Immer wieder verblüffend: reflexhafte Konformisten, die wünschen, man möge sie für reflektierte Individuen halten.
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Die Menschenrechte sind der Rammbock, mit dem die globalistische Klasse und ihre Regionalsowjets die Bürgerrechte zum Einsturz bringen wollen.
Aus dem Schlechtachten des sogen. „Deutschen Instituts für Menschenrechte” über ein mögliches Verbot der parlamentarischen Opposition im längst bis an die Schmerzgrenze demokratischsten Deutschland aller Zeiten folgen sogleich drei Trouvaillen. Zunächst nur ein erklärender Einschub. Das „Institut gegen rechte Menschen” mit Sitz in Berlin hat 77 Mitarbeiter und wird aus dem Bundestagshaushalt finanziert. 2018 waren es 2,69 Millionen Euro; dazu kamen 1,6 Millionen Drittmittelprojekte des Bundes und andere Peanuts. Im Kuratorium sitzt, neben einem MdB der SPD, auch Anetta Kahane, die einstige inoffizielle Stasi-Kundschafterin für den Frieden.
Kommen wir zu guten Gründen, warum die AfD verboten werden sollte.
Zum ersten!
Zum zweiten!
Und zum Höcke!
Als Genossin Kahane noch dergleichen Einschätzungen selbst schrieb, klangen sie bestimmt ähnlich überzeugend, wurden aber aus Gründen der Oppositionsaustrocknung nicht veröffentlicht.
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Die Tagesschau hat erschütternde Rückschrittssymptome unter den eigentlich ja grün konditionierten Nachgeborenen entdeckt.
Die jungen Männer auf dem der Meldung beigesellten Symbolfoto schauen allesamt recht hellweiß und mitteleuropäisch, wenn nicht gar biodeutsch aus, womit der Beitrag auch im Sinne der Gleichbehandlung von Minderheiten in dieser Alterskohorte vorbildlich ist.
„Laut einer Befragung der Organisation Plan International sieht sich die Hälfte der 18 bis 35-Jährigen in einer Beziehung als ‚Versorger’, der das Sagen hat. Handgreiflichkeiten gegen Frauen findet ein Drittel von ihnen in Ordnung”, notieren die Staatsfunker erschauernd.
33 Prozent der befragten Männer fänden es „akzeptabel”, wenn ihnen im Streit mit der Partnerin gelegentlich „die Hand ausrutscht”. 34 Prozent seien gegenüber Frauen „schon mal handgreiflich” geworden, um ihnen Respekt einzuflößen (sozusagen wie es im Buche steht), heißt es weiter. Jenem mysteriösen einen Prozent, dem die Hand gewissermaßen contre cœur ausrutscht, widmen sich womöglich künftige Forschungen bzw. Forschende.
„Fast die Hälfte findet es wichtig, in der Beziehung bei Entscheidungen das letzte Wort zu haben und fast 40 Prozent der jungen Männer möchte, dass die Partnerin ihre eigenen Ansprüche zurückstellt, um ihnen den Rücken freizuhalten.”
Die Frage, wo die Buben, Burschen und Jünglinge das herhaben, da ihnen doch aus sämtlichen biodeutschsprachigen Kanälen des Gegenteil entgegenschallt, stellten die Umfragenden offenbar nicht.
„Jeder zweite junge Mann möchte laut der Umfrage keine Beziehung mit einer Frau, die bereits viele Sexualpartner hatte.”
Unter denjenigen, in deren trauten Heimen ein altes Buch an besonderer, ggfs. erhöhter Stelle liegt, wird das „viele” gemeinhin durch „keinen” vollwertig ersetzt.
„Gleichzeitig sehen es 37 Prozent als reizvoll an, mit möglichst vielen Frauen zu schlafen.”
Sie würden aber keine dieser Schlampen jemals heiraten.
„Homosexualität stehen die Befragten eher ablehnend gegenüber. Fast die Hälfte fühlt sich davon gestört, wenn Männer ihr Schwulsein in der Öffentlichkeit zeigen. Mehr als 40 Prozent geben an, dass Männer, die feminin auf sie wirken, ’schon mal einen Spruch’ von ihnen abkriegen.”
Oftmals nicht nur einen Spruch. Aber das wäre jetzt Wasser auf gewisse Mühlen.
Mit der Formel „Geliefert wie bestellt” pflegt Danisch solche Fälle zu segnen, und ich weiß keine passendere.
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Ebenfalls rätselhaft, was seine Ursachen betrifft, ist ein anderes Phänomen im besten ’schland aller Zeiten und Völker. Die SPD-Presseagentur Redaktionsnetzwerk Deutschland (rnd) nimmt sich gleichwohl couragiert des Themas an.
Das eigentliche Mysterium ist der sonderbare Anstieg der „polizeilich erfassten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung” seit den Tagen des freundlichen Gesichts der Fremdenführerin (hier bei statista).
Beziehungsweise der Vergewaltigungen (im Beitrag).
„Dass sich in der Statistik mehr Fälle finden, muss aber nicht unbedingt bedeuten, dass es mehr Straftaten gegeben hat”, beruhigt die Autorin unter Berufung auf Kriminalschamanen. Es könne auch daran liegen, dass mehr Menschen den Mut fänden, Vergewaltigungen zur Anzeige zu bringen. Obwohl sie sich dadurch dem Verdacht aussetzen könnten, Rassist*:_Innen zu sein.
Bringen wir jedoch keinesfalls Kausalität und Koinzidenz durcheinander!
„Nicht nur individuelle Ursachen würden hierbei eine Rolle spielen, sondern auch strukturelle, erklärt die Frauenrechts- und Hilfsorganisation Medica Mondiale. Als Beispiel nennt sie diskriminierende Gesetze, Traditionen und Bräuche sowie frauenfeindliche Sprache, aber auch überholte Stereotype und Rollenzuschreibungen für Männer und Frauen.”
Um welche deutschen diskriminierenden Gesetze, Traditionen und Bräuche es sich handeln mag? Auch das bleibt mysteriös.
Ganz großer Boulevard ist die Frage der Journalistin: „Doch warum sind ausgerechnet Frauen mehrheitlich die Opfer?”
Und nicht beispielsweise Ziegen?
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Apropos: Da stattet ein großzügiger Eritreer einer Frau weit oberhalb seines Altersbeuteschemas in romantischer Umgebung seinen Willkommensdank ab, aber der Schwefelpartei passt es schon wieder nicht.
Die können wirklich immer nur meckern und kritisieren!
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Noch zum Vorigen …
… passt der Tweet der Woche bzw. Epoche.
Man könnte die antropomorphe FAZ-Büropflanze natürlich auch für ein Studiensabbatical aus ihrem Lebensspurenvermeidungssoziotop in einen echten Erlebnisraum umtopfen.
Der Deal für solche Schreibkulis besteht darin, sich durch das Leugnen der Probleme bei deren Verursachern so nachhaltig einzuschleimen, dass die im Gegenzug allmonatlich überwiesenen dreißig Silberlinge ein Leben außerhalb der Problemzonen ermöglichen.
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Nichts Genaues über die Ursachen, Gründe und Hintermenschen erfährt man auch unter dem folgenden Betreff.
Wer zahlt da eigentlich für wen ein?
Gehen Sie weiter, hier gibt es absolut nix zu sehen!
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Apropos Danisch. Unter dem Titel „Zur Unverhältnismäßigkeit der Beschlagnahme von Datenträgern” schreibt er gestern:
„Beantworten Sie diese Anhörung durch schriftliche Ausfüllung des Anhörungsbogens – in Wirklichkeit handelt es sich um eine Beschuldigtenvernehmung – wie folgt: ‚Es trifft zu, daß ich auf meinem Blog am 03. Februar 2023 unter vielem anderen folgendes vermerkt habe: ‚Und wenn Gott ein Einsehen hat, dann kotzt er angesichts dieser konformistischen, niederträchtigen Ausschussliturgie die leere Krippe einfach voll.’
Kein Wort mehr oder weniger.
Hier die Gründe dafür:
1. Selbstverständlich liegt in diesem Satz nicht einmal der Anfangsverdacht für eine Straftat (§ 152 II StPO). In den von mir noch erlebten Zeiten, als die Gesetze auch in Strafverfahren noch ihrem unverfälschten Inhalt nach angewendet wurden, hätte die Polizei eine solche Anzeige zur Würdigung an ihre StA gesandt, und der Sachbearbeiter hätte entschieden:Mangels Anfangsverdacht für eine Straftat werden keine Ermittlungen eingeleitet. An den Angezeigten wäre gar nicht herangetreten worden.
2. Nun hat im vorliegenden Fall die Kriminalpolizei (!) mit oder ohne Weisung der StA – das wissen wir nicht – den Anfangsverdacht für eine Straftat bejaht. Ansonsten dürfte sie gar nicht an Sie zu einer Vernehmung herantreten.
3. Das bedeutet, daß sie ins ‚Visier’ geraten sind. Ich simuliere jetzt sicherheitshalber den worst case, es könnte ja in Wirklichkeit harmloser sein, aber darauf würde ich es nicht ankommen lassen. Nach einigen mir persönlich bekannten Fällen ist das Ablaufschema nämlich folgendes:
– Wenn Sie sich nicht äußern, unterstellen die Ermittler voller Freude, daß Sie sich dann damit verteidigen könnten, Sie seien für den Eintrag gar nicht verantwortlich. Die Ermittler würden daher bei einem Ermittlungsrichter einen vorgetexteten Durchsuchungsbeschluß erwirken und dann eines frühen Morgens ein Polizeikommando zu Ihnen in die Wohnung schicken. Der Ermittlungsrichter würde erfahrungsgemäß unterschreiben und gar nicht darüber nachdenken, schon gar nicht über die Frage, ob die zugrundeliegende Handlung überhaupt eine Straftat sein könnte, und auch nicht über die Frage der Verhältnismäßigkeit. Dem Ermittlungsrichter ist dies vollkommen wurscht, er denkt sich, dmit sollen sich in der weiteren Folge der erkennende Richter und/oder die Beschwerdekammer beim Landgericht herumbalgen.
– Also kommt das Kommando zu Ihnen, nimmt ihre Medienhardware, einschließlich Ihrer Handys und was an Festplatten so da ist, und Ihre Notizen und was Sie sonst so an Materialien haben, und wertet das beim LKA durch einen Spezialisten aus. Vielleicht haben Sie auch noch verbotene Gegenstände , von denen sie gar nichts wissen, die werden auch gefunden und mitgenommen. Vermutlich würde auch in den Räumen und Sachen Ihres Nachwuchses nachgeschaut, denn sie könnten ja dort etwas versteckt haben.
– Bei der Datenauswertung werden alle Kontakte und Eintragungen auf Inhalte überprüft, dies sich als irgendwie strafbar interpretieren lassen könnten, auch Emails und alle jemals besuchten Webseiten. Wenn man sonst nichts findet, konstruiert man etwas über § 184 c StGB. Schon dagewesen.
– Zwischenzeitlich haben Sie sich einen Anwalt genommen und Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluß eingelegt. Sie bekommen natürlich Recht, das Landgericht hebt den Beschluß auf, erklärt ihn für rechtswidrig und ordnet die sofortige Herausgabe aller beschlagnahmten Sachen an. Das Problem dabei ist: Das dauert gut mal drei Wochen, von mir aus vielleicht sogar nur zwei.
— In dieser Zeit wurde alles ausgewertet. Wenn Sie Glück haben, findet man nichts, woraus sich etwas stricken lassen könnte, aber man sollte die Findigkeit von linientreuen Ermittlern nicht unterschätzen. Dann bekommen Sie alles zurück, und das Ermittlungsverfahren wird eingestellt. Sie werden ungeachtet dessen sowohl im bundesweiten Verfahrensregister als auch im polizeilichen Inpol erfaßt. Wenn wieder mal ein Honk Sie anzeigt, werden bei Polizei und StA diese Einträge aufgerufen und ggfs. anhand der Akten überprüft. Dies könnte beispielweise bei einem linientreuen Ermittler den Reflex auslösen: ‚Diesmal haben wir ihn.’ Eine Registertilgung zu bewirken, ist mW kaum möglich, und falls ja, sehr aufwendig.
– Und nun, angenommen man hat in der Wohnung oder im PC etwas strafrechtlich Ergiebiges gefunden: Das kann verwertet werden, auch wenn die Durchsuchung als solche im Nachhinein als rechtswidrig erklärt wurde. Sie geraten dann also in ein Strafverfahren, ohne daß ein rechtskonformer Auslöser bestanden hätte. Das ist eine Spezialität des deutschen Straf- und Strafprozeßrechts (mit ‚Prozeß’ ist bei diesem Gesetz der gesamte Ermittlungsverlauf von A wie Anzeige bis Z wie Zentralregistereintrag nach der Strafvollstreckung gemeint und geregelt). Im angelsächsischen Rechtskreis gelten da ganz andere Regeln.
Sie sehen, wir leben im besten Deutschland aller Zeiten.
Sie könnten sich ja als agent provocateur des VS rüsten. Dann würden die Ermittler, falls es doch mal zu einer Durchsuchung kommen sollte, Sie respektvoll behandeln und gleich wieder abrücken.”
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Am gleichen Tag, etwas früher. Pride Month in voller Länge und Breite. Es scheinen absolut gegensätzliche Realitäten zu sein, die nichts miteinander zu tun haben. Gibt es da ein gegenseitiges Stillhalteabkommen? Was jedenfalls gleich ist, ist, dass Frauen nicht mehr sichtbar sind. Entweder verschleiert, oder es gibt sie nicht. Zufall?
Der Text der Transfrau, den Sie wiederholt brachten, ist berührend und echt. Heute etwas Echtes zu lesen, tut immer gut. Von mir aus soll sowieso jeder so leben, wie er will. Das ist übrigens meine Erfahrung von früheren Zeiten, wo ich ab und an mal auf Transfrauen und Transmänner traf. Damals waren das, jedenfalls meiner kleinen Erfahrung nach, echte Menschen. Leute, die reflektiert waren. Gibt es heute sicher auch noch, aber das Geschrei ist zu groß … Man kann keinen Schritt gehen, ohne das Thema um die Ohren gehauen zu kriegen.
Was harmloser ist, aber auch schon ganz schön viel Fassungslosigkeit erzeugt, ist folgende Situation: ‚Ist das wieder eine Hitze.’ ‚Ja, wunderbar, der Sommer, ach herrlich.’ Oft sind die Leute völlig verstört und starren mich nur an.