Twitter-Sperre

Zur Doku­men­ta­ti­on: Augen­schein­lich ver­ste­hen sie auf X, form­er­ly Twit­ter, gewis­se Aus­sa­gen doch anders, als komö­di­an­tisch auf­ge­leg­te Links­fa­schos es sug­ge­rie­ren – und ein säch­si­sches Gericht es sogar bestä­tigt hat.

Der Tweet.

Es folg­te die­se Aufforderung.

Kei­ne Schuld ohne Sühne.

Sie sehen, bei den Repres­sio­nen nen­nen sie sich noch Twit­ter, wahr­schein­lich aus Routine.

Ich habe Wider­spruch eingelegt.

Dar­um geht es:

(Kor­rekt muss es hei­ßen: syn­tak­tisch, es han­delt sich ja letzt­lich um Satzbau.)

Tja…

Sie kön­nen mei­nen Account bei X, wie­der Twit­ter, nach wie vor besu­chen, nur ich darf sechs Tage nichts schrei­ben. Kei­ne Ahnung, ob das irgend­wo ange­zeigt wird.

 

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