schlüpft. Figuren wie Frau von der Leyen die Meinungsfreiheit anzuvertrauen, das ist, als wenn Sie Ihren Hund zum Tierpräparator geben.
Der linke Twittermob – hier ein zugleich hochbegabtes wie kulturbereicherndes Pars pro toto – sekundiert schweifwedelnd:
Ohne die Redefreiheit hätten die Nazis die Redefreiheit nie abschaffen können, weshalb man die Redefreiheit abschaffen muss, damit die Nazi es nicht noch einmal tun – so, Bruder Leser, klingt die Dialektik nach ihrem Ende und noch darüber hinaus modernd.
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Wenn es um den Abbau des Rechtsstaates und die Etablierung einer woken Erziehungsdiktatur geht, muss ich immer an dieses Statement des innenpolitischen Sprechers der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus gegenüber dem Neuen Deutschland denken:
Der hier angedeutete Prozess beschränkt sich gewiss nicht auf Berlin. Wenn überall die gleichen guten Leute sitzen bzw. reingedrückt sind, dann ist das System der Checks and Balances faktisch aufgehoben. Es kommt darauf an, wer am Reindrücker sitzt!
Ähnlich hat sich einmal der WEF-Impresario Klaus Schwab geäußert: „We penetrate the cabinets.” Auch die Great-reset-Truppe hat überall die in derselben Brühe gegarten guten Leute reingedrückt, wie Trudeau, Macron, Guzmán, De Croo, Sanna Marin, Yacinda Ardern, Annalena B. etc. ad nauseam pp.
Um einen Rechtsstaat in einen autoritären Staat und schließlich in eine Diktatur zu verwandeln, bedarf es lediglich einer Juristen- und Beamtengeneration, die einem neuen Zeitgeist folgt. Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht, ohne auf erheblichen Widerspruch zu stoßen, den Menschenwürde-Grundsatz aus Artikel 1 GG von einem Schutzrecht des Bürgers gegen den Staat in eine Verhaltensanweisung und damit in ein Kontroll- und Einschüchterungsinstrument der staatlichen Exekutive umgedeutet; außerdem hat es den Weg in die Ökodiktatur gebahnt, indem die Richter einen Programmsatz (Art. 20a GG) zu einem konkreten Befehl an die Legislative umdeuteten und die Verhinderung des hypothetisch menschengemachten Klimawandels zum Staatsziel erklärten. Beide Entscheidungen stellen die Grundrechte unter Vorbehalt von Staatszielen, an deren Definition und Festlegung der Demos unbeteiligt ist. Ganz nebenbei haben die Richter – auch mit ihrem Corona-Urteil – noch den Bundestag als Gesetzgebungsorgan entmachtet, also die Gewaltenteilung praktisch abgeschafft. (Mit der Gewaltenteilung verhält es sich wie mit der Schwangerschaft: Ein bisschen davon gibt es nicht.)
Der geschilderte Prozess darf sich nur nicht zu schnell vollziehen, er muss sich hinreichend lange ausdehnen, damit das Volk, der große Lümmel, stillhält wie die Krebse, wenn sie in kaltem Wasser aufs Feuer gestellt und langsam erwärmt werden, bis es – für sie, nicht für die Köche – zu spät ist. Die Uminterpretierung des Grundgesetzes lässt sich binnen einer Generation erledigen und kann heute als so gut wie abgeschlossen gelten; der geschriebene Text muss dafür kaum geändert werden. Die DDR-Verfassung klang auf dem Papier nicht viel anders als die der Bundesrepublik.
Wie das Bundesverfassungsgericht Urteil für Urteil demonstriert, ist es, bei entsprechender Geduld, kein Problem, die einstmals halbwegs freiheitliche und rechtssichere BRD in eine ökosozialistische, levantisierte, globalistengesteuerte, postdemokratische, postmarktwirtschafliche DDR 2.0 zu verwandeln.
Diese Metamorphose kündige ich übrigens schon seit vielen Jahren an.
(Hier)
(Hier)
Die beiden Texte konnten 2010 im Focus noch erscheinen (ich habe keine Ahnung, warum über ihnen falsche Veröffentlichungsdaten steht); heute ginge das nicht mehr. Je weiter wir auf dem beschriebenen Weg erfolgreich voranschreiten, desto unwahrscheinlicher wird es, dass jemand dies noch ungeblockt, unzensiert und ungestraft feststellen darf.
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Ähnlich verhält es sich mit der Islamisierung. Je weiter sie voranschreitet – vor allem dort, wo sich die jüngeren, bereits hinreichend ausgetauschten Alterskohorten tummeln –, desto weniger wird man davon hören, allenfalls hin und wieder leise Kritik an ein paar Symptomen (allahlob lässt sich der Berliner rotrotgrüne Senat nicht von antimuslimischen Dehydrierungs-Hysterikern aufhetzen). Aber wenn sie – die Islamisierung, nicht die Dehydrierung – in achtzig oder hundert Jahren beendet sein sollte, wird ein großes Fest gefeiert, und dann geht es nicht mehr denen ans Leder, die vor ihr warnen, sondern denen, die sie leugnen.
Fünfzehn Jahre früher:
Um verprügelte muslimische Frauen würde sich heute, im Zeitalter der „Scheidung auf afghanisch” (darf man bald nicht mehr schreiben, wegen Hass & Hetze), kein Pressbengel, kein Gericht und keine rotgrüne Landesregierung mehr sonderlich scheren.
Der Täter ist ein „Mann” und „42 Jahre alt”, eine hochgefährliche Kombination. Er stach nicht nur auf seine Frau ein, sondern schnitt ihr die Kehle durch, weil er ein Mann und 42 Jahre alt ist. Können Sie überall lesen. Es handelt sich, wie die Links- bzw. Ganzlinkspresse sofort messerscharf schloss, um einen „Femizid”.
Gehen Sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen!
PS: Glaube ich wirklich, dass das Deutschland meiner (dann wahrscheinlich ausgewanderten) Enkel ein islamischer Staat sein wird? Nein, nur in bestimmten Regionen. Ich glaube, es wird auf andere Art schlimm. Ein technischer Totalitarismus, der dem Einzelnen noch weniger Freiheit und Luft lässt, könnte bis dahin die Macht übernehmen. Dessen ideologische Begründung ist vollkommen beliebig; sie wird aber sicher mit dem kontrollierten Wohl aller Menschen und dem Kampf gegen die Feinde des kontrollierten Wohles aller Menschen zu tun haben.
***
Nochmals zum Bundesverfassungsgericht. Leser *** schreibt:
„Wenn man den Begriff der Großen Transformation (Angela Merkel) als euphemistische Verschleierungsvokabel für den kalten Staatsstreich in Richtung Klima‑, One-World- und Gesinnungsdiktatur begreift, dann wird man inzwischen das BVerfG als zentralen Mitgestalter dieses Staatsstreichs definieren müssen. Und dann ist es auch angezeigt, das segensreiche Wirken dieser Institution bzw. der Akteure, die sie übernommen haben, weiterhin höchst aufmerksam zu begleiten. Aktuell macht dies äußerst kompetent Prof. Vosgerau, der allerdings (noch) nicht explizit die Staatsstreich-These vertritt, aber in seinem Konzept dem Harbarth-Senat beim Umgang mit einer von ihm selbst eingelegten Verfassungsbeschwerde schon mal Rechtsbeugung zur Last legt.
„Nicht erst heute und im Streit um die einrichtungsbezogene Impfpflicht entsteht der Eindruck, dass die Möglichkeit der Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden durch den – in Fachkreisen spätestens seit der Klimaschutz-Entscheidung vom 24. März 2021 (1 BvR 2656/18 u.a.) als rotgrüne Gesinnungstruppe geltenden – Ersten Senat auch massenhaft genutzt wird, um politisch eher unliebsamen Verfassungsbeschwerden schnell und unauffällig jede Wirkung zu nehmen.”
Zur Genese des von der bayrischen Landesregierung ins Gespräch gebrachten „Nachhaltigkeitstokens“ (Acta vom 21. April) hat Leserin *** recherchiert; sie schreibt, der Begriff tauche erstmals hier auf: Anlage zur MRat-Vorlage des StMUV „Klimaschutzoffensive – Maßnahmenpaket”, Stand: 18.11.2019.
„Das Paket ist ein 94 Seiten langer bunter Blumenstrauß von Maßnahmen, mit denen die Staatsregierung bis 2030 bzw. bis 2050 die Treibhausgasemissionen pro Einwohner auf 5 t bzw. 2 t senken will. Zu diesen Maßnahmen gehören z. B. die Pflanzung von 30 Mio. Bäumen von 2019–2024 in den Staatswäldern, die ‚Einrichtung und Dotierung eines Energieeffizienzfonds’ (S. 45) und ein ‚Klima-Dialog mit Wirtschaft und Kommunen’ (S. 80). Auf S. 92 taucht dann endlich der ‚Bayerische Nachhaltigkeitstoken’, der screenshot steht ja in Ihrem Blog.
Das war also der Stand 2019 – dann kam Corona und am 8. 10. 2021 erfolgte eine Anfrage der Abgeordneten Annette Karl (SPD), ob und in welchem Umfang der angekündigte ‚Ökotoken’ bereits zum Einsatz gekommen sei.
Die Staatsregierung antwortete:
Der ‚Ökotoken’ (Arbeitstitel) ist bislang noch nicht zum Einsatz gekommen. Die Maßnahme ist vor allem aufgrund der Pandemiesituation ausgesetzt worden, insbesondere wegen der Bonusleistungen für umweltfreundliches Verhalten, die vorzugsweise analoge Aktivitäten betreffen sollen, wie z.B. den Besuch von Kultureinrichtungen o.Ä. Daher gibt es auch … aktuell nichts zu berichten.
Am 29. 9. 2021 stellten dann 22 Abgeordnete der SPD, federführend wohl Frau Karl, den Antrag:
‚Der Landtag wolle beschließen: Die Staatsregierung wird aufgefordert, den bereits 2019 im Rahmen des Maßnahmenpakets zur Klimaschutzoffensive angekündigten Bayerischen Nachhaltigkeitstoken, den sogenannten Ökotoken, umzusetzen, damit ihn die Bürgerinnen und Bürger auch in Zeiten der Coronapandemie nutzen können.’
Am 1. 12. 21 erfolgte die Ablehnung des Antrags.
Laut wochenblick.at soll die Umsetzung für 2022 im Raum stehen, die aktuelle Kurzfassung der Maßnahmen zum Klimaschutz bezieht sich aber nirgends auf den ‚Ökotoken’, die verlinkte Langfassung ist die von 2019, als Zeitraum für die Umsetzung steht dort nach wie vor 2021. Tatsächlich findet sich aber hier ein Überblick vom 15.11.2021 über die einzelnen Maßnahmen, die der Langfassung von 2019 entnommen wurden. Auf S. 8 wird dargestellt, dass die Maßnahme ‚Ökotoken’ nach Plan verlaufe und ab 2022 umgesetzt werde.
Der Antrag der SPD-Mandatare auf eine Umsetzung des ‚Ökotoken’ während der Pandemie wurde also abgelehnt, das Thema ist aber nicht vom Tisch.
Aus dem Ministerium für Digitales gibt es dazu auch zumindest eine Initiative: bei der Innovation Challenge 2020 wurde der Vorschlag eines ‚Bavarian Eco Token’ eingereicht. Der Vorschlag wurde dann auf dem bayerischen Digitalgipfel ‚Code Bavaria’ mit Herrn Söder prämiert: In der Kategorie ‚Die überzeugendste digitale Lösung zum Anstoß von klima-/umweltfreundlichen Verhaltensänderungen’ gewann das Projekt ‚Bavaria Eco Token’. Mit Hilfe der Blockchain-Technologie soll ein Bonussystem für ökologisch nachhaltige Einkäufe geschaffen werden. Über eine App lässt sich der Öko Score eines Produkts anzeigen und nachhaltige Einkäufe werden mit dem so genannten ‚Bavaria Eco Token’ belohnt.
Der prämierte Vorschlag entspricht zwar von der Grundidee her der des ‚Nachhaltigkeitstokens’, unterscheidet sich aber in der Umsetzung doch von der 2019 angedachten Version.
So also der Stand der Dinge, basierend auf einer Recherche in Dokumenten der bayerischen Staatsregierung bzw. des Landtages. Ich enthalte mich jetzt jeglicher Interpretation oder Schlußfolgerung und bin gespannt, ob Sie das Thema noch einmal aufgreifen.”
PS: „Bitte bleiben Sie dran am Thema ‚Ökotoken’ ”, wünscht Leser ***. „Das Ganze stinkt zehn Meilen gegen den Wind nach dem Einstieg in ein social-credit-System. Und es wird nicht allzu lange dauern, dann wird es ‚Ökotokens’ nicht nur für ’nachhaltige’ Einkäufe, sondern auch für die Mitgliedschaft in den ‚richtigen’ Parteien, für die regelmäßige devote Entgegennahme des Impfabonnements und für Aktivitäten ‚gegen Rechts’ geben. Und bis zum nächsten Schritt – negative Ökotokens (Namensvorschlag: ‚Schweinetoken’) beispielsweise für des Spaziergangs Verdächtige, Fleischkäufer und ‚Hassredner’ aka Regierungskritiker – sind es im Hause Faeser nur ein paar Mausklicks.
Der ‚Ökotoken’ eröffnet aber noch ganz andere Möglichkeiten: Während die Delegitimierung privaten Immobilieneigentums und privaten Kraftfahrzeugbesitzes immer penetranter in die Tagesordnungen des politmedialen Komplexes gedrückt wird, fragen sich inzwischen die Jungs, Mädels und Diversen aus der Ökoschickeria, was dann mit ihrem Einfamilienhaus im Grünen und dem davor geparkten SUV passiert. Generelle Verbote gehen also gar nicht, sie würden auch und besonders die grüne Klientel treffen.
Dieses Problem wird mit dem ‚Ökotoken’ gelöst. Sie wollen ein Häuschen bauen oder ein Auto mit Verbrennungsmotor zulassen? Wieviele Ökotokens haben Sie auf dem Konto? Wer brav richtig wählt, richtig impft und richtig denunziert, darf sein Häuschen bauen und sein Auto fahren. Wer sich der nachhaltigen Lebensführung (zählt dazu auch Kinderlosigkeit?) hartnäckig verweigert, hat sich den Platz im Plattenbau und die Fahrt dorthin mit öffentlichen Verkehrsmitteln (natürlich mit FFP2-Maskenzwang für die nächsten 30 Jahre) aber sowas von verdient!
Die einzig erwähnenswerte Hürde für ein solches Vorhaben scheint mir die dafür notwendige zwangsweise Ausstattung aller Erwachsenen mit Smartphones zu sein, für die dann Mitführungspflicht besteht, die durch unregelmäßige automatisierte Anrufe des Großen Bruders (auch nachts) kontrolliert wird. Natürlich ist das GPS stets einzuschalten, die Umweltsau könnte ja sonst ungetrackt ökologisch bedenklichen Lustbarkeiten nachgehen. Am wirkungsvollsten lässt sich eine Smartphonepflicht durchsetzen, indem man den Zahlungsverkehr komplett auf Mobile Payment umstellt. Nein, niemand hat die Absicht, das Bargeld abzuschaffen.
Verschwörungstheorie? Spinnerei? Wir haben zwei Jahre hinter uns, in denen ‚Verschwörungstheorien’ schneller von der Realität überholt wurden als ein Herr Spahn ‚Lockdown’ sagen konnte. Und in denen – das ist der entscheidende und vielleicht am meisten deprimierende Punkt – es vielen, zu vielen Mitbürgern gar nicht totalitär genug zugehen konnte und kann. Ich fürchte, diese Leute werden in den nächsten Jahren erst so richtig auf ihre Kosten kommen. Es hört mit dem Abflauen von ‚Corona’ nicht nur nicht auf, es fängt gerade erst an.”