Kolonialismus: anderes Wort für Fachkräfteeinwanderung.
***
Das gesamte Grundgesetz ist eine unzulässige Einschränkung von Artikel 1 Grundgesetz.
***
Der Linke sehe sofort rot, wenn er nur den Begriff „Mittelalter” höre, notierte Don Nicolás. Tatsächlich kann der Linke weder mit Königen und Kaisern, noch mit der Herrlichkeit Gottes, noch mit Kathedralen, Burgen, Kaiserpfalzen und Klöstern, weder mit Rittern noch mit Mönchen etwas anfangen.
Nur bei den Windmühlen macht er inzwischen eine Ausnahme.
***
Wenn ich es richtig verstanden habe, symbolisiert der Pride Month den Stolz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen auf ihre sexuelle Orientierung.
Darf unsereins, da er ja sonst nichts zu bieten hat, auch stolz auf seine fabelhafte Verdauung sein?
***
Der eine oder andere Leser erinnert sich womöglich, dass ich „auf der Rolle”, also beim Radfahren im Winter und drinnen, nichts lieber höre als Rammstein. Ich kenne alles von denen, interessiere mich folglich durchaus für die derzeit veranstaltete Vorverurteilungs-Hatz von Medienmeute, Twittermob und einer Hyäne namens Zivilgesellschaft auf die Deutschrocker um Till Lindemann. Also denn:
Was ist die (ohnehin längst verjährte) Unterwäsche-Spontanparty auf der Kölner Domplatte gegen ein Rammstein-Konzert! Und was ist schon Ground Zero gegen Row Zero!
Das schreibt der Münchner Merkur angesichts drohender Folgeauftritte der Sarmaten aus Mitteldeutschland (!) im isarstädtischen Olympiastadion. Es gibt sogar ein Foto, auf dem man die KVR-Chefin Hanna Sammüller-Gradl (mit massiven Ohrschützern) beim Inspizieren der leeren Row Zero sieht. Damit sich dort keine spärlich bekleideten und auffällig gutgewachsenen jungen Frauen einen Hörsturz oder einen Sturz auf den Rücken zuziehen!
Niemals in die nullte Reihe stellen würde sich Anna Vollmer, #metoo-Beauftragte der „Zeitung für Deutschland”. Fairerweise muss man hinzufügen, dass Rammstein sie dort wahrscheinlich auch nicht hinließe; keines jener Medienmädels, die sich momentan über die pyromanischen Deutschrocker echauffieren, erhielte wohl jemals Zugang zur Row Zero. Was die Motive ihrer Kommentare keineswegs, aber doch ein gaaanz kleines bisschen erklärt; es ist der Wunsch nach allgemeiner Gleichbehandlung, und die ist ohne Verbote nicht zu haben.
Kein Einzelfall: Das unterscheidet Rammstein fundamental von jenen Einzelfällen mit kuschelbedürftigen „Männern” und ausgelassenen, aber ihre Beute brüderlich teilenden „Gruppen”, von denen Sie in den Medien unter „Vermischtes” lesen, deren Wirken, Walten und Weben Sie aber niemals verallgemeinern dürfen.
Sie träumt von einer besseren Welt, einer Welt ohne Fehlverhalten. Einer Welt, wo die Eisberge sich nicht mehr im Wasser verstecken, sondern zur Gänze offenliegen. Einer Welt ohne die schrillen Verruchtheiten und sexuellen Schmutzigkeiten unterhalb der Wasseroberfläche. Einer Welt, in der Volljährigkeit vor Bevormundung („Schutz”) nicht schützt.
Auch eine vom Deutschlandfunk Kultur befragte Expertin bedient sich dieser unerhörten Metapher, wobei der Weg von Eismann zu Eisberg ein eher kurzer sein mag.
Unter dieser Schlagzeile übrigens.
Da es in ’schland noch weniger „Pop-Expertinnen” als Philosophinnen gibt und ihre Stunde endlich geschlagen hatte, ließ sich auch das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) nicht lumpen und lud Frau Eismann zum Gespräch über romantisierte Mythen, Grundpfeiler und Lehren aus einem Skandal, von dem niemand weiß, worin er besteht, weil bislang nur dessen Eisbergspitze bekannt ist.
Können Sie sich an das Gekreisch der Mädels im Publikum erinnern, als die Beatles auf der Bühne ihre Macht missbrauchten? Da der Pop weiland in den Kinder- bzw. schwarzen Halbschuhen steckte, gab es leider noch keine Expertinnen dafür.
Warum es einen Schatten auf das einst glamouröse Groupietum wirft, wenn Lindemann dasselbe tut, was vor ihm Hunderte andere Sänger – und Klampfer, sogar Drummer – taten? Was fragen Sie so naiv? Das ist doch wohl eindeutig! Oder wollen Sie das etwa verteidigen?
Der Witz bei alldem ist, dass sich seit den 1960ern Abertausende junge Frauen danach gedrängt und Hunderttausende davon geträumt haben, sich von den Mick Jaggers und Robert Plants für Sex rekrutieren zu lassen; fragen Sie Uschi Obermaier. Es gäbe die gesamte Rock- und Popmusik sonst überhaupt nicht, denn die Jungs haben nur aus einem einzigen Grunde gespielt: wegen der Frauen. Um möglichst viele von ihnen flachzulegen. Die Gründung einer Rock ’n’ Roll-Band war kein musikalisches, sondern ein sexuelles Unternehmen.
Immerhin, Abbitte und Wiedergutmachung sind auf den Weg gebracht. Sogar für lau.
Auch der Rolling Stone, dessen Name übrigens nicht auf die Rolling Stones zurückgeht, sondern auf ein Lied des ultrakeuschen, jedem Groupie die Tür weisenden Bob Dylan, hat eine Seilschaft auf die Spitze des Eisbergs entsandt.
Das ist doch hoffentlich nicht das letzte Wort! Boykottieren, diese Ferkel!
Die nächste Stadt in Angst heißt Düsseldorf.
Wer hat noch nicht? Ah, die Genossen der Wahrheits- und Qualitätspresse.
Wo stünde schließlich der Haltungsjournalismus ohne den grundsoliden Recherche-Ersatz namens Verdacht? Wer an dieser Stelle mit Maulkörben zündelt, legt die Axt an die Wurzel des demokratischen Eisbergs!
Zum Schluss die kinderlose Mutter aller Unterstellungen bzw. Schamlosigkeiten.
An Ricarda Lang ist dieser Kelch auch denkbar knapp vorübergegangen! Ich wiederum hätte Weltmeister im Schwergewicht sein können.
Diese Neo-Puritaner wünschen sich die Welt der Geschlechter keimfrei, sauber, verklemmt, transparent, reglementiert, überwacht, gleichgeschaltet und so langweilig, wie sie selbst sind. Sie wollen, dass 16jährige wählen dürfen, aber 20jährigen verbieten, lasziv bekleidet in der ersten Reihe von Böse-Buben-Konzerten zu stehen. Zugleich lassen sie zu, dass Tausende Vergewaltiger einwandern und Minderjährige unter dem Druck der Trans-Lobby an ihren Genitalien herumschnippeln lassen. Gott, wie verlogen.
***
„Ich sehe was, das siehst du nie,
рас, два, три!”
Rammstein, „Moskau”
***
Das plakatieren die Grünen.
Und das haben sie mitzuverantworten (weshalb sie ihre Kinder auch bevorzugt auf Privatschulen schicken).
Meint Aladin El-Mafaalani, Professor für Erziehung und Bildung an der Universität Osnabrück. „In den Grundschulen sehe man heute, wie unsere Arbeitsgesellschaft in zehn bis 15 Jahren aussehen wird, sagt Soziologe El-Mafaalani. Und warnt: Schulen und Kitas seien mit der neuen ‚Superdiversität’ unter den Kindern völlig überfordert.”
Ich zitiere Tagesschau.de: „Es komme regelmäßig zu Selbstverletzungen, körperlichen und mehrfach auch sexualisierten Übergriffen, heißt es in dem Schreiben, das dem rbb vorliegt. ‚Einige der Kinder bewaffnen sich mit spitzen Gegenständen oder Messern, um sich vor Übergriffen zu schützen oder selbst welche zu begehen.’ Zudem müssten die Kinder zum Teil monatelang in der Kindernothilfe bleiben, statt wie vorgesehen nur wenige Tage.
Unter Verweis auf die Tötung eines 12 Jahre alten Mädchens im nordrhein-westfälischen Freudenberg im März durch zwei gleichaltrige Mädchen warnen die Mitarbeitenden, dass ähnliches auch im Berliner Kindernotdienst drohe. ‚Wir sagen an dieser Stelle in aller Deutlichkeit, dass dazu nicht mehr viel fehlt. Sei es durch Fehleinschätzungen aufgrund unzureichenden Personals, sei es durch Selbstverletzung oder körperliche Übergriffe.’ Die Lage sei schon lange bekannt, und was im Kindernotdienst geschehe, so der Brief, sei ‚eine Katastrophe mit Ansage’.”
Dieses Land wird sich ändern, und zwar drastisch. Die Grünen sind Kleptomanen, die jetzt „Haltet den Dieb!” schreien.
***
Was macht die Intelligenzpresse?
Solche Schlagzeilen.
Oder solche.
Statt z. B. auf alte Pastörinnen?
Bleiben wir beim Kirchentag. Hören Sie den Ruf nach dem Nikab?
(Nicht ihren Ruf – meinen.)
Unter der gestrengen Fuchtel des Islam wäre aber Schluss mit der öffentlichen Mösenmalerei. Aber irgendwas ist ja immer. Und eine Minderheit zum Ausschließen und Denunzieren fände sich auch.
***
Das ist nicht Rammstein, hier gibt es auch keine Reihe Null, aber schlimm ist es doch.
Das muss aufhören.
(Bernd Zeller)
***
Den hier muss ich noch irgendwie von meiner Festplatte bekommen.
Für mich als Physiognomist ist das mal wieder ein Fest. Wenn Sie hier klicken, können Sie sich das Ausmaß jener körperlichen Gewalt vorstellen, mit welcher unser linksfaschistisches Pummelchen der Machtergreifung der Schwefelbuben wehren würde, wenn es ganz schlimm stünde.
***
„Wie Ihr häufiger anonymer Gastautor bin ich Jurist im Staatsdienst”, schreibt Leser ***. „Da ich dem Zeitgeist in vielen Punkten nicht entspreche, ist für mich das Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegen die AfD und Organisationen, die zu ihrem Vorfeld gezählt werden können, von besonderer Relevanz. Ich schreibe Ihnen, weil dieses Thema auch von Ihnen häufig behandelt wird.
Ich will hier nicht zum x‑ten Mal die Argumentation des BfV auseinandernehmen und über den abwegigen Standpunkt zum Volksbegriff sowie die hieraus gezogenen Unterstellungen schreiben, das haben von Dietrich Murswiek über Martin Wagener bis Ulrich Vosgerau schon Berufenere hinreichend getan. Mein gedanklicher Ausgangspunkt sind vielmehr die folgenden Fragen: Ist das Bundesamt für Verfassungsschutz bereit, die Maßstäbe, an denen es die Opposition misst, auch auf Regierungsparteien oder ihnen nahestehende Organisationen anzuwenden? Falls nein, was folgt daraus?
Der Ausgangspunkt ist klar. Als Verfassungsfeind oder Extremist (beide Begriffe werden synonym verwendet) gilt, wer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeitet. Diese besteht aus den wichtigsten der Grundsätze, die nach Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) unabänderlich sind, dem Demokratieprinzip, dem Rechtsstaatsprinzip und der Menschenwürdegarantie. Die Argumentation des BfV gegen die patriotische Opposition (AfD, Identitäre Bewegung, Institut für Staatspolitik, Junge Alternative, Ein Prozent…) ist im Kern immer gleich: Wegen der Auffassung ihrer Protagonisten, es gebe ein deutsches Volk im ethnisch-kulturellen Sinne, die eine Herabsetzung von eingebürgerten Staatsangehörigen zu Deutschen zweiter Klasse impliziere, bestünde die Besorgnis, dass eine deren Menschenwürde verletzende Behandlung beabsichtigt sei, ebenso wie die Verletzung der Menschenwürde von Ausländern, die nach Deutschland einwandern wollen oder bereits hier leben.
Verallgemeinert bedeutet dies: Verfassungsfeind ist derjenige, bei dem die Besorgnis besteht, dass er eine Politik anstrebt, die die Menschenwürde bestimmter Menschen nicht achtet. Es ist unerheblich, ob sich dies auf nur ein Politikfeld beschränkt (hier die Migrationspolitik), es ist auch nicht erforderlich, dass diesen Menschen die Menschenwürde insgesamt abgesprochen wird (nicht einmal Herr Haldenwang behauptet, dass die AfD Migranten foltern lassen wolle). Ohne Belang ist schließlich, ob sich die Organisation auf anderen Politikfeldern besonders für die Menschenwürde oder eine andere Säule der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einsetzt. Es nutzt der AfD beispielsweise nichts, dass sie sich in besonderem Maße für das Demokratieprinzip stark macht, indem sie der weiteren Übertragung von Kompetenzen auf die EU (die dazu führen würde, dass den deutschen Staatsbürgern Einflussmöglichkeiten entzogen werden) entgegentritt, sich für direkte Demokratie auf Bundesebene einsetzt und sich den Plänen der Kartellparteien von Grünen bis CDU, den Einfluss der Bürger durch eine Verlängerung der Legislaturperiode auf Bundesebene zu beschneiden, widersetzt.
Diese verallgemeinerten Grundsätze können ohne weiteres auf andere Politikfelder übertragen werden. Ich will nachfolgend die Frage des Schutzes des ungeborenen Lebens in den Blick nehmen. Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt aus der Menschenwürdegarantie die Verpflichtung des Staates, das ungeborene Leben zu schützen. Deshalb muss der Gesetzgeber der Mutter den Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verbieten und ihr die grundsätzliche Rechtspflicht auferlegen, das Kind auszutragen. Die Menschenwürdegarantie verpflichtet den Staat insbesondere dazu, ein wirksames Schutzkonzept zu ergreifen, das auch Elemente des repressiven Schutzes enthält. Deshalb darf der Staat nicht auf den Einsatz auch des Strafrechts und die davon ausgehende Schutzwirkung für das menschliche Leben frei verzichten. All dies kann man im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 zu 2 BvF 2/90 u.a. nachlesen, das hier frei abrufbar ist.
Zwischenfazit: Wer die ‚Entkriminalisierung’ des Schwangerschaftsabbruchs anstrebt, will ungeborenen Menschen den Schutz entziehen, der ihnen wegen der Menschenwürdegarantie zusteht. Das ist verfassungsfeindlich.
Nun kann man sich ansehen, wie zum Beispiel die Grünen zu dieser Frage stehen. Dazu muss man weder Reden noch sonstige Äußerungen durchsuchen, erst recht nicht erforderlich ist der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Ausreichend ist vielmehr die Lektüre der Grundsatzprogramme der Partei, die hier abrufbar sind.
Im Bundesprogramm von 1980 hieß es: ‚In der Frage der Schwangerschaftunterbrechung geraten zwei wesentliche Ziele der GRÜNEN in Widerspruch miteinander: einerseits entschieden für das volle Selbstbestimmungsrecht von Frau und Mann einzutreten, andererseits das menschliche Leben in allen Bereichen zu schützen. […] Die Schwangerschaftsunterbrechung kann als eine Frage der moralischen Einstellung und der persönlichen Lebensumstäpde nicht Gegenstand juristischer Verfolgung sein. […] Wir fordern: […] Keine Bevormundung und Diskriminierung der Frauen durch Staat und Ärzte. Keine Strafverfolgung und Einschüchterung von Frauen und Ärzten, die abgetrieben haben.”
Im Grundsatzprogramm von 2002 klang es so: ‚Wir wollen das Recht der Mädchen und Frauen auf ein selbstbestimmtes Leben sichern und fördern. Deshalb werden wir uns weiter dafür einsetzen, dass das Recht der Frauen, sich selbstbestimmt und ohne äußeren Druck für oder gegen eine Schwangerschaft zu entscheiden, gewahrt bleibt. […] Auch eine strafrechtliche Verfolgung von Schwangerschaftsabbrüchen ist kein geeigneter Weg, Entscheidungen für das Leben mit Kindern zu fördern. […] Keine Frau soll durch die soziale und materielle Situation oder durch ausgeübten Druck von außen in ihrer freien Entscheidung beeinträchtigt werden.’
Die entsprechende Passage im aktuellen Grundsatzprogramm von 2022 lautet: ‚Das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper und das eigene Leben muss für alle Menschen, insbesondere auch Frauen, Mädchen, trans*, inter* und nicht-binäre Menschen mit und ohne Behinderung uneingeschränkt gelten. Dieses Recht zu realisieren ist Teil einer guten öffentlichen Gesundheitsversorgung. Zu ihr zählen auch selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche, die nichts im Strafgesetzbuch verloren haben und deren Kosten grundsätzlich übernommen werden müssen.’
Es ist also seit Parteigründung durchgehende Position der Grünen, dass allein die Mutter frei und ohne strafrechtliche Verfolgung befürchten zu müssen darüber entscheiden soll, ob ein ungeborenes Kind getötet wird oder ob es leben darf. Staatlichen Schutz gegen die Entscheidung der Mutter darf es ihrer Auffassung nach nicht geben. Die Menschenwürde des ungeborenen Kindes spielt für die Grünen dabei keine Rolle. Diese Position ist, wie oben gezeigt, verfassungsfeindlich. (Auffällig ist, dass die Texte zunehmend radikaler formuliert sind – im ersten Programm ist der Schutz des menschlichen Lebens zumindest noch erwähnt worden, wenn er auch nicht gegen den Willen der Mutter verwirklicht werden sollte. Die vorherrschende Erzählung, die Grünen hätten Radikalismen der Anfangszeit abgelegt, trifft offensichtlich nicht zu.)
Das Bundesamt für Verfassungsschutz geht aber keineswegs gegen die Grünen vor, obwohl sie eine erhebliche Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellen. Denn anders als die politisch isolierte AfD, die keine reale Chance auf Machtbeteiligung hat, sind sie an der Bundesregierung und der Mehrzahl der Landesregierungen beteiligt und haben so nicht nur die Möglichkeit, die Gesetzgebung zu beeinflussen, sondern können auch über die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts mitbestimmen, mit der Gefahr, dass eine neue Besetzung des Gerichts Buchstaben und Geist des Grundgesetzes außer Acht lässt und die Menschenwürdegarantie im Sinne des grünen Parteiprogramms entkernt.
Das Vorgehen des Bundesamts für Verfassungsschutz allein gegen die Opposition ist nach alledem objektiv willkürlich. (Mir ist auch sonst nicht bekannt, dass es jemals eine der Kartellparteien oder eine ihrer Vorfeldorganisationen ins Visier genommen hätte.) Es verstößt damit gegen das Recht der AfD auf Chancengleichheit und handelt seinerseits verfassungsfeindlich. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit auch aus der Bedeutung, die dem Mehrparteienprinzip für die freiheitliche Demokratie zukommt, weil die Demokratie nicht funktionieren kann, wenn nicht die Parteien grundsätzlich unter den gleichen rechtlichen Bedingungen in den Wahlkampf eintreten. Da das Bundesamt für Verfassungsschutz den politischen Willen der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) exekutiert und sich ihre Partei nicht von diesem gegen das Demokratieprinzip gerichteten Vorgehen distanziert, sondern es im Gegenteil unterstützt, wäre die SPD nach diesen Maßstäben zumindest als Verdachtsfall einzustufen.”
***
Amüsante Amtspost traf heute bei mir ein. Näherhin vom Polizeipräsidium Aachen, Kriminalinspektion Staatsschutz.
In Rede steht eine Acta-Notiz von Anfang Februar. Wen mag ich beleidigt haben? Gott? Hat er sich am Ende wirklich in die leere Krippe übergeben? Dann wäre ich wegen Anstiftung dran, wie?