21. März 2024

Wenn Bach „pure Mathe­ma­tik” ist, war­um hat dann nie­mand ganz mathe­ma­tisch weiterkomponiert?

***

„Sie kön­nen mich in Fal­le eines natio­na­len Not­falls jeder­zeit wecken. Auch wäh­rend der Kabinettssitzung.”
Ronald Reagan

***

Neu­es Delikt: ver­fas­sungs­schutz­re­le­van­te Dele­gi­ti­mie­rung der Opposition.

***

Ich kann mich nicht ent­sin­nen, ob ich’s schon mal geschrie­ben habe: Es war ein Satz – im Grun­de nur ein ein­zi­ges Wort dar­in –, der Thi­lo Sar­ra­zin in Ver­ruf brach­te und ihn zugleich durch­aus wohl­ha­bend gemacht hat. Hät­te er ihn im Inter­view mit Lett­re Inter­na­tio­nal anno 2009 nicht gesagt (und damit den ers­ten mit sei­nem Namen ver­bun­de­nen Skan­dal aus­ge­löst, auf dem sämt­li­che Fol­ge­skan­da­le und vor allem die Nie­der­schrift sei­nes Buches „Deutsch­land schafft sich ab” beru­hen), er wäre heu­te ein eher unbe­kann­ter pen­sio­nier­ter Ber­li­ner Poli­ti­ker bzw. Beam­ter. Er gäl­te als bis­wei­len scharf­zün­gi­ger, aber hono­ri­ger Zeit­ge­nos­se, wür­de auf SPD-Par­tys ein­ge­la­den und könn­te im Tages­spie­gel schrei­ben. Sein Œuvre wäre frei­lich deut­lich schma­ler, sein Kon­to­stand erheb­lich nied­ri­ger. Die Äch­tungs­me­cha­nik hat in sei­nem Fall, wenn auch mit erheb­li­chem Ver­zug, zwar so ver­läss­lich wie immer funk­tio­niert, doch noch ver­läss­li­cher und vor allem schnel­ler wirk­ten die Mecha­nis­men der Markt­wirt­schaft. An deren Besei­ti­gung müs­sen die Lin­ken noch arbei­ten. Die Äch­tungs­be­schleu­ni­gung gelingt ja immer besser.

Der besag­te Satz, falls Sie ihn nicht erin­nern, lau­te­te übri­gens: „Ich muss nie­man­den aner­ken­nen, der vom Staat lebt, die­sen Staat ablehnt, für die Aus­bil­dung sei­ner Kin­der nicht ver­nünf­tig sorgt und stän­dig neue klei­ne Kopf­tuch­mäd­chen produziert.”

***

Drei Mil­lio­nen spä­ter so ein Kommentar.

Das sind Bank­rot­teu­re – ich könn­te ein här­te­res Wort wäh­len –, die guten Gewis­sens frem­der Leu­te Geld durchbringen.

***

Man kann gol­de­ne Käl­ber oder geschei­te Esel anbe­ten; der Ido­la­trie ist es gleich.

„Der letz­te Idea­list”: Das stimmt inso­fern, als der arme Haber­mas jeden Tag in den Nach­rich­ten hören muss, wie wenig sich die Wirk­lich­keit um sei­ne kom­mu­ni­ka­ti­ons­theo­lo­gi­schen Ent­wür­fe schert. Das des­il­lu­sio­niert den här­tes­ten Tran­szen­den­tal­de­mo­kra­ten, obwohl der als ech­ter Idea­list noch weni­ger an die rea­le Demo­kra­tie glaubt als z.B. mei­ner Mut­ter zwei­ter Sohn.

Kor­rekt muss es hei­ßen: der Debat­ten­zer­stö­rungs- bzw. ‑ver­hin­de­rungs­ge­schich­te. Cha­rak­ter­lich ist die­ser Intri­gant ein legi­ti­mer Enkel Rous­se­aus. An sei­ne Theo­rie des herr­schafts­frei­en Dis­kur­ses glaubt Haber­mas ja nicht ein­mal bei schöns­tem Zen­tral­ge­stirn­schein überm Starn­ber­ger See, wo er sich, finan­zi­ell so erfolg­reich wie sei­ne idea­lis­ti­sche Theo­rie­schwes­ter Judith But­ler (und sti­lis­tisch ver­gleich­bar begna­det), in stil­lem Beha­gen nie­der­ge­las­sen hat, um die ver­zerr­te Kom­mu­ni­ka­ti­on andern­orts zu kom­men­tie­ren; auch hier­in ein typi­scher Pro­gres­sist. Haber­mas ist der geis­ti­ge Weg­be­rei­ter des rot­grü­nen Rest­deutsch­lands, er ver­dient es also, des­il­lu­sio­niert zu sein, wenn­gleich er es ja nicht wegen der Grü­nen, des WEF oder Slee­py Joes lus­ti­ger Debat­ten­bei­trä­ge sein dürf­te, son­dern wegen der Abwehr­re­ak­tio­nen dar­auf, wegen der Popu­lis­ten, wegen des tum­ben Wider­stan­des natio­na­ler MG-Nes­ter gegen die welt- und dis­kurs­ret­ten­de Luft­waf­fe der Globalisten.

Immer­hin: Wenn es stimmt, dass St. Jür­gen end­lich des­il­lu­sio­niert ist, zum zwei­ten Mal nach dem Zusam­men­bruch 1945, wäre das ja mal eine gute Nach­richt. Aber ist er dann noch ein Idea­list? Des­to schlim­mer für die Wirk­lich­keit und so?

***

Deut­scher – bzw. pass­deut­scher – Bun­des­tag, 81. Sit­zung, Mitt­woch, 25. Janu­ar 2023 (bit­te rich­ten Sie Ihr beson­de­res Augen­merk auf den Zwi­schen­ruf einer erkenn­ba­ren Optimistin):

Ich deu­te­te in mei­nem letz­ten Ein­trag an, dass der Kanz­ler mit die­ser Ant­wort sämt­li­che im Aus­land leben­den Qua­si- oder nun­mehr eben eins­ti­gen Deut­schen eth­nisch-kul­tu­rell aus­ge­wil­dert hat. (Über die neo­feu­dal-hon­ecker­haf­te For­mu­lie­rung „Wir haben” statt z.B. „Wir sind” oder „Es gibt” heu­te kein Wort.) Dann win­ken wir noch ein­mal zum Abschied nach Kasach­stan, Usbe­ki­stan, Polen, Ungarn, Däne­mark und, hui!, Russ­land. Eth­nie ade, schei­den tut weh! Lebt wohl, ihr Passfernen! 

Wer sich jetzt fragt, wie es mög­lich war, dass Kohl damals die Russ­land­deut­schen heim ins geläu­ter­te Rest­reich hol­te und nach wel­chen Kri­te­ri­en er sie aus­wäh­len ließ – deut­sche Päs­se besa­ßen sie ja nicht –, bezäh­me sich, sonst holt ihn sogleich der Fehl­hal­den­wang! Und wer nase­weis wis­sen will, war­um die Medi­en regel­mä­ßig von „eth­ni­schen Säu­be­run­gen” irgend­wo außer­halb der deut­schen Pass­zo­ne berich­ten, sei belehrt, dass es sich bei der in Rede ste­hen­den um eine ethi­sche Säu­be­rung handelt. 

PS: „Ich muß Ihnen in einem Punkt wider­spre­chen: Die Ruß­land­deut­schen waren deut­sche Staats­bür­ger – durch Abstam­mung. Sie hät­ten also jeder­zeit in die deut­sche Bot­schaft in Mos­kau gehen und dort die Aus­stel­lung eines deut­schen Pas­ses bean­tra­gen kön­nen. Und die Natio­na­li­tät oder Volks­grup­pe stand sogar im sowje­ti­schen Paß: Rus­se, Jude, Deut­scher usw.”
(Leser ***)

Wenn das stimmt: q.e.d.

***

Womit ich beim The­ma wäre: dem „eth­ni­schen Volks­be­griff”. Um den geht es näm­lich in einem Buch, das eigent­lich ganz anders heißt.

Ich fand es frü­her, als ich noch beim Focus dem Herrn die Tage stahl, ziem­lich beknackt, wenn in Rezen­sio­nen die Cover der Bücher abge­bil­det wur­den, jetzt tu’ ich’s selbst; da kön­nen Sie sehen, wie der „Ico­nic Turn” (Hubert Bur­da) auch bei mir rein­haut. Bzw. durch­schlägt. Ande­rer­seits: Auf die­se Wei­se fin­det man das Buch im Laden leich­ter. Sofern es aus­liegt – was bei mei­nen Emp­feh­lun­gen eher unwahr­schein­lich ist. Die­ses Buch soll­te aus­lie­gen. In ihm ver­schränkt sich die Fähig­keit, Tex­te, auch sinn­lo­se, sinn­erfas­send zu lesen und luzi­de aus­zu­le­gen, mit einem ange­neh­men Frei­sinn und dem Mut zur soge­nann­ten kla­ren Ansa­ge, obwohl der Ver­fas­ser einer Par­tei ange­hört, deren zumin­dest im medi­al sicht­ba­ren Seg­ment agie­ren­den Ver­tre­tern sol­che Eigen­schaf­ten offen­bar ver­lo­ren­ge­gan­gen sind.

Was das mit dem „eth­ni­schen Volks­be­griff” zu tun hat? Ich kom­me darauf.

Der intel­lek­tu­el­le SPD-Ein­zel­fall Mathi­as Brod­korb, stu­dier­ter Phi­lo­soph und von 2011 bis 2019 Bil­dungs- sowie Finanz­mi­nis­ter von Meck­len­burg-Vor­pom­mern, hat sich zuletzt wie­der­holt über die Mei­nungs­frei­heits­be­kämp­fungs- und Oppo­si­ti­ons­de­le­gi­ti­mie­rungs­maß­nah­men der Bun­des­re­gie­rung mokiert, sowohl im Cice­ro als auch leib­haf­tig im TV. Besag­te Maß­nah­men wer­den bekannt­lich mit dem orwell­schen Ter­mi­nus „Demo­kra­tie­för­de­rung” gela­belt, und dem Bun­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz kommt die edle Auf­ga­be zu, der Regie­rung Bele­ge für die Demo­kra­tie­feind­lich­keit der Oppo­si­ti­on zu ver­schaf­fen. Bezie­hungs­wei­se zu kon­stru­ie­ren. Not­falls: zu behaupten.

Brod­korb eröff­net sei­ne Ana­ly­se mit dem schö­nen Apho­ris­mus: „Ver­fas­sungs­schüt­zer sind Ver­schwö­rungs­theo­re­ti­ker im Auf­trag des Staa­tes.“ Das füh­re zu einer „mime­ti­schen Riva­li­tät“ (die Wen­dung stammt von René Girard) mit ihren Beob­ach­tungs­sub­jek­ten, die in der Figur des V‑Mannes (V‑Menschen?) wohl ihren sinn­fäl­ligs­ten Aus­druck fin­det. Das schreibt Brod­korb nicht expli­zit, er spricht aber vom „Ver­such, den geris­se­nen Ver­fas­sungs­feind durch noch mehr Geris­sen­heit zu ent­schlüs­seln und zu über­trump­fen“, wodurch es „zur Anver­wand­lung an das eigent­lich zu bekämp­fen­de Objekt kom­men“ kön­ne. So wie der sagen­haf­te König Midas alles in Gold ver­wan­del­te, was er berühr­te, ver­wan­delt der Ver­fas­sungs­schüt­zer alles in Ver­fas­sungs­feind­schaft, womit er auf­trags­ge­mäß in Berüh­rung kommt. Bei rech­tem Zwie­lich­te bese­hen ist näm­lich so gut wie jeder Mensch ein Fall für den Ver­fas­sungs­schutz, gera­de in ‘schland, wo nach Gün­ter Maschkes geflü­gel­tem Wort „jeder zum Ver­fas­sungs­feind des ande­ren wer­den kann“. Es ver­hält sich ja nicht nur so, dass die Regie­rung der Oppo­si­ti­on Ver­fas­sungs­feind­lich­keit vor­wirft, son­dern auch umge­kehrt. Nur kon­trol­liert eben die Regie­rung den Inlandsgeheimdienst.

Ich weiß nicht, ob Brod­korb den Ver­fas­sungs­schutz (fort­an: VS) genau des­halb abschaf­fen will. Jeden­falls will er es über­haupt – „und das”, um Gun­nery Ser­geant Hart­man aus „Full Metal Jacket” zu zitie­ren, „genügt uns”. Der Sozi­al­de­mo­krat hält den VS für ein his­to­risch über­hol­tes deut­sches Spe­zi­fi­kum, gewis­ser­ma­ßen den Blind­darm des guten alten „Son­der­wegs“, für eine Behör­de zudem, die ihre Befug­nis­se gera­de­zu metho­disch über­schrei­te und sich „immer mehr zu einer Sprach- und Gedan­ken­po­li­zei“ erhe­be. Das erge­be sich zum einen aus der par­tei­po­li­ti­schen Instru­men­ta­li­sie­rung des Bun­des­amts. Die VS-Behör­den sind dem Bun­des­in­nen­mi­nis­ter (w) sowie den Lan­des­in­nen­mi­nis­tern (m/w/d) unter­stellt, ihre Chefs sind poli­ti­sche Beam­te, denen jeder­zeit gekün­digt wer­den kön­ne, wenn sie nicht das Gewünsch­te lie­fer­ten (man hat es am Fall Hans-Georg Maa­ßen stu­die­ren kön­nen), was sich natur­ge­mäß auf die prä­sen­tier­ten Resul­ta­te aus­wir­ke; in Diede­rich Hal­den­wang ist das Appor­tie­ren Per­son geworden.

Zum ande­ren woh­ne dem Auf­trag des VS ein Kar­di­nal­wi­der­spruch inne: Eigent­lich bestehe des­sen Mis­si­on nicht dar­in, sich mit poli­ti­schen Ansich­ten zu beschäf­ti­gen; viel­mehr sei auch ver­fas­sungs­feind­li­ches Den­ken durch das Grund­ge­setz gedeckt. Der VS habe sich aus­schließ­lich mit Bestre­bun­gen – und das heißt: Hand­lun­gen – zu befas­sen, die sich gegen das Grund­ge­setz rich­ten, wobei als zusätz­li­ches Kri­te­ri­um noch ein Mini­mum an Erfolgs­wahr­schein­lich­keit anzu­set­zen sei. Die Behör­de soll also ver­fas­sungs­feind­li­che Hand­lun­gen vor­aus­ah­nen und im Keim ersti­cken, ohne zugleich unge­recht­fer­tigt blo­ße Ansich­ten zu ver­fol­gen. Nun geht der Gedan­ke bekannt­lich der Tat vor­aus, und in der Grau­zo­ne zwi­schen bei­den müs­sen sich unse­re bra­ven Ver­fas­sungs­schüt­zer unter einem schier über­mensch­li­chen Dif­fe­ren­zie­rungs­druck bewe­gen. Kaum ein Schlapp­hut hält ihm auf Dau­er stand – ins­be­son­de­re wenn ein Innen­mi­nis­ter den VS auf ein gesam­tes poli­ti­sches Milieu ansetzt und mit dem ent­las­ten­den Frei­brief aus­stat­tet, auch Äuße­run­gen zu äch­ten (und dem­nächst bereits dro­hen­de Äuße­run­gen), wie es Brod­korbs Genos­sin N. Fae­ser seit ihrem Amts­an­tritt mit wach­sen­dem Elan tut.

Das twit­ter­te die Bun­des­in­nen­mi­nis­te­rin übri­gens am Tag neun nach ihrem Amtsantritt.

Eine Innen­mi­nis­te­rin, die vor­gibt, nicht zu wis­sen, dass die Straf­ver­fol­gung der Jus­tiz und nicht der Poli­zei obliegt, hat den Rechts­staat ver­las­sen. Eine Innen­mi­nis­te­rin, die mit schwam­mi­gen, juris­tisch unde­fi­nier­ba­ren Begrif­fen wie „Hass” und „Het­ze” eigent­lich Regie­rungs­kri­tik meint, die Bevöl­ke­rung ein­schüch­tern und das Grund­recht auf Mei­nungs­frei­heit abbau­en will, ist reif für jede Art Dik­ta­tur. Eine Innen­mi­nis­te­rin, die dem Volk für Gesin­nungs­de­lik­te mit der Poli­zei droht, ist eine Verfassungsfeindin.

Hier ist aber nicht der Ort, das Ver­fas­sungs­ver­ständ­nis der Innen­mi­nis­te­rin und die Poli­ti­sie­rung der Poli­zei zu the­ma­ti­sie­ren, denn das Buch behan­delt den VS. Der darf bekannt­lich nie­man­den ver­haf­ten oder Gefähr­der­an­spra­chen z.B. an Schu­len durch­füh­ren und Haus­be­su­che allen­falls elek­tro­nisch abstat­ten. Sei­ne ein­zi­ge Waf­fe war bis­lang der jähr­li­che Bericht (die Innen­mi­nis­te­rin arbei­tet an der Aus­wei­tung der Befug­nis­se). Wen der VS für ver­fas­sungs­feind­lich hält, dar­über infor­miert er die Öffent­lich­keit – und hier, so Brod­korb, „beginnt das Pro­blem. Es berührt den Kern der reprä­sen­ta­ti­ven Demo­kra­tie.“ Denn die Öffent­lich­keit sei das Alpha und Ome­ga der demo­kra­ti­schen Wil­lens­bil­dung. „Ohne Öffent­lich­keit”, zitiert Brod­korb Car­lo Schmid, „fehlt der bes­ten sach­li­chen Arbeit die Wei­he und die Legi­ti­mi­tät demo­kra­ti­scher Geburt.“

Umge­kehrt ist die sozia­le Exkom­mu­ni­ka­ti­on eben­falls ein öffent­li­cher Akt. „Erst die nach­hal­ti­ge Beschä­di­gung des öffent­li­chen Rufes führt zum Ver­lust des gewohn­ten mensch­li­chen Umgangs.“ Gera­de weil moder­ne Demo­kra­tien „Gesell­schaf­ten mit all­um­fas­sen­den Öffent­lich­kei­ten sind”, notiert der Autor, „kann die Infor­ma­ti­ons­ar­beit des Ver­fas­sungs­schut­zes schär­fe­re Ein­schnit­te in das Leben von Men­schen her­vor­ru­fen als ord­nungs- oder gar straf­recht­li­che Maß­nah­men”, denen sel­ten eine ver­gleich­ba­re Reso­nanz zuteil wird. Die berühm­ten pro­phe­ti­schen Wor­te von Toc­que­ville über die unblu­ti­ge Waf­fe der sozia­len Iso­la­ti­on in demo­kra­tisch ver­fass­ten Gesell­schaf­ten set­ze ich als bekannt vor­aus. Was der VS durch sei­nen Bericht – und neu­er­dings auch zuneh­mend durch State­ments sei­nes Prä­si­den­ten – vor­neh­me, sei­en, so Brod­korb, „inner­staat­li­che Feind­er­klä­run­gen”. Es han­delt sich um einen moder­nen Pran­ger. Wer dort steht, kann aller­dings durch­aus zu den Gerech­ten gehö­ren. In die­sem Fal­le han­delt es sich um nicht weni­ger als sozia­len Ruf­mord. „Die durch die Maß­nah­men des Ver­fas­sungs­schut­zes ein­tre­ten­den Fol­gen sind kei­ne Kol­la­te­ral­schä­den, die sich zuguns­ten höhe­rer Zwe­cke nicht ver­mei­den lie­ßen. Sie sind durch und durch beab­sich­tigt.” Wie der Ver­fas­sungs­recht­ler Pro­fes­sor Diet­rich Murs­wiek fest­stel­le, erwar­te­ten die Ver­fas­sungs­schutz­be­hör­den „von allen Bür­gern, dass sie sich an der Aus­gren­zung der Ver­fas­sungs­fein­de betei­li­gen“. Es geht bei den Bewer­tun­gen des VS also „nicht um ein intel­lek­tu­el­les Glas­per­len­spiel”, schreibt Brod­korb. „Die Begrif­fe sind jene Mes­ser, mit deren Hil­fe der Ver­fas­sungs­schutz gedank­lich in den Volks­sou­ve­rän schnei­det, um die ver­meint­lich Guten von den ver­meint­lich Bösen zu schei­den. Und prä­zi­se Begrif­fe” – bzw. eben unprä­zi­se – „sind beim Ver­fas­sungs­schutz kei­ne läss­li­che Sün­de, son­dern der ers­te ent­schei­den­de Schritt auf dem Weg zum Rechts­bruch unter staat­li­cher Verantwortung.”

Der eins­ti­ge Minis­ter beschäf­tigt sich anhand von sechs Fall­bei­spie­len mit der Arbeits­wei­se des VS, und nach der Lek­tü­re kann kein Ver­stän­di­ger mehr an der Stich­hal­tig­keit sei­nes Rufes nach Auf­lö­sung des Amtes zwei­feln. In zwei Fäl­len geht es um Lin­ke: die jah­re­lan­ge Über­wa­chung von Bodo Rame­low sowie jene des (mir bis­lang unbe­kann­ten) Juris­ten Rolf Göss­ner. Die­se bei­den Exem­pel ver­deut­li­chen immer­hin eines: Gegen links schnei­det, um im Bil­de zu blei­ben, das „Mes­ser” des VS weni­ger gut als gegen rechts. Rame­low ist bekannt­lich Minis­ter­prä­si­dent, Göss­ner war zuletzt stell­ver­tre­ten­der Rich­ter am Staats­ge­richts­hof Bre­men. Des­we­gen will ich hier nicht wei­ter dar­auf ein­ge­hen. Nur zwei bezeich­nen­de Neben­ef­fek­te sei­en erwähnt.

Zum einen: Der ein­zi­ge Minis­ter­prä­si­dent der Links­par­tei hat aus sei­nen Erfah­run­gen mit dem VS kei­nes­wegs den Schluss gezo­gen, dem Inlands­ge­heim­dienst Fes­seln anzu­le­gen, son­dern mit Ste­phan Kra­mer einen Mann zum Chef des Ver­fas­sungs­schut­zes Thü­rin­gen erho­ben, dem die ideo­lo­gi­sche Vor­ein­ge­nom­men­heit gegen alles, was er für „rechts” hält, aus jedem State­ment trieft. Man darf Rame­low also getrost als einen Unbe­lehr­ba­ren bezeichnen.

Zum ande­ren: Nach Ansicht des Hal­den­wang-Vor­gän­gers Hans-Georg Maa­ßen – ich fol­ge Brod­korbs Dar­le­gung – ist Rame­low ein Kom­mu­nist, der nicht bloß mehr sozia­le Gerech­tig­keit, son­dern eine „tota­li­tä­re Herr­schafts­form“ anstre­be. Sein Ziel sei der „Sys­tem­wech­sel“. Den­noch hat das Bun­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz am 18. April 2013 unter dem damals neu­en Prä­si­den­ten Maa­ßen dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt mit­ge­teilt, man habe die Beob­ach­tung der Links­par­tei als Gesamt­par­tei ein­ge­stellt. „Der Ver­fas­sungs­schutz ist ein gefähr­li­ches Instru­ment, wenn er in die fal­schen Hän­de gerät, näm­lich in die Hän­de von Poli­ti­kern”, zitiert Brod­korb Maa­ßen. „Des­halb habe ich auch immer gesagt: Der Ver­fas­sungs­schutz darf kei­ne Par­tei­en beob­ach­ten. Ich habe mich damals auch gegen die Beob­ach­tung der Lin­ken aus­ge­spro­chen, weil das nicht Auf­ga­be eines Geheim­diens­tes sein kann.“ Es sei also aus­ge­rech­net Hans-Georg Maa­ßen gewe­sen, dem Bodo Rame­low und die Links­par­tei ihre ver­fas­sungs­recht­li­che „Ent­kri­mi­na­li­sie­rung“ zu ver­dan­ken haben. „In der DDR”, kom­men­tiert Brod­korb süf­fi­sant, „hät­te man das für einen Fall von Dia­lek­tik gehal­ten.” (Eine umge­kehr­te Cau­sa lin­ker Kulanz gegen Rech­te muss man ver­mut­lich eben­so mit der Later­ne suchen wie einen Sta­si-Offi­zier, der sich in der Rea­li­tät so ver­hal­ten hat wie der von Ulrich Mühe gespiel­te Haupt­mann Gerd Wies­ler im Film „Das Leben der Anderen”.)

Vier Fall­bei­spie­le han­deln in jenem Teil der Gesell­schaft, den die Bun­des­in­nen­mi­nis­te­rin zum eigent­li­chen oder zumin­dest größ­ten Pro­blem­be­zirk erklärt hat. Ein Kapi­tel wid­met sich den Pro­tes­ten gegen die Coro­na-Maß­nah­men – das las­se ich heu­te aus –, ein ande­res behan­delt ein gewis­ses Rit­ter­gut im sach­sen-anhal­ti­ni­schen Schnell­ro­da, jenem 145-See­len-Nest, das lan­des­wei­te Bekannt­schaft dadurch erlang­te, dass sich dort der ein­zi­ge gefähr­li­che deut­sche Rechts­in­tel­lek­tu­el­le nie­der­ge­las­sen hat, den sich sämt­li­che deut­schen Jour­na­lis­ten mit Kampf-gegen-Rechts-Exper­ti­se bei ihrer Bericht­erstat­tung seit­her tei­len müs­sen. Brod­korb wur­de übri­gens per­sön­lich im Epi­zen­trum der Neu­en Rech­ten vor­stel­lig und beschreibt sei­ne Erleb­nis­se dort­selbst, als han­de­le es sich um einen Ort wie ande­re auch, also qua­si ohne jedes Pro­blem­be­wusst­sein. Zusam­men mit den Kapi­teln über die AfD sowie den geschass­ten und in den Acta mehr­fach gewür­dig­ten BND-Aus­bil­der Pro­fes­sor Mar­tin Wage­ner bil­det jenes über Schnell­ro­da den Kern des Buches – Brod­korb wird womög­lich wider­spre­chen –, und im Kern des Ker­nes wie­der­um sto­ßen wir auf den „eth­ni­schen Volksbegriff”.

Ich habe hier mehr­fach aus­ge­führt, dass der „eth­ni­sche Volks­be­griff” der Pas­se­par­tout des VS im Kampf gegen „Rechts” ist. Ein (poten­ti­el­ler) Ver­fas­sungs­feind ist dem­nach, wer die Ansicht ver­tritt, es gebe neben dem deut­schen Staats­volk und als des­sen bis­lang noch größ­te Teil­men­ge ein eth­nisch-kul­tu­rel­les deut­sches Volk. So erklär­te der VS in sei­nem Gut­ach­ten zur AfD anno 2018 zum Bei­spiel die Aus­sa­ge des dama­li­gen Par­tei- und Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den Alex­an­der Gau­land: „Wir wol­len Deut­sche blei­ben, damit sind wir Welt­bür­ger genug” als zumin­dest im Ansatz ver­fas­sungs­feind­lich, da sie „ein eth­nisch-bio­lo­gisch bzw. eth­nisch-kul­tu­rell begrün­de­tes Volks­ver­ständ­nis” zum Aus­druck brin­ge, „das gegen die Men­schen­wür­de­ga­ran­tie des Art. 1 Abs. 1 GG ver­stößt”. Es ist nicht allein gro­tesk, dass sol­che Argu­men­te Ver­fas­sungs­feind­lich­keit begrün­den sol­len, son­dern sie dürf­ten selbst ver­fas­sungs­wid­rig sein. Sie demons­trie­ren, wie sehr der angeb­li­che Ver­fas­sungs­schutz­dienst zum Instru­ment einer poli­ti­schen Ten­denz her­ab­ge­sun­ken ist. Spä­tes­tens seit die­sem soge­nann­ten Gut­ach­ten kann jeder wis­sen, dass sich Ver­fas­sungs­schutz­tex­te über die AfD auch für den geüb­tes­ten Blind­ver­kos­ter nicht von einem Spie­gel- oder Zeit-Kom­men­tar unter­schei­den lassen.

Ver­fas­sungs­schutz­chef Hal­den­wang hat über das Insti­tut für Staats­po­li­tik (IfS) in Schnell­ro­da gesagt, es sei ein „Super­sprea­der von Hass, Radi­ka­li­sie­rung und Gewalt“, und des­sen Mit­ar­bei­ter sei­en „geis­ti­ge Brand­stif­ter“. Die­se Aus­sa­ge ist ein radi­ka­ler Aus­gren­zungs- und sozia­ler Ver­nich­tungs­ver­such. Dafür muss ein VS-Chef sehr gute Grün­de haben. Womit begrün­det der VS die­se Vor­wür­fe? „Blickt man in die Unter­la­gen des Ver­fas­sungs­schut­zes im Fall Kubit­schek und Schnell­ro­da, sind gleich meh­re­re Din­ge bemer­kens­wert. Auf mehr als tau­send Sei­ten fin­det sich fast nichts, was auf rele­van­te geheim­dienst­li­che Erkennt­nis­se schlie­ßen lässt. Auf­fäl­lig ist statt­des­sen, wie vie­le Wider­sprü­che die inter­nen Akten und Schrift­sät­ze vor Gericht auf­wei­sen”, schreibt Brod­korb. Der dis­si­den­te Sozi­al­de­mo­krat – der die­se Bezeich­nung wohl zurück­wei­sen wür­de; nen­nen wir ihn mei­net­hal­ben einen Sozi alter Schu­le – rückt den Papie­ren des VS mit dem ana­ly­ti­schen Besteck eines Her­me­neu­ti­kers zu Lei­be und legt deren begriff­li­che und argu­men­ta­ti­ve Schwä­chen scho­nungs­los offen. Er weist nach, dass sich der VS nicht nur unfä­hig oder unwil­lig zeigt, eine sau­be­re Unter­schei­dung zwi­schen Radi­ka­lis­mus und Extre­mis­mus zu tref­fen, son­dern im Zwei­fels­fal­le nicht ein­mal imstan­de ist – oder es sach­dien­lich fin­giert –, zwi­schen einer ori­gi­na­len und einer ledig­lich refe­rier­ten Ansicht zu dif­fe­ren­zie­ren. So zitier­te das Innen­mi­nis­te­ri­um vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt Köln auf der Basis der Akten des Ver­fas­sungs­schut­zes einen wahl- und wahl­rechts­kri­ti­schen Text des IfS, bei dem es sich „im Wesent­li­chen (um) eine im Kon­junk­tiv ver­fass­te Wie­der­ga­be und Inter­pre­ta­ti­on der Theo­rien Max Webers” han­del­te – „ein Umstand, über den das Gericht jeder­zeit im Unkla­ren gelas­sen wird” (womit wir immer­hin wis­sen, dass Max Weber heu­te vom VS beob­ach­tet würde).

In einem ande­ren Zusam­men­hang wird dem IfS ein­fach etwas unter­stellt, was über­haupt nicht stimmt – der tum­be Volks­mund kennt ein Wort dafür. Dem Gericht gegen­über behaup­te­te das Innen­mi­nis­te­ri­um, die Unhol­de aus Schnell­ro­da träum­ten von einem „Füh­rer”, der die „eth­nisch oder ras­sisch homo­ge­ne Volks­ge­mein­schaft” her­stel­len sol­le. „Aller­dings”, so Brod­korb, „fehlt hier­für jeg­li­cher Beleg.” Viel­mehr habe der Ver­fas­sungs­schutz aus­drück­lich fest­ge­stellt, das IfS las­se den Wunsch nach einem star­ken Füh­rer in „kei­nem der ana­ly­sier­ten Tex­te erken­nen”. Was ja nicht heißt, dass die ver­schla­ge­nen Schnell­ro­dia­ner ihn nicht heim­lich hegen.

Sind das blo­ße Aus­nah­men? Ganz und gar nicht. In sei­nem Gegen­gut­ach­ten zum AfD-Gut­ach­ten des VS kommt der erwähn­te Ver­fas­sungs­recht­ler Pro­fes­sor Murs­wiek zu dem Schluss, dass von den rund 400 als „unver­ein­bar mit einem Ele­ment der frei­heit­lich-demo­kra­ti­schen Grund­ord­nung” gelis­te­ten Zita­ten von AfD-Poli­ti­kern und ‑Orga­ni­sa­tio­nen weni­ger als 20 Pro­zent „ver­fas­sungs­schutz­recht­lich rele­vant” sei­en, und von die­sen 20 Pro­zent nach sei­ner Auf­fas­sung nur sechs Äuße­run­gen als „tat­säch­li­che Anhalts­punk­te” für ver­fas­sungs­feind­li­che Bestre­bun­gen gewer­tet wer­den könn­ten. Für die Ein­stu­fung einer aus 30.000 Mit­glie­dern bestehen­den Par­tei, in der über­dies zahl­rei­che V‑Leute mit Lizenz zur Pro­vo­ka­ti­on agie­ren, ist das kei­ne beson­ders reprä­sen­ta­ti­ve Zahl.

Zurück zum Vor­wurf des „eth­ni­schen Volks­be­griffs”, der in drei­en der sechs Fall­bei­spie­le die Haupt­rol­le spielt: Sowohl der Schwe­fel­par­tei als auch dem IfS als auch Pro­fes­sor Wage­ner wirft der VS vor … – ja was eigent­lich? An die Exis­tenz eines eth­nisch-kul­tu­rel­len deut­schen Vol­kes als Bestand­teil des deut­schen Staats­vol­kes bezie­hungs­wei­se über­haupt zu glau­ben? Ich habe im letz­ten Ein­trag bereits die­sen Abschnitt aus Brod­korbs Opus eingerückt.

Ver­fas­sungs­feind­lich und men­schen­wür­de­wid­rig, wenn­gleich nicht ganz klar ist, wes­sen Wür­de genau auf dem Spiel steht, dürf­te auch die­se Behaup­tung eines Regie­rungs­be­auf­trag­ten sein.

Die oben erwähn­ten Russ­land­deut­schen waren nach Ansicht kei­nes­wegs nur der dama­li­gen Bun­des­re­gie­rung eth­nisch-kul­tu­rel­le Deut­sche. War der Kanz­ler der Ein­heit ein Ver­fas­sungs­feind, der „ein eth­nisch-bio­lo­gisch bzw. eth­nisch-kul­tu­rell begrün­de­tes Volks­ver­ständ­nis” zum Aus­druck brach­te, „das gegen die Men­schen­wür­de­ga­ran­tie des Art. 1 Abs. 1 GG ver­stößt”? Und nicht nur Hel­mut Kohl: „Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat geur­teilt, dass der Begriff des deut­schen Vol­kes in gewis­sem Umfang auch auf eth­ni­schen Kate­go­rien basiert. Wür­den ‚Eth­nos’ und ‚Ras­se’ das­sel­be bedeu­ten, müss­ten aus­ge­rech­net im Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt mehr­heit­lich Extre­mis­ten sit­zen.” Eth­nos bedeu­tet aber nicht „Ras­se”, son­dern der Begriff bezeich­net eine Groß­grup­pe von Per­so­nen, die durch Fak­to­ren wie Abstam­mung, Kul­tur, Tra­di­ti­on und ter­ri­to­ria­le Bin­dung eine Ein­heit bil­den, in der Regel auch in ihrem Selbst­ver­ständ­nis. Welt­weit gibt es über 1000 Eth­ni­en, und außer dem VS, den Grü­nen, den Feuil­le­tons und Frei­burgs Trai­ner Chris­ti­an Streich scheint nie­mand ein Pro­blem damit zu haben, dass auch…  Aber es soll nicht sein, zum Höcke! „Im Kern läuft alles dar­auf hin­aus, die Kate­go­rie der Eth­ni­zi­tät für rein bio­lo­gisch und ins­ge­samt für ille­gi­tim zu erklä­ren”, resü­miert Brod­korb. Man müs­se wohl alle eth­no­lo­gi­schen Lehr­stüh­le an Deutsch­lands Hoch­schu­len fort­an unter den Ver­dacht der Ver­fas­sungs­feind­lich­keit stel­len – oder am bes­ten ganz abschaffen.

Im Grun­de dürf­te auch dem VS klar sein, dass er sich in den schwan­ken­den Gefil­den des Spal­tungs­ir­re­seins bewegt, wie Brod­korb an fol­gen­dem Bei­spiel ver­deut­licht: „Men­schen­wür­de­wid­rig sei ein poli­ti­sches Pro­gramm dann, wenn es ‚mit einem bio­lo­gisch-ras­sis­ti­schen oder eth­nisch-kul­tu­rel­len Volks­be­griff ver­bun­den wird, der bestimm­te Men­schen qua Geburt und ihrer Natur nach aus dem Volk aus­schließt‘. Die­ses kur­ze Zitat ist aus ganz ver­schie­de­nen Grün­den sehr bemer­kens­wert: Ers­tens wird man am Schluss des Zita­tes das Wort ‚Volk‘ wohl als ‚Staats­volk‘ lesen müs­sen. Anders ergibt der Satz kei­nen Sinn. Wenn man das aber tut, unter­schei­det der Ver­fas­sungs­schutz plötz­lich selbst zwi­schen einem eth­nisch defi­nier­ten deut­schen Volk und dem recht­li­chen Staats­volk. Ver­schie­de­ne Autoren, teils auch Gerich­te und Ver­fas­sungs­schutz­be­hör­den hal­ten aber bereits dies für ver­fas­sungs­wid­rig. Zwei­tens unter­schei­det der Ver­fas­sungs­schutz hier defi­ni­to­risch strikt zwi­schen zwei eth­ni­schen Volks­be­grif­fen: einem bio­lo­gi­schen und einem kul­tu­rel­len. Und bei­de sind erst dann ver­fas­sungs­wid­rig, wenn auf sie sach­lich unge­recht­fer­tig­te und damit letzt­lich will­kür­li­che recht­li­che Dis­kri­mi­nie­run­gen gestützt wer­den. Das ist zwar völ­lig kor­rekt, wider­spricht aller­dings in der Sache zahl­rei­chen Ver­öf­fent­li­chun­gen der Ver­fas­sungs­schutz­be­hör­den.“ Ein wei­te­res Mal sei­en „begriff­li­che Inko­hä­ren­zen offenkundig“.

Das betrifft nicht allein den Ver­fas­sungs­schutz, son­dern auch Tei­le der Jus­tiz, bei­pi­els­wei­se das Ver­wal­tungs­ge­richt Köln, wel­ches bei der Ver­hand­lung AfD con­tra VS aus­führ­te, das „Kon­zept” des „eth­ni­schen Volks­be­griffs” beru­he „auf völ­kisch-eth­ni­schen Vor­stel­lun­gen eines eth­nisch vor­her­ge­hen­den deut­schen Vol­kes” (Her­vor­he­bung von mir – M.K.) – es geht dem seit 1871 bestehen­den deut­schen Staats­volk also eth­nisch kein Volk vor­her; weder Wal­ter von der Vogel­wei­de noch Luther, weder Goe­the noch Hei­ne noch Beet­ho­ven waren dem­zu­fol­ge Deut­sche (Nietz­sche woll­te ja eh nicht) –, was „einen tat­säch­li­chen Anhalts­punkt für gegen die frei­heit­lich demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung gerich­te­te Bestre­bun­gen” dar­stel­le. „Immer wie­der”, notiert Brod­korb, „wirft das Gericht Ver­tre­tern der AfD vor, über­haupt von einem ‚eth­ni­schen Volks­be­griff’ auszugehen.”

Unge­fähr wie die Elter I und Elter II des Grund­ge­set­zes, die das deut­sche Volk als eth­nisch-kul­tu­rel­le Ein­heit ein­fach voraussetzten.

Quel­le:

Man sieht und ahn­te es: Das Grund­ge­setz war von Anfang an ver­fas­sungs­feind­lich. Es ver­stößt in sei­ner Gesamt­heit gegen Arti­kel 1.

Dass sich ein Gericht und die vor ihm ste­hen­de Staats­be­hör­de ideo­lo­gisch blen­dend ver­ste­hen – an wel­ches Land erin­nert mich das bloß?

Der Ver­such des Ver­fas­sungs­schut­zes, jed­we­den „eth­ni­schen Volks­be­griff“ zu dele­gi­ti­mie­ren und allein jenen des Staats­volks noch für zuläs­sig zu erklä­ren, fährt Brod­korb fort, „läuft nicht nur auf eine wider­sprüch­li­che intel­lek­tu­el­le Anma­ßung hin­aus. Es han­delt sich zugleich um den Ver­such, zuläs­si­ge Mei­nun­gen zu dis­kre­di­tie­ren und bereits das begriff­li­che Erfas­sen objek­ti­ver Tat­sa­chen unter den Ver­dacht der Staats­feind­lich­keit zu stel­len. Es ist eine objek­ti­ve Tat­sa­che, dass sich mensch­li­che Grup­pen anhand ihrer Abstam­mungs­ver­hält­nis­se, kul­tu­rel­len Tra­di­ti­on und ihres Selbst­ver­ständ­nis­ses von­ein­an­der unter­schei­den lassen.”

Auf den nun u.a. in jeder Talk­show stracks erfol­gen­den Ein­wand, dass sich die Völ­ker immer wie­der ver­mischt haben und eine Abgren­zung unmög­lich (oder faschis­tisch) sei, erteilt der Sozi­al­de­mo­krat die Ant­wort: „Die Behaup­tung, dass sich Men­schen­grup­pen in kul­tu­rel­ler Hin­sicht von­ein­an­der unter­schei­den, ist jedoch nicht gleich bedeu­tend mit der Behaup­tung, dass sich die­se in jeder Hin­sicht von­ein­an­der unter­schei­den müs­sen.” Das begriff­li­che Erfas­sen von Men­schen­grup­pen stößt auto­ma­tisch an Gren­zen, ohne dass die Grup­pen unse­ren Lin­ken den Gefal­len täten, eben­so auto­ma­tisch zu ver­schwin­den. „Soweit man auf eine viel­ge­stal­ti­ge Wirk­lich­keit mit einem Begriff Bezug nimmt, gefähr­det man nicht die Ver­fas­sung, son­dern erfasst bloß, was der Fall ist. Man kann von den Theo­rien über die Welt kei­ne grö­ße­re Ein­deu­tig­keit ver­lan­gen, als ihre Erkennt­nis­ge­gen­stän­de selbst zulas­sen”, notiert Brod­korb (übri­gens mit einem latent supre­ma­tis­ti­schen Ver­weis auf die Niko­ma­chi­sche Ethik des Aristoteles).

Eigent­lich lie­gen die Din­ge so ein­fach, dass ich beim bes­ten Unwil­len nicht glau­ben mag, dass der VS es nicht genau weiß: „Ver­fas­sungs­feind­lich wäre ein eth­ni­scher Volks­be­griff dann und nur dann, wenn auf ihn recht­lich unge­recht­fer­tig­te Aus­gren­zun­gen und Benach­tei­li­gun­gen gestützt wür­den” (Brod­korb). Nur dar­um müss­te es also gehen. Der Rest taugt allen­falls zum Gegen­stand intel­lek­tu­el­ler Debatten.

Der VS ist aber kein „Debat­ten­teil­neh­mer”. Er kann Grund­rech­te ein­schrän­ken – zum Bei­spiel ver­mit­tels von Abhör­maß­nah­men – und durch sei­ne Öffent­lich­keits­ar­beit Exis­ten­zen ver­nich­ten. Wenn eine sol­che Behör­de statt juris­tisch fun­dier­ter Ein­schät­zun­gen nicht nur links­las­ti­ge poli­tik­wis­sen­schaft­li­che State­ments abgibt, zu denen auch Gegen­mei­nun­gen exis­tie­ren, son­dern dar­über hin­aus zu spe­ku­lie­ren beginnt, was wer eigent­lich den­ken kön­ne, der tat­säch­lich etwas ganz anders gesagt hat, sind wir bei der Inqui­si­ti­on. Oder bei der Sta­si. Und das tun die Schlapp­hü­te. Bereits 2001 hat der Bun­des­tag das soge­nann­te Arti­kel-10-Gesetz zur Beschrän­kung des Brief‑, Post- und Fern­mel­de­ge­heim­nis­ses dahin­ge­hend geän­dert, dass die Tat­be­stän­de des Volks­ver­het­zungs­pa­ra­gra­phen die Anwen­dung nach­rich­ten­dienst­li­cher Mit­tel recht­fer­ti­gen kön­nen. „Das heißt kon­kret: Der Ver­fas­sungs­schutz darf schon dann zur Über­wa­chung­maß­nah­men nach die­sem Gesetz grei­fen, wenn ‚tat­säch­li­che Anhalts­punk­te’ dafür bestehen, dass jemand volks­ver­het­zen­de Äuße­rung auch nur ‚plant’ ”, notiert Brod­korb. „Als dies beschlos­sen wur­de, ahn­ten die Abge­ord­ne­ten wohl kaum, wie der Volks­ver­het­zungs­pa­ra­graph einst auf­ge­bläht wer­den würde.”

Im Som­mer 2021 leg­te der Bun­des­tag mit der Neu­fas­sung des Bun­des­ver­fas­sungs­schutz­ge­set­zes nach. Durf­ten Ein­zel­per­so­nen bis­lang nur dann obser­viert wer­den, wenn von ihnen Gewalt droh­te, kann seit­her jeder zum Beob­ach­tungs­ob­jekt wer­den, wenn der VS glaubt, er ver­fol­ge Bestre­bun­gen gegen die ver­fas­sungs­mä­ßi­ge Ord­nung. „Das pro­vo­ziert einen stän­di­gen Kon­flikt mit dem Gebot der rechts­staat­li­chen Ver­hält­nis­mä­ßig­keit”, kon­sta­tiert Brod­korb. „Wie­der ein­mal muss­te der ‚Kampf gegen Rechts’ dafür her­hal­ten, den Frei­heits­raum der Demo­kra­tie zu schrump­fen.” Inzwi­schen stre­be der VS danach, zu einer Art volks­päd­ago­gi­scher Behör­de auf­ge­wer­tet zu wer­den, die auch Arbeit­ge­ber, Uni­ver­si­tä­ten oder Schul­lei­ter über unter­stell­te ver­fas­sungs­wid­ri­ge Bestre­bun­gen von deren Mit­ar­bei­tern, Stu­den­ten oder Schü­lern unter­rich­ten kann – dann müss­ten, wie in Rib­nitz-Dam­gar­ten, nicht mehr Gesin­nungs­gou­ver­nan­ten in Poli­zei­uni­form zur „Gefähr­der­an­spra­che” anrü­cken, son­dern es wür­den, wie zu DDR-Zei­ten, unauf­fäl­lig geklei­de­te Her­ren vor­stel­lig. Im schlimms­ten Fall, unkt der Ver­fas­sungs­recht­ler Diet­rich Murs­wiek, könn­te sich der VS „zum Lie­fe­ran­ten von Infor­ma­tio­nen an NGOs oder an die Medi­en” ent­wi­ckeln, „denen er Recher­che­ar­beit abnimmt”.

Es gibt Zeit­ge­nos­sen, die das offen­bar in Ord­nung fän­den. In ihrem Buch „Der Ver­fas­sungs­schutz: Grund­la­gen. Gegen­wart. Per­spek­ti­ven?” (Lever­ku­sen 2019) plä­die­ren Tho­mas Grum­ke, Pro­fes­sor für Poli­tik und Sozio­lo­gie an der Fach­hoch­schu­le für öffent­li­che Ver­wal­tung Gel­sen­kir­chen, und Rudolf van Hül­len, Frei­be­ruf­li­cher Dozent und Extre­mis­mus­for­scher, dafür – ich fol­ge Brod­korbs Dar­le­gung –, das Tren­nungs­ge­bot zwi­schen Ver­fas­sungs­schutz und Poli­zei als auch den „Fetisch Daten­schutz” auf­zu­wei­chen, um die Effek­ti­vi­tät des Inlands­ge­heim­diens­tes zu erhö­hen. Sie wünsch­ten die Aus­dün­nung der bestehen­den gesetz­li­chen Rege­lun­gen, um den VS zumin­dest teil­wei­se der rich­ter­li­chen Kon­trol­le zu ent­zie­hen – wort­wört­lich eine „Resti­tu­ti­on des Gehei­men”. Man müs­se sich das „auf der Zun­ge zer­ge­hen las­sen”, kom­men­tiert Brod­korb: „Der Ver­fas­sungs­schutz bricht, wie wir gese­hen haben, nach­weis­lich gel­ten­des Recht, sei­ne ana­ly­ti­schen Werk­zeu­ge sind auch nach Jahr­zehn­ten sei­ner Grün­dung auf bedau­erns­wer­te Wei­se wider­sprüch­lich und untaug­lich, er ent­zieht sich gezielt der öffent­li­chen Kon­trol­le und wird poli­tisch gelenkt – und van Hül­len und Grum­ke wol­len den Werk­zeug­kas­ten die­ser Behör­de nicht nur aus­wei­ten und die Rech­te der Bür­ger dadurch nicht nur wei­ter ein­schrän­ken. Das alles soll am bes­ten auch noch hin­ter ver­schlos­se­nen Türen gesche­hen, damit Gerich­te mit dem Ver­weis auf den Rechts­staat nicht unnö­tig bei der Arbeit stö­ren.” Damit wer­de dem Sou­ve­rän fak­tisch das Recht abge­spro­chen, den Staat und die Herr­schen­den zu kontrollieren.

Zu die­sem Zwe­cke wün­schen die bei­den uni­ver­si­tä­ren Atlan­ten des „Ver­fas­sungs­schutz­staa­tes” (Brod­korb) außer­dem, dass die Behör­de mehr Poli­tik­wis­sen­schaft­ler und weni­ger Juris­ten beschäf­tigt. Letzt­lich geht es dar­um, den juris­ti­schen Begriff der Ver­fas­sungs­feind­lich­keit in einen poli­tik­wis­sen­schaft­li­chen umzu­wan­deln, und wie man an den Berich­ten und Gut­ach­ten des VS leicht erkennt, läuft die­ser Pro­zess längst. Das wür­de prak­tisch bedeu­ten, dass Leu­te, die bes­ser im Feuil­le­ton der taz arbei­ten soll­ten, künf­tig über Ihre Grund­rech­te ent­schei­den. Es wäre zwar immer noch kein Geheim­dienst nach dem Geschmack Dzier­zynskis, aber immer­hin nach dem von Gramsci.

Ich fra­ge mich, wie unse­re Mus­ter­de­mo­kra­ten, die angeb­lich Bam­mel vor einer rech­ten Macht­über­nah­me haben, dem dann ja einer rech­ten Regie­rung die­nen­den Inlands­ge­heim­dienst sol­che Kom­pe­ten­zen ver­schaf­fen kön­nen wol­len. Es gilt schließ­lich eine ein­fa­che Regel: Die dir sym­pa­thischs­te und in ihren Zie­len ange­nehms­te Regie­rung soll­te nie­mals Mit­tel in die Hän­de bekom­men, mit denen eine dir unsym­pa­thi­sche und in ihren Zie­len wesens­frem­de Regie­rung dich in Angst ver­set­zen würde.

Ich muss es aus Grün­den der soge­nann­ten Auf­merk­sam­keits­öko­no­mie, wenn auch ungern, hier­bei bewen­den las­sen. Brod­korbs Buch ist eine Fund­gru­be von Argu­men­ten gegen einen Inlands­ge­heim­dienst und ein klu­ges, aus­ge­wo­ge­nes, oft lako­ni­sches Plä­doy­er für die frei­heit­lich-demo­kra­ti­sche Ord­nung, die der VS eigent­lich ver­tei­di­gen soll­te. Um der besag­ten Aus­ge­wo­gen­heit wil­len sei noch ange­merkt, dass der Autor kei­nes­wegs sämt­li­chen Mit­ar­bei­tern der Behör­de die Kom­pe­tenz abspricht und sich auch expli­zit nicht auf die Sei­te derer stellt, die er als „Fäl­le” aufführt.

Soll­te es illu­si­ons­be­dürf­ti­ge Zeit­ge­nos­sen geben, die tat­säch­lich glau­ben, dass der Ver­fas­sungs­schutz die Ver­fas­sung schützt, wer­den sie es nach der Lek­tü­re von Brod­korbs Buch wohl nicht mehr tun. Es sei denn, sie glau­ben auch dar­an, dass ein Zitro­nen­fal­ter Zitro­nen faltet.

(Das Buch kön­nen Sie hier bestellen.)

***

Zum Vori­gen.

„Schon vor Erschei­nen des Buchs wird indes in der poli­ti­schen Sze­ne Schwe­rins gemut­maßt, ob Brod­korb, das ehe­ma­li­ge poli­ti­sche Wun­der­kind der SPD, ein Thi­lo Sar­ra­zin der MV-SPD und in die rechts­extre­me Ecke abge­drif­tet sei. Im Grun­de bestä­ti­gen die­se Mun­kelei­en Brod­korbs Thesen.“
Ost­see-Zei­tung, 7. März 2024

Womit sich für heu­te auch der Kreis zu Sar­ra­zin schließt.

***

Noch zum Vorigen.

In einem per­fek­ten ’schland soll­te ein Poli­tik­wis­sen­schaft­ler auch Rich­ter wer­den dürfen.

***

PS. Wen’s inter­es­siert: Bord­korb inter­viewt Klo­novs­ky, vor nun­mehr 15 Jah­ren. An der Web­sei­te wer­den Sie sehen, dass wir kein Zitier­kar­tell bilden.

***

Immer noch zum Vorigen.

Die wis­sen lei­der gar nicht, wie recht sie haben.

***

Auf mei­ne Preis­fra­ge „Wel­che his­to­ri­sche Streit­schrift lie­ße sich mit der Zei­le ‚Bekann­ter Ban­den­chef gegen renom­mier­ten Phy­si­ker’ hin­rei­chend beschrei­ben?” erhielt ich mehr­fach die kor­rek­te Ant­wort: Gemeint war natür­lich Lenins „Mate­ria­lis­mus und Empi­rio­kri­ti­zis­mus”. Leser ***, der nach der Höhe des Preis­gel­des fragt, muss ich an Gün­ther Jauch ver­wei­sen; wenn über­haupt jemand, weiß der Genaue­res. Leser *** indes, wahr­schein­lich Pro­tes­tant, lag knapp dane­ben mit sei­ner Ant­wort: „Mir will nichts ande­res als Papst gegen Gali­lei ein­fal­len. Also wäre ‚Dia­lo­go’ die Ant­wort auf ihre Fra­ge.” Schwer erschüt­tert hat mich die Ver­si­on von Leser ***: „Trotz gelin­der Zwei­fel (Ban­den­chef) tip­pe ich auf Goe­thes Farbenlehre.”

***
So darf der heu­ti­ge Ein­trag nicht enden. Zum Schluss ein alter sowje­ti­scher Witz, leicht aktualisiert.
Habeck kommt in die Höl­le. Der dienst­ha­ben­de Teu­fel führt ihn her­um und erklärt, er kön­ne sei­ne Stra­fe wäh­len. Im ers­ten Saal hän­gen die Sün­der an der Decke und wer­den mit glü­hen­den Ruten gepeitscht. Habeck wird blass und will den nächs­ten Raum sehen. Dort sit­zen die Frev­ler in Kes­seln und wer­den über dem offe­nen Feu­er mäh­lich gegart. Habeck, in Ohn­machts­nä­he, fragt, ob es noch einen ande­ren  Raum gäbe. Der Teu­fel führt ihn wei­ter. Sie kom­men an einem Sepa­ree vor­bei, in dem ein gro­ßes Bett steht. Dar­in liegt, Habeck traut sei­nen Augen nicht, Anton Hof­rei­ter mit Ange­li­na Jolie. „Oh, das wür­de mir gefal­len”, sagt Habeck. Der Teu­fel lacht laut. „Das, du Trot­tel”, sagt er, „ist die Stra­fe für die Jolie.”
Vorheriger Beitrag

17. März 2024

Nächster Beitrag

24. März 2024

Ebenfalls lesenswert

29. Juni 2022

Doping bedeu­tet, dass der Kre­dit­rah­men, den Mut­ter Natur gewährt, voll aus­ge­schöpft wird. *** Die Manie­ren sind eine Erfin­dung…

Lektüreempfehlung

Es gibt Bücher, in denen man sich gern auf­hält, wo man stau­nend her­um­geht, alle Zim­mer durch­stö­bert und kei­nen…

26. Juni 2023

In einer idea­len Debat­te fäl­len die Teil­neh­mer ihr Urteil mit einem selbst­iro­ni­schen Lächeln. *** Mit einer Gesetz­mä­ßig­keit, wie…