Jemand sollte eine Satire schreiben, die von einem Land handelt, in dem Heterosexualität als verwerflich gilt und die Heterosexuellen sich in Gesellschaft heimlich mit Blicken verständigen wie die Homosexuellen bei Proust.
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„Syrer befiehl, wir folgen.”
So Freund *** in ungewöhnlicher Juxlaune („gar nicht ungewöhnlich”, sagt er).
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Eine der tristesten Erkenntnisse der neueren Zeit lautet, dass sich eine große Zahl von Menschen offenbar noch leichter manipulieren, steuern, ins Bockshorn jagen und unterdrücken lässt als eine geringe Zahl. Je mehr die Weltbevölkerung wächst, desto leichter wird sie, wenn diese These zutrifft, zu beherrschen sein – gerade vermittels der elektronischen Medien. Der moderne Mensch und „Jetztsasse” (Kapielski) besitzt eine verblüffende Fähigkeit, sich bei der Befolgung von Moden und vor allem Gesinnungsmoden auf die Frequenz des Schwarmes einzustimmen und sich in Statistiken einzufügen. Gerade im Krisenmodus ist sein Meutenbildungstrieb unbeschränkt aktivierbar. Die Hysterisierbarkeit der endaufgeklärten Letzten Menschen lässt jedes Autokratenherz höher schlagen; man muss ihnen nur suggerieren, dass eine große Gefahr droht und sie die wissenschaftlich gesicherten, von Faktecheckern geprüften Abwehrpositionen vertreten.
Zu diesem Befund passt die erschütternde Vereinheitlichung des Denkens und Sagens. Ein beliebiges Debattierlokal im Wien oder Berlin der 1920er Jahre war unendlich freier, weltoffener und vor allem pluraler, als jede heutige deutsche Talkshow. In einem mittelalterlichen Dorf herrschte mehr Pluralismus als an einer heutigen westlichen Universität. Dass die Uniformität in den Köpfen mit einer grotesken Vielfalt von Äußerlichkeiten korreliert, darf als Scheinentlastung gewertet werden. Und die vielbekakelte „Spaltung” der Gesellschaft bestätigt diesen Befund eher, als sie ihn dementierte, sofern sie eben in einen akzeptierten großen und einen stigmatisierten weit kleineren Teil zerfällt.
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In seinem Editorial zur Winter-Ausgabe von Tumult schreibt Frank Böckelmann:
„Mein Verständnis für die Weltsicht derer, die mein Wirken für verwerflich halten, ist schier grenzenlos. Nur allzu gut kann ich daher nachvollziehen, warum der eine oder andere etablierte Autor mir einen Artikel hinreicht, in dem er kein Blatt vor den Mund nimmt, aber in seinem Wertschätzungsnetzwerk unbescholten zu bleiben wünscht. Mit Hinweis auf sein berufliches Umfeld fragt er an, ob er unter Pseudonym schreiben könne. Aber ja doch. Versteht sich. Weitere Erklärungen ersparen wir uns.
Das Wertekostüm der freien Welt ist nicht das Ergebnis von politischen oder Weltanschauungskämpfen; Ziel und Prämie der massendemokratischen Sprachregelung in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts war vielmehr die Selbstverständlichkeit selbst: unanfechtbare Funktionalität. ‚Jeder soll leben dürfen, wie er will’ – nur der Spielraum derer, die an Unverfügbarem und Unverhandelbarem hängen, wird eingeschränkt. ‚Niemand soll Sonderrechte genießen dürfen’ – mit Ausnahme derjenigen, die sich ungleich behandelt sehen. So sprechen wir nun im Wertewesten vor uns hin – in einem Kranz von verlässlichen Gleitformeln, die keinen Inhalt mehr benötigen, aber überzeugend vortäuschen, einen zu haben.
Gegen solchen Sinnschaum und seine gruppendynamische Penetranz ist schwer anzugehen. Manch einer, der sich in Wertedeutschland eine Existenzgrundlage geschaffen hat, beansprucht daher das Recht, getarnt mit der bodenlosen Gesellschaft abzurechnen. Man kann ihm nicht zumuten, für einige Publikationen seinen Leumund zu gefährden. Das geben mir die konspirativen Autoren wortlos zu verstehen.
Im Jahrgang 2019 von Tumult sind einundzwanzig Artikel unter Pseudonym erschienen, im Jahrgang 2020 fünfzehn Artikel, im Jahrgang 2021 dreizehn Artikel und im Jahrgang 2022 ebenfalls dreizehn. Mancher Künstler, der sein Werk in unserer Zeitschrift präsentieren will, teilt alsbald bedauernd mit, dass die Galerie, die seine Arbeiten anbietet, ihr Veto eingelegt habe – ich bin darauf gefasst und nehme es klaglos hin. Ein prominenter Autor muss auf Geheiß seines Verlags die Erlaubnis zum Vorabdruck eines Kapitels zurückziehen. Ein anderer Autor, der auf Tumult große Stücke hält, sagt ab, nachdem ihm Freunde bedeutet haben, gewisse Autoren in dieser Zeitschrift bewegten sich ‚am Rand des politisch Erträglichen’. Und ich verzichte wohlweislich darauf, über Kontaktschuld und Erträglichkeit zu streiten. Ein weiterer angesehener Autor bittet mich, doch zu verstehen, dass er ’seine Lage nicht noch prekärer machen’ wolle, ‚als sie ohne-hin schon’ sei – daher habe er sich entschlossen, ‚keine unnötigen Angriffsflächen mehr zu bieten’. Solche Floskeln sind Anspielungen auf eine überwältigende Fatalität, über die man kein Wort verlieren muss (und die auch ich endlich beherzigen soll).
Der Preis für mein umfassendes Verständnis ist Doppelbödigkeit von Wahrnehmung, Wissen und Wertung. Das neudeutsche Wertegestell ist auf Sand gebaut, aber in Selbstverständlichkeit gehüllt. Ihr entrichte ich täglich meinen Tribut, ob ich nun mit Nachbarn spreche, Dienstleistungen nutze, vor einem Bildschirm sitze, den Abscheu ehemaliger Freunde verkrafte – oder dem Schutzbedürfnis von Autoren entspreche. Im kleinen Tumult-Betrieb indessen beruht der Vertrauensvorschuss, den die Akteure einander gewähren, auf der Erfahrung, jahrelangem hohem Außendruck gemeinsam standgehalten zu haben.”
Die Konsequenz solcher Plaudereien aus dem Nähkästchen des Samisdat wird wahrscheinlich sein, dass die argumentationszwangsbefreiten Linken frohlocken und immer mehr Konservative den korrekten Sitz ihrer Tarnkäppchen überprüfen. Oder aber ihren verdammten Stolz entdecken. Sagte ich Stolz? Pardon, das war wohl etwas frivol –
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Natürlich wird die Öffnung Twitters lediglich den Kandiatenkreis für linke Steckbriefe erweitern. Aber immerhin.
Die Meinungsfreiheit wird Folgen haben, und zwar in Zeiten des digital erweiterten Gedächtnisses auf Lebenszeit.
Die Stasi musste dafür noch Inoffizielle einsetzen. Aber Spitzel sind nicht mehr nötig, nur noch Auswerter bzw. Algorithmen. Ein falscher Satz, ein falsches Wort, und Sie sind weg, wobei die Palette des Falschen ständig größer wird. Deswegen empfiehlt es sich, nicht nur keine falschen Worte an der globalen Klowand zu hinterlassen, sondern solche Worte sicherheitshalber gar nicht erst zu denken, denn erst dann schreibt man sie mit Gewissheit nirgendwo hin.
Die Brave New World wird ein von regelmäßigen Exklusionshysterien durchwalltes Purgatorium aus Langerweile und Konformismus sein.
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Das führt uns nach China.
Wobei die Schamlosigkeit unserer Staats- und Blockparteiführung die chinesische Vertuschungspropaganda zumindest in der B‑Note souverän übertrifft.
Das ist übrigens die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, eine Frau – darf man das noch sagen? –, deren sich nicht nur auf Twitter, sondern auch in den Parlamentszwischenrufen offenbarende herausragende Intelligenz allenfalls durch ihren Liebreiz getoppt wird.
Wie viele Finger sehen Sie?
Wenn die kognitive Dissonanz zum Normalzustand wird.
Rückblende. Das einstweilen noch eingebildete Weltherrschaftszentralkommitee fand (und findet) chinesische Methoden irgendwie toll. Jedenfalls nachahmenswert.
Wake up, Neo! Follow the white rabbit.
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Wir kommen zum Coronablock (ich bin heute faul und lasse schreiben).
Es sind halt publizierende Regierungsnutten (nichts gegen den ehrenwerten, ein gewisses Talent und eine Ausbildung voraussetzenden Beruf der Hure übrigens!).
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Wechseln wir in die Sphäre der Reflexion.
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Make Influenza great again!
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Uups.
Aber vielleicht wirkt Mikroplastik ja antiviral?
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Zur Beuterepublik Deutschland und deren Autogenozid auf Raten (Acta vom 27. November) schreibt Leser ***, Jurist im Staatsdienst (und hier bereits gelegentlich zitiert):
„Zunächst ist es ja schon unter Merkel eingerissen, daß der Staat – genauer gesagt, die Regierung – in zunehmend schamloser und dreister Weise Organisationen mit Steuergeldern füttert, um deren politische Agenden zu fördern bzw. zu ermöglichen. Das geht von Schleppertruppen bis zur Antifa, mehr oder weniger direkt, in aller Regel über die sogenannten NGOs. Hinzu kommen als Anzeigen ausgewiesene Propagandakampagnen in den Mainstreammedien, mit denen deren publizistisches Wohlwollen gekauft wird. Nun ist das, obwohl schon seit einiger Zeit ‚eingebürgert’, offensichtlich krass verfassungswidrig, weil es gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstößt. Die Details dazu sowie weitere Gesichtspunkte der Verfassungswidrigkeit können in diesem Rahmen offen bleiben. Denn mir geht es darum, daß und warum es trotz der Offensichtlichkeit der Verstöße keine Klagen zum Bundesverfassungsgericht gibt. Der Grund: Es gibt dazu nur zwei Wege. a) Entweder eine Normenkontrollklage gegen das betreffende Haushaltsgesetz gemäß Art. 93 (2) Nr. 2 GG oder b) eine Verfassungsklage bei der Verteilung der milden Gaben eines nicht berücksichtigten Anspruchstellers.
Zu a) ist die Antwort: ‚Der Antrag kann nur von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages gestellt werden.’ (Näheres bei Bundesverfassungsgericht – Abstrakte Normenkontrolle). Solange die wirkliche Opposition unter 25 Prozent im Bundestag vertreten ist, kommt es nicht zu einem klageberechtigten Quorum.
Zu b): Hier müßte eine Organisation auf die betreffende Zuwendung klagen. Und zwar beginnend beim Verwaltungsgericht. Dabei könnte das Gericht gem. Art. 100 GG das zugrundeliegende Gesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit vorlegen; falls nicht, hat der Kläger am Ende der Instanzen den Weg zum Bundesverfassungsgericht, und zwar als Verfassungsbeschwerde. (Dabei muß man noch wissen, Normenkontrollverfahren gehen zum 2. Senat, Verfassungsbeschwerden zum 1.= Harbarth.) Die Ironie bzw. Schwierigkeit bei dieser Variante besteht aber darin, daß der Kläger nicht auf Leistung aus einem von ihm für ungültig gehaltenen Gesetz klagen kann, sondern daß er eine Art Wettbewerbs- oder Konkurrentenklage dahingehend erheben müßte, mit dem Ziel, daß der Wettbewerber eben gerade keine Zuwendung durch den Staat bekommt. Ob das überhaupt rechtlich geht, kann ich selbst nicht sagen. Sicher ist aber, daß es keine Organisation gibt, die eine solche Klage erhebt.
Nun noch zum anderen Kern der Sache. Wie jeder gelernte Strafjurist weiß, hätte Merkel bereits 2016 wegen massenhafter Anstiftung oder Beihilfe zum gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusen von Ausländern gem. § 96, § 97 AufenthaltsG strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Nur hat sich keiner getraut. Eigentlich wäre jede Staatsanwaltschaft im Bundesgebiet zuständig gewesen, und jede Landesregierung und deren Generalstaatsanwalt hätten das durchziehen können. Übrigens lautet § 97 AufenthG: ‚(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren wird bestraft, wer in den Fällen des § 96 Abs. 1, auch in Verbindung mit § 96 Abs. 4, den Tod des Geschleusten verursacht. (2) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer in den Fällen des § 96 Abs. 1, auch in Verbindung mit § 96 Abs. 4, als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, gewerbsmäßig handelt.’
Also ein schwerer Verbrechenstatbestand. Merkel wandelte auf einem schmalen Grat.
Ihr Handeln fand nicht nur schlicht als ‚einfache’ kriminelle Aktion innerhalb eines funktionieren Staatswesens statt, sondern stülpte dieses selbst um und stellte damit zugleich einen Staatsstreich dar. Ein solcher ist, wenn er mit Gewalt ausgeübt wird, ein mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedrohter Hochverrat nach § 81 StGB. Wird er indessen ’nur’ unter Mißbrauch eines Regierungsamtes begangen, ist er erstaunlicherweise komplett straffrei. Auch für die Unterstützer. Der deutsche Gesetzgeber konnte sich selbst nach dem massenhaften Rechtsmißbrauch des Dritten Reichs so etwas schlicht nicht vorstellen (Nebenbemerkung: Er konnte sich auch die auf die Übernahme fremder Staaten gerichtete Wiedererstarkung des Islam nicht vorstellen). Wie Sie wissen, kam Merkel, bislang jedenfalls, damit davon und wurde von ihren Unterstützern sogar als Kandidatin für den Nobelpreis gehandelt. Die zahlreichen beim Generalbundesanwalt eingegangenen Strafanzeigen wegen Hochverrats konnten keinen Erfolg haben. Der Vorwurf der Anstiftung zur Schleusung hingegen wurde mit rabulistischen Argumentationen niedergeschlagen, wie sie sonst keinem schweren Straftäter zugutekommen. Dazu muß man auch wissen, daß kein Anzeigeerstatter ein Klageerzwingungsverfahren betreiben konnte, da er bei dieser Deliktskonstellation nicht unmittelbar ‚Verletzter’ nach § 171 StPO war.
Nachdem Merkel nun wußte, wie weit sie gehen konnte, bzw. daß sie, was auch immer sie anstellte, nicht zur Rechenschaft gezogen werden würde, leistete sie sich das Ding, mit dem kein vorheriger Kanzler und auch kein Regierungschef eines nichtdiktatorisch geführten westlichen Landes durchgekommen wäre: die Rückabwicklung der Wahl des Ministerpräsidenten Kemmerich im Februar 2020. Ein glasklarer Fall von Anstiftung zur Nötigung von Verfassungsorganen. Die Vorschrift lautet:
§105 StGB: (1) ‚Wer
1. ein Gesetzgebungsorgan des Bundes oder eines Landes oder einen seiner Ausschüsse,
2. die Bundesversammlung oder einen ihrer Ausschüsse oder
3. die Regierung oder das Verfassungsgericht des Bundes oder eines Landes
rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt nötigt, ihre Befugnisse nicht oder in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.’
Die Sache ist von Ihnen an anderer Stelle schon beschrieben. Ich erwähne sie deshalb, weil hier eine weitere noch offene Rechnung gegen Merkel besteht, und auch der Generalbundesanwalt trotz mehrerer plausibler Strafanzeigen – eine von einem Fraktionsführer im Thüringer Landtag – sich geweigert hat, hier seine gesetzliche Pflicht zur Strafverfolgung zu erfüllen. Er ist auch noch nicht ganz aus dem Schneider. Sollte sich das politische Blatt doch noch wider Erwarten wenden, ist er zumindest wegen Strafvereitelung im Amt gemäß §§ 258, 258a StGB fällig.
Nun der Faden weiter geknüpft zum aktuellen Geschehen, nämlich den Umtrieben der ‚letzten Generation’, deren Akteure offenbar gar nicht ahnen, wie recht sie mit dieser Titulierung wirklich haben. Deren Handlungen muß ich hier nicht beschreiben, sie werden ohnehin ständig publiziert. Was mich dabei nahezu amüsiert, ist die falsche rechtliche Einordnung, die sich offenbar bundesweit medial verbreitet hat. Ständig ist von § 315 StGB die Rede. Dieser ist ein sogenanntes konkretes Gefährdungsdelikt. Das heißt, der Täter muß durch seine Handlung andere Menschen in konkrete Leib- und Lebensgefahr bringen. Davon kann jedoch bei der Erzeugung eines Verkehrsstaus oder der Umleitung des Flugverkehrs keine Rede sein (lassen wir dabei die Sache mit der verunfallten Radfahrerin als rechtsdogmatischen Sonderfall an dieser Stelle offen). Also zielt § 315 StGB, solange nicht Versorgungsanlagen zer- oder gestört werden – was dann unter § 316a-§ 318 StGB fällt – in die völlig falsche Richtung.
Ich vermute aber, daß die Medienschaffenden nicht so doof sind, das nicht selbst herauszufinden, denn zumindest einige von ihnen können noch lesen. Also wollen sie mit ihrer publizistischen Kumpanei mit den Klimaklebern vom wirklichen Delikt ablenken: nämlich vom Verbrechenstatbestand der versuchten Nötigung von Verfassungsorganen nach § 105 und § 23 StGB. Die Klimakleber wollen, das erklären sie ganz offen, die Bundesregierung und den Bundestag zu bestimmten Handlungen in Sachen Klima nötigen. Und das auch noch mit freundlicher Unterstützung des Präsidenten der sogenannten Verfassungsschutzbehörde. Grotesker geht es nicht mehr.
Ihr Vorhaben ist den Klimaklebern bislang nicht gelungen. Also stellen die Taten jeweils einen Versuch dar. Und hierzu lautet § 23 StGB:
‚Strafbarkeit des Versuchs
(1) Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt…’
Und für die Strafverfolgung wegen eines Verbrechens der Nötigung von Verfassungsorganen (§ 105 StGB) ist gemäß § 120 und 142a Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ausschließlich der Generalbundesanwalt zuständig. Dort herrscht aber Schweigen im Walde. Also nicht nur das Bundesverfassungsgericht ist am Staatsstreich beteiligt, sondern auch der Generalbundesanwalt. Damit schließt sich der Kreis. Ihr Nachruf auf die inzwischen vollzogene Abschaffung unseres Staates hat voll ins Schwarze getroffen. Willkommen im Beuteland.”
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PS: Ich will es dahingestellt lassen, ob beim der Blockade eines Großflughafens mit allen Folgen für über dem Airport kreisende und zu anderen Flughäfen umgeleitete, womöglich sogar notlandende Maschinen tatsächlich „keine Rede” von einer Gefährdung der Passagiere sein kann.
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Unmittelbar nach dem Sieg Marokkos über Belgien einstweilen nur bei der Fußballweltmeisterschaft fanden in der lauschigen Eurokratenmetropole Brüssel spontane Integrationsfestspiele unter dem Motto „One Love” statt. Juvenile Marokkaner (m/w/d) zerlegten einige unbedeutende Teile der Innenstadt, um zu zeigen, wie innig sie sich als Belgier fühlen, wie stark sie sich mit ihrem Land identifizieren und unter dessen sportlicher Niederlage leiden. Die Zeit hat das sofort geschnallt und bezeichnet die Feiernden herkunftsneutral als „Fans”.
Der Süddeutsche Beobachter indes findet wieder ein Barthaar in der Suppe.
Dieser Zusammenhalt hat zwar nie existiert und wird nie existieren, aber die von weißen Relativierern produzierte Münchner Gazette will die Schuld daran offenbar nicht allein den indigenen Belgiern geben. Das kann dazu führen, dass weltanschaulich nicht gefestigte Zeitgenossen auf den Gedanken kommen, für brennende Autos und E(!)-Roller diejenigen verantwortlich zu machen, die sie angezündet haben, und nicht etwa die Strukturen, durch die sie dazu gezwungen wurden. Merke: „Gewalt ist immer auch ein Hilferuf!” (Cl. Roth).
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Hier spricht der Sponsor.
Zettelgeburt dank Flachsichtkartei: Zwei große Werke des 20. Jahrhunderts – das eine literarisch, das andere wissenschaftlich und beide zeugend von der stupenden Belesenheit und dem gußeisernen Gedächtnis ihrer Schöpfer Arno Schmidt bzw. Niklas Luhmann – wurden aus dem Zettelkasten geboren. Beide Autoren, begünstigt von ihrem jeweiligen Temperament und der Gnade zu früher Geburt, liefen gar nicht erst Gefahr, vom Computer verführt zu werden. So entgingen sie dem informationstechnologischen Anschlag auf ihre Schaffenskraft, der darin liegt, daß das Werkzeug einen erheblichen Teil jener Aufmerksamkeit verschluckt, die eigentlich dem „Werkstück“ zugutekommen sollte. Zurück zur guten alten Konzentration finden Sie hier.
Da Sie als Klonovsky-Leser dem Klonovsky-Verleger prinzipiell sympathisch sind, gewährt Ihnen die Thomas-Hoof-Gruppe einen Rabatt von fünf Prozent. Bitte bei der Bestellung einfach den Code „Actadiurna5“ eingeben.
(Das war eine Anzeige.)
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Die einen sind verlogen, die anderen sind dumm. Immer aber geht es den Verlogenen materiell besser als den Dummen.
Worauf die Anführer der Dummen mit Verlogenheit zu reagieren pflegen. Ganz dumm sind sie ja auch nicht.
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Wundert das jemanden?
„Stecken alle unter einem Leder.”
(Baron Ochs auf Lerchenau, „Rosenkavalier”, 3. Akt)
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Wir kommen zum Klimawandel. Zunächst zur sturheilen mutwilligen Verwechslung von Wetter und Klima durch rechte Evidenzfetischisten.
Sodann reiten solche Figuren auf einem Argument herum, gegen das sich schon die Mammuts vergeblich festgeklebt haben.
Mit Verlässlichkeit landen die Schwurbler dann bei der Verharmlosung, ja Glorifizierung des Kohlendioxids.
Zuletzt drehen sie das ganz große Rad der globalen Verschwörung unter Formeln wie Great reset oder „Große Tansformation” (also praktisch Umvolkung auf klimanisch).
Zur Verschwörungstheorie Zum Verschwörungsmythos gehört natürlich die Verquickung grundverschiedener Vorgänge zu einem geschlossenen Narrativ.
Aber die Schwurbler finden keine Resonanz beim Publikum!
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Zum Stand der (Zivil-)Gesellschaft.
Ein Fake? Das Werk eine Witzboldes? Schon möglich. Aber allein, dass es nicht sicher ist…
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Einer geht noch.
Hätten Sie’s gewusst? Oder sind Sie transphob?
Und nun, Trinity College, die ganze Sache noch mal mit Mohammed, Allah erfülle seine Wünsche im Jenseits wie im Diesseits. Na los doch!