Man – du Alles auf Erden!
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Nach neuester Lesart ist rechts, was älter als zwanzig Jahre ist. Jede Art von Tradition ist rechts.
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Ich habe kein Problem mit Menschen, die mich für unrein halten, meine Kultur geringschätzen, die Sitten meines Volkes als haram verachten und das Geld, das sie von ihm erhalten, als gerechtfertigten Tribut betrachten. Ich bin doch kein Rassist.
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„Die heutigen Flugzeuge sind die hölzernen Pferde von gestern.”
(Leser ***)
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Ausgerechnet in England beginnt es.
Sie sind dabei, die (weißen) Völker zu zerstören, sie zerstören die Tradition (der Weißen), und nun zerstören sie eben den (weißengemachten) Rechtsstaat.
Es ist die Fortsetzung der Revolutionen von 1789 und 1917, vereint mit jener von 1979. Die ewige Linke verfolgt mit zwangsarbeiterhaftem Ehrgeiz ihr Ziel, die bürgerliche Zivilisation und die sie stützenden Institutionen zu beseitigen, nunmehr eben, indem sie deren Trägerkollektive schwächt. Dass sie, wenn sie dieses Ziel erreichen sollten, selbst mit der westlichen Zivilisation untergehen werden, weil keine andere sie dulden würde, ist diesen tristen Figuren egal.
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Apropos.
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Diese Nachricht wurde am 28. März 2025 im Deutschlandfunk gesendet.
Dafür, dass diese Zicken und ihre sogenannten Landsleute sich genau überlegen, mit welchen Worten sie die Situation beschreiben, sorgt Ihre neue Bundesregierung.
Die sogenannte Volksverhetzung hat in 98 Prozent aller Fälle mit der Migration zu tun, näherhin mit ihrer Ablehnung. Während sie das Land mit fremdartigen, überwiegend anpassungsunwilligen und ungebildeten Migranten bereichern, in die der deutsche Steueresel jedes Jahr viele Milliarden Dukaten investieren darf (statt ganz unsolidarisch gegenüber den Traumatisierten und Gewalterfahrenen kulturell ähnliche Europäer oder gebildete Orientalen oder strebsame Ostasiaten hier anzusiedeln), bestrafen sie jede Kritik an dieser politisch vorangetriebenen Überfremdung und letztendlichen Umvolkung als, solange das noch geht, Volksverhetzung. Es handelt sich um ein Delikt, das nur Eingeborene begehen können. Justitia und Germania werden gleichzeitig gruppenvergewaltigt.
Es gibt für den indigenen Deutschen (wie für die meisten Westeuropäer) keine Möglichkeit, sich gegen das tägliche Hereinströmen bzw. ‑geflogenwerden von analphabetischen Syrern, Afghanen, Somaliern etc. ad nauseam pp. zu artikulieren, ohne als Rassist stigmatisiert und im verbalen Derbheitsfall strafverfolgt zu werden. Von wem seine Heimat besiedelt wird, hat ihn nicht zu interessieren. Er muss es großartig finden und Yallah! Refugees welcome! trällern oder zumindest schweigen. Tut er dies nicht, kommt die Polizei. Auf der progressiven britischen Insel steckt man die Volksverhetzer in den Knast zu den Messermännern. So geht Integration!
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Wie viele im akademischen Sinne überflüssige und radikal linke, den Spielregeln der Demokratie aus diesen beiden untrennbar ineinander verfilzten Gründen abholde Professoren und Professorxe inzwischen in Kein-schöner-Land vom Tributbürger durchgefüttert werden müssen, erhellt aus einer Art Selbstanzeige der genannten Klientel in Form eines Offenen Briefes, welcher, Anfang des Monates ins Netz getrötet, so anhebt:
„Mit großer Besorgnis” – besorgte Bürger, zwei Schritte vorm Wutbürger – „nehmen wir die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zur Kenntnis, die sich mit der Finanzierung und vermeintlich fehlenden politischen Neutralität zivilgesellschaftlicher Organisationen befasst. Auf über 30 Seiten und in über 500 Fragen widmet sich die Anfrage explizit der Finanzierung und dem Gemeinnützigkeitsstatus von Organisationen aus der demokratischen Zivilgesellschaft, die sich politisch in der Öffentlichkeit engagieren. Dabei ist im höchsten Maße beunruhigend, dass die Kleine Anfrage das Narrativ eines ‚tiefen Staates’ aufgreift. Damit wird suggeriert, dass die Arbeit der genannten zivilgesellschaftlichen Organisationen nicht nur in unzulässiger Weise die politische Willensbildung in der Bundesrepublik beeinflusse, sondern dieser Arbeit auch ein grundsätzlicher Makel anhafte oder eine schädliche Wirkung zu attestieren sei. Das Gegenteil ist doch (…) der Fall.” (Der ganze Seim hier.)
Es fanden sich 2342 Unterzeichner bzw. Selbstanzeiger, wobei die Coterie natürlich bis zum Doktoranden und zur wissenschaftlichen Mitarbeiterin ausfranst, weil auch das wokeste Professorenmilieu ohne quantitative Limitierung irgendwann in der gegenseitigen Kannibalisierung im Gerangel um die staatlich gesponserten akademischen Narrenkappen endete. Fast alle sind sogenannte Geisteswissenschaftler resp. Geschwätzgenerierer, deren Nichtvorhandensein kein Mensch außerhalb ihrer alimentierten Blase registrieren würde, außer natürlich zum Vorteil seiner Einkünfte, und jeder Nettosteuergeplünderte kann Amerika nur glühend um die aktuelle Regierung beneiden, die mit Institutionen wie dem Department of Government Efficiency (DOGE) sowohl den auf Kosten der Allgemeinheit in den Untiefen des Tiefen Staates schlemmenden Apparatschicks als auch den Bullshit-Produzenten und linksradikalen Gesinnungsterroristen an den Universitäten den Kampf keineswegs nur angesagt hat. Dass die Trump-Regierung staatliche Universitäten vor die Wahl stellt, sie mögen entweder die Meinungs- und Versammlungsfreiheit gewährleisten, oder ihnen flössen keine Mittel aus der Staatskasse mehr zu, beplärren diese Andersmeinende vorzugsweise cancelnden Galgenvögel als Repression und Zensur. Bitte mehr davon!
Ihre Antipoden in Almanistan hängen ebenfalls an den nährenden Zitzen des Tiefen Staates, von dem sie behaupten, er existiere gar nicht; als ob ihre eigene durch und durch parasitäre Existenz nicht als Beleg genügte.
Natürlich verdrehen sie auf bewährt sinistre Art und Weise den eigentlichen Skandal – nämlich dass die Regierung Steuergelder in Milliardenhöhe zur Bekämpfung der Opposition missbraucht –, indem sie das parlamentarische Fragerecht in Zweifel ziehen und das Auskunftsersuchen der Opposition, wer vom Staat Geld wofür bekomme, für unstatthaft erklären. Der Effekt, den die 551 Fragen auslösten (die die Union aus einer älteren Anfrage der AfD destilliert hat), lässt sich mit dem Umdrehen eines schon bemoosten Steines in einem etwas feuchteren Teil des Gartens vergleichen, wie das plötzlich anhebende Gewimmel so lichtscheuer wie empört tuender Existenzen bezeugt. Es war nämlich der falsche Stein.
In meiner Eigenschaft als Diarist und Sozialentomologe greife ich wahllos ins aufgeregte Gewusel unter dem Offenen Brief und rücke zwei beliebige Exemplare als Partes pro toto ein.
„In Form von Fragen Behauptungen in die Welt zu stellen”: Das heißt, die Opposition soll nicht fragen dürfen und die Wähler sollen keinen Abwind davon bekommen, wer von der Regierung und wofür mit Steuermilliarden gepampert wird. Klar soweit? Und das Fragerecht des Parlaments bezieht sich auf die Arbeit der Regierung, nicht auf die von der Regierung steuerfinanzierten NGOs. Das ist doch keine Arbeit schließlich! Das Verhalten der NGOs wird von anderen Behörden geprüft. Gern wüsste man, welche Behörden das sei sollen, da das Ministerium für Staatssicherheit zwischenzeitlich als Prüfinstanz pausiert. Es müssen ja Behörden sein, die über dem Parlament stehen. Über dem Parlament steht nur der Tiefe Staat. Also welche Behörden mögen das sein? USAID? Die United States Agency for Global Media (USAGM)? Die EU-Kommission?
(Netzfund)
Dass Demonstrieren zu den demokratischen Grundrechten gehört, vor allem, wenn wie in der Deutschen Demokratischen Republik die Regierung die Demonstranten mit Nachdruck auf die Straße bittet und zumindest ihre Anreise finanziert, ist hübsch und schön, gilt aber nicht, wenn die Schwefelpartei oder Lebensschützer oder die Schwurbler dieses Recht missbrauchen. Denn unsere Demokratie braucht einen antifaschistischen Schutzwall (i.e. eine „Brandmauer”) gegen „Rechts”. Das sieht der folgende gegen die internationale Strömung (i.e. „den Bach rauf”) schwimmende Staatspensionsverkneiper genau so.
Es gehört für Linke zur zweiten Natur, dass sie sich im Recht wähnen und politisch Andersdenkenden zumindest das Vorbringen ihrer „Narrative” verbieten wollen. Dieser Schmock befürwortet „Initiativen” gegen „rechtspopulistische Narrative” in bürgerlichen Parteien, denn bürgerliche Parteien haben grüne oder linke Narrative zu vertreten. Die Linken wollen ihre politischen Gegner mundtot machen und sozial vernichten (fürs Totmachen und körperliche Vernichten, das ihre robusten Altvorderen präferierten, sind diese Wichtel inzwischen zu verweichlicht). Was sie „rechtspopulistische Narrative” nennen, ist teils gesunder Menschenverstand, teils Notwehr und vollrohr Mitte der Gesellschaft. (Deshalb muss ich mich auch immer zwingen, sie nachzusprechen.)
(Aus der täglichen Hetze des Deutschlandfunks, auch Neuer Deutschland-Funk.)
Dieser sowohl in ökonomischer als auch in moralischer und überdies in ästhetischer Hinsicht beklagenswerte Zustand lässt sich einzig dadurch beenden, dass man den Linken die öffentlichen Gelder wegnimmt und ihnen die nutzlosen Stellen und parasitären Lehrstühle streicht, wie es der fidele Donald in Übersee unter dem Geplärr der plötzlich existenzbedrohten Steuerblutsauger vorführt. Und das geht nur, wenn eine Partei hierzulande die Macht übernimmt, die in seinen Spuren wandelt.
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Die AfD ist die schlechteste denkbare Regierungspartei – mit Ausnahme aller anderen Regierungsparteien, die in letzter Zeit ausprobiert worden sind.
(nach Churchill)
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Immer wenn Zweifel an der repräsentativen Demokratie mein staatsbürgerliches Gemüt verdüstern, kommt von irgendwo ein Lichtlein her.
Gevatter Dzienus, Kämpfer seit 1996, Politikwissenschaftsstudium (Bachelor genügte, der politische Kampf rief), bereits mit 14 strebsames Mitglied der Grünen Jugend, 2021 ff. gemeinsam mit Sarah-Lee Heinrich als Bundessprechertraumpaar im Kampf gegen die „eklige weiße Mehrheitsgesellschaft”. Nie, nicht einen Lidschlag lang hat dieses entzückende Update des Hitlerjungen Quex sich mit Arbeit vom Kampf für höhere Löhne und gegen Rechts abbringen lassen. Nie, nicht für einen Euro hat er je seine blütenweiße Haut zu Markte getragen. In den Bundestag zog er übrigens über den Kampfplatz 6 der niedersächsischen Landesliste ein; in seinem Wahlkreis gab es noch zu viele Nazis für ein Direktmandat.
Kaum im Parlament, nahm unser Kampfwürstchen seinen Hauptfeind sogleich ins Visier.
Und ließ nie wieder locker.
Wer, wenn nicht die habituellen Hitlerjungen selbst, sollte schließlich aus der deutschen Geschichte gelernt haben?
Da Quex lediglich im Bundestag mit der beschränkten Macht seiner noch beschränkteren Worte gegen Nazis kämpft, findet er Genossen toll, die es auf der Straße und obendrein richtig in „Handarbeit” (so unsere an Long Stokowski laborierende Margarete) tun.
Eine männlich gelesene Bundestagsabgeordnete hält es also für „Quatsch” und „fragwürdig”, wenn eine Kriminelle, die als Kopf einer Schlägerbande sogenannten Neonazis – oder was sie dafür hielt – mit Hämmern und Schlagstöcken die Knochen gebrochen und sie ins Krankenhaus geprügelt hat (ich habe über die Linksextremistin Lina Engel hier geschrieben), wegen mehrfacher schwerer Körperverletzung verurteilt wird.
Das ist genau die kämpferische Ausgewogenheit, die unsere Demokratie braucht und mir das Vertrauen in die FDGO zurückgibt. Danke, Timon.
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Sie haben gut daran getan, bis nach der Wahl zu warten.
Ich erinnere einmal mehr an den Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. November 2011:
„Vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst sind zum einen Meinungen, das heißt durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägte Äußerungen. Sie fallen stets in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden […]. Sie verlieren diesen Schutz auch dann nicht, wenn sie scharf und überzogen geäußert werden […]. Der Meinungsäußernde ist insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen zu teilen, da das Grundgesetz zwar auf die Werteloyalität baut, diese aber nicht erzwingt […]. Neben Meinungen sind vom Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG aber auch Tatsachenmitteilungen umfasst, soweit sie Voraussetzung für die Bildung von Meinungen sind bzw. sein können. Nicht mehr in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG fallen hingegen bewusst oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptungen (Hervorhebung von mir – M. K.), da sie zu der verfassungsrechtlich gewährleisteten Meinungsbildung nichts beitragen können […]. Allerdings dürfen die Anforderungen an die Wahrheitspflicht nicht so bemessen werden, dass darunter die Funktion der Meinungsfreiheit leidet.”
Wer bewusst Lügen verbreitet, darf sich also vom Grundgesetz nicht mehr geschützt fühlen und sollte schon aus Sicherheitsgründen ein politisches Amt anstreben.
Im Sondierungspapier der beiden grünen Koalitionspartner hieß es, dass „Desinformation und Fake News“ die Demokratie bedrohten. Im Verhandler-Papier steht nun schwarz auf rot: „Deshalb muss die staatsferne Medienaufsicht unter Wahrung der Meinungsfreiheit auf der Basis klarer gesetzlicher Vorgaben gegen Informationsmanipulation sowie Hass und Hetze vorgehen können.“
Das hätte das staatsferne SED-Politbüro nicht besser formulieren können.
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Irgendwie noch zum Vorigen.
(Ich danke Leser *** für den Hinweis.)
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Die KI und ich werden wohl keine Freunde.
Als ich den Automaten daraufhin schalt, er sei langweilig, räumte er immerhin ein, das könne durchaus zutreffen, aber er arbeite an sich.
PS: „Next time, try Grok”, empfiehlt Leser ***: