Schreibt man ihn nun Weicheiwanger oder Weichaiwanger?
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Jemand sagte: Kein halbwegs freies Volk lässt sich für utopische Ziele sinnlose Lasten aufbürden, ohne zu rebellieren. In jedem normalen Land gehen die Menschen auf die Straße, wenn die Regierung ihren Besitz, ihre Lebensweise und ihre Sicherheit aufs Spiel setzt, und sie protestieren und randalieren so lange, bis die Regierung nachgibt. Nur bei den Deutschen ist das anders. Dort folgt zumindest eine Mehrheit noch den absurdesten Regierungsanweisungen. Wenn diese Leute merken, dass es nicht funktioniert, ziehen sie daraus nicht etwa den Schluss, dass die Regierung ihnen unrealistische Ziele vorgibt, sondern vielmehr den, dass sie lediglich ihre Anstrengungen verdoppeln müssen, um diese Ziele doch zu erreichen.
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Der Modus der Landnahme.
Immerhin dürfte klar sein, wessen Sicherheit bedroht ist und aus welcher Richtung die Gefahr dräut.
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Beim nachfolgenden Eintrag habe ich mich, scheint’s, unnötigerweise in ein Thema verrannt; ich lasse den Text jetzt einfach so stehen, wie er ist; die Leser liefern am Schluss ein paar Korrekturen. Also:
Recht unbemerkt von der Öffentlichkeit (und von mir) ist im Juni 2024 ein Aspekt des Staatsangehörigkeitsrechts geändert worden.
Es ist keine Entlassung aus der deutschen Staatsbürgerschaft mehr möglich. Man kann sich sein Deutschsein also auch rechtlich nicht mehr vom Halse schaffen.
Ich stieß in einer Leserzuschrift an Danisch auf diesen Hinweis, komprimiert in der Bemerkung: „Die Schlinge zieht sich zu.” Klar drängen sich einem stracks Reminiszenzen an das DDR-Gravitationssystem und die Reichsfluchtsteuer der Nationalsozialisten auf. Da eine Reihe von Staaten die Doppelstaatsbürgerschaft verbietet, reduziert das neue Gesetz offenkundig die Zahl der Länder, in die man fürderhin als Deutscher einwandern darf. Wenn ich meine Staatsbürgerschaft behalten muss, kann ich folglich nicht mehr die dänische, österreichische, niederländische und womöglich auch nicht die spanische annehmen (um nur in Europa zu bleiben)? Bekanntermaßen schneit jedes Jahr nicht nur eine Großstadt überwiegend wenig gebildeter, fest in ihrem Glauben und auch sonst gern ruhender Zeitgenossen nach ’schland herein, sondern eine ähnliche Zahl gut ausgebildeter Deutscher verlässt gleichzeitig und durchaus gegenstrebig das Land für immer. Ist die Neuregelung ein erster Schritt, diese Auswanderung zu bremsen? Zieht sich tatsächlich die Schlinge zu? Erleben wir eines mittelfernen Tages die Wiederkehr eines Delikts namens „Republikflucht”?
Danisch spekuliert auf Gründe zwischen Wehrpflicht, Steuereintreibung und Strafverfolgung; er schreibt: „Man diskutiert ja, die Grünen hatten das wohl zuerst vorgeschlagen, die Steuern an die deutsche Staatsbürgerschaft zu binden und nicht mehr nur an den Wohn- und Aufenthaltsort, ähnlich dem Verhalten der USA. Selbst wenn man ins Ausland verschwindet, soll man lebenslang gegenüber Deutschland steuerpflichtig bleiben, ohne dem noch zu entkommen. Eine Art Leibeigenschaft, damit man auch dann, wenn man selbst nicht mehr in Deutschland wohnt, für die Migranten in Deutschland zahlen muss.”
Ich weiß nicht, ob das möglich ist. Wie sollte ein deutsches Finanzamt je erfahren, was jemand im Ausland verdient, vielleicht noch in Südamerika oder Asien? Innerhalb der EU ließen sich solche Nachstellungspläne eher verwirklichen; wenn es nach den Eurokraten geht, entstehen hier ja die Vereinigten Staaten von Europa (ohne die berüchtigten beiden Zusatzartikel zur allfälligen Verfassung).
Mir kam spontan als erstes ebenfalls ein Zusammenhang mit der Wehrpflicht in den Sinn, die sich derzeit bekanntlich im Allparteiengespräch befindet, weil Putin im Jahr 2029 oder 2030 in Brandenburg einmarschieren wird, wahrscheinlich über die Seelower Höhen. Nur: Welcher im Ausland lebende Ex-Deutsche, der neben einer nunmehr klettenhaft an ihm klebenden deutschen die, sagen wir, russische, israelische oder thailändische Staatsbürgerschaft besitzt, würde einem Einberufungsbefehl Folge leisten und warum? Aber möglicherweise könnten sie es innerhalb des EU-Raums so regeln, dass die Wehrpflicht im Herkunftsland abgeleistet werden muss.
Eine andere und recht plausible Erklärung für die neue Regelung bestünde darin, sie als Reaktion auf die sogenannte Geheimkonferenz in Potsdam zu interpretieren, wo rechte Dunkelmänner angeblich die Deportation nicht hinreichend integrierter Migranten diskutiert („geplant”) hatten. Dann müssten die Altparteienvertreter allerdings ihre eigenen Lügen glauben. Aber gut, das ist möglich. Gegen eine solche Deutung spricht allerdings, dass diese pikante Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts überhaupt nicht publik gemacht wurde. Wenn das Motiv der Regierungsparteien darin bestanden hätte, ihren ausländischen oder migrationshintergrundveredelten Wählern zu signalisieren: Seht her, niemand wird euch je eure deutsche Staatsbürgerschaft wegnehmen können, wenn ihr sie einmal errungen habt, auch kein teuflischer Rechtspopulist, dann hätten sie das doch über die Medien verbreiten und via Tagesschau senden lassen müssen.
Derzeit verwehren folgende Staaten ihren Volksgenossen eine Aufgabe der Staatsangehörigkeit: Afghanistan, Algerien, Angola, Argentinien, Brasilien, Bolivien, Costa Rica, Deutschland, Dominikanische Republik, Ecuador, Eritrea, Guatemala, Honduras, Iran, Kuba, Libanon, Malediven, Marokko, Mexiko, Nicaragua, Nigeria, Panama, Syrien, Thailand, Tunesien und Uruguay. Wie man sieht, ist der Wertewesten außer mit Deutschland nicht vertreten. Was ist also der Sinn?
Ich vermag es mir nur so auszumalen, dass eingebürgerte Migranten jetzt wie mit Pattex an Deutschland kleben und auf der anderen Seite die Optionen des Auswanderns allmählich eingeschränkt werden sollen. Nichts, was in Berlin und Brüssel derzeit beschlossen wird, vergrößert irgendeinen Freiheitsraum für die Büger, noch stärkt es die kulturelle Identität der Völker, vieles aber tendiert in Richtung Freiheitseinschränkung und Forcierung der inneren Zerfallsprozesse. Also ist es bestimmt nicht falsch zu vermuten, dass sich – auch auf diesem Gebiet – tatsächlich eine Schlinge zuzieht und es auswanderungspolitisch in Richtung DDR geht. Und auch im geschichtstheologischen Sinne ist die neue Rechtslage bemerkenswert, nämlich insofern, als eine Entlassung aus der deutschen Schuld- und Sühnegemeinschaft fortan nicht mehr möglich ist.
PS: Leser *** gibt Entwarnung und zitiert: „ ‚Mangels Rechtsgrundlage ist eine Entlassung nicht mehr möglich. Besteht der Staat, in den Sie sich einbürgern lassen wollen, darauf, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben müssen, können Sie auf die deutsche Staatsbürgerschaft verzichten. *
Verzicht. Wenn Sie neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie durch schriftliche Erklärung Ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben. Damit die Erklärung rechtswirksam wird, bedarf es dazu der Genehmigung der Staatsangehörigkeitsbehörde (Verzichtsurkunde)’.
Viel wichtiger als das Staatsbürgerschaftsrecht ist allerdings die sog. Wegzugsteuer, die jetzt schon jeder zahlen muss, der eine GmbH in Deutschland besitzt und das Land verlässt. Das wird vom Fiskus wie ein fiktiver Verkauf der Firmenanteile behandelt. Der nächste logische Schritt wäre, mit Immobilien genauso zu verfahren.”