Kurze Durchsage der Bundesregierung

Wir unter­stüt­zen das tap­fe­re ukrai­ni­sche Volk bei der Ver­tei­di­gung sei­ner Heimat!

Wer aber die Exis­tenz eines deut­schen Vol­kes behaup­tet und die­sem ein ver­meint­li­ches Recht auf Hei­mat andich­tet, ist ein Rechts­extre­mist, der vom Ver­fas­sungs­schutz beob­ach­tet wer­den muss.

 

 

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