Die Stichhaltigkeit einer These verblasst neben ihrem Amüsementwert.
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Der Dummkopf verfügt nur über einen überschaubaren Bestand von Vorurteilen; je intelligenter ein Mensch ist, desto umfangreicher wird sein Repertoire. Gott kennt wahrscheinlich überhaupt nichts anderes mehr als bestätigte Vorurteile.
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Demokratie ist ein Modus der politischen Mehrheitsfindung und nichts außerdem; es kann aus demselben Grunde keine „demokratischen Werte” geben, aus dem es keine prozentrechnungsbasierten Werte gibt.
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Es ist richtig, dass die Ukrainer nicht für 33 verschiedene Geschlechter kämpfen. Aber sie werden sie bekommen.
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Jemand sagte: „Der Unterschied zwischen einer Autokratie und einer Demokratie besteht darin, dass in einer Autokratie mit hoher Wahrscheinlichkeit korrupte, inkompetente und dumme Menschen an die Regierung kommen und in einer Demokratie mit Sicherheit.”
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Als ich heute bei Cioran den Satz las: „Der Appetit auf die Peinigung ist für die einen, was das Gewinnstreben für die anderen ist”, einnerte mich das an die Bemerkung von Freund ***, dass sich alle Paare nach dem Hammer-Amboss-Verhältnis klassifizieren ließen; meistens spiele einer von beiden die Rolle des Hammers, und der andere übernehme den Part des Ambosses, was nicht oder nicht vorrangig sexuell gemeint sei, sondern emotional und machttektonisch. Es gebe freilich nicht selten auch die Konstellation, dass zwei Menschen vom Typ Hammer oder zwei vom Typ Amboss zusammenlebten, wobei Erstere unter Inkaufnahme einer gewissen Dauerkabbelei durchaus miteinander klarkommen könnten, während sich zwei Ambosse das Leben gern wechselseitig zum Problem beziehungsweise zur mehr oder weniger subtilen Qual machten.
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Habeck, Habarth, Haldenwang, Habermas. Habemus satis.
Soweit kein Dissens. Es herrscht nur eine große Uneinigkeit darüber, wo die Feinde des Rechts sich sammeln.
Zitat: „In seiner Rede erklärte der Jurist, dass der Gebrauch der Freiheitsrechte dazu geeignet sein könne, die Verfassungsordnung zu delegitimieren. Er betonte: ‚Der wehrhafte Verfassungsstaat muss sich den Feinden von Recht und Rechtsstaatlichkeit konsequent entgegenstellen.’ ”
Der Gebrauch der Freiheitsrechte ist geeignet, die Verfassungsordnung zu delegitimieren. Heil Pentheus! Wir hörten Vergleichbares von Nanny Faeser und Thomas Haltungszwang, als sie einer respektvoll erschütterten Öffentlichkeit den neuen Deliktbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates” präsentierten.
Weh dem, der Extremismen birgt!
Nun stellt sich der Präsident des Bundesverfassungsgerichts nach all seinen bereits vollzogenen regierungsfrommen Gefälligkeitsentscheidungen hinter die Auffassung der aktuellen Bundesregierung, dass Opposition zu weit gehen könne und die Regierung selbst definiere, wo die Freiheitsrechte enden. Proteste gegen die Aushebelung der Grundrechte, sei es wegen Corona oder der von führenden Schamanen gebotenen Weltklimarettung, können als Delegitimierung der Verfassungsordnung bzw. der sie verkörpernden Bundesregierung gewertet werden, wie auch Demonstrationen gegen die Folgen der Russland-Sanktionen, ob nun längere Energieausfälle oder gravierende Versorgungslücken.
Harbarths Worte ergänzen die Drohungen der Exekutive um nunmehr auch das höchstrichterliche Plazet zur allfälligen Niederschlagung von Herbstprotesten.
PS: Leser *** ist der Ansicht, was Habarth äußere, sei „doch nicht neu. Schon die erste Besetzung des BVerfG, die zweifelsfrei aus Nicht-Faschisten bestand, hat entsprechend geurteilt. Iuristisch liest sich das so:
(bverfge 2., 1953, S. 381)
Mir ist die Übereinstimmung evident.”
Nun, ich schlage vor, die weiteren Entwicklungen und Urteile abzuwarten. Zum Beispiel solche:
Es handelt sich um das Amtsgericht St. Ingbert, das eine IT-Unternehmerin und ehemalige Bundestagskandidatin der „Basis” rechtskräftig zu 50 Tagessätzen Geldstrafe verhängt.
„Es ist nicht das erste Mal, dass bei Corona-Protesten geschmacklose Vergleiche gezogen werden”, notiert der allzeit geschmackssichere Süddeutsche Beobachter. „Es gab schon Judensterne mit der Aufschrift ‚Ungeimpft’, oder auch zynisch-sarkastische Parolen wie ‚Impfen macht frei’ auf Demonstrationen. Aber hier hat nun die Justiz im Saarland eine neue Grenze gezogen. Die Justiz hat in einem Präzedenzurteil erstmals klargestellt: Auch Stolpersteine sind strafrechtlich vor solchem Missbrauch geschützt. Wer diese kleinen Gedenkorte benutze, um ‚die Einschränkungen durch die Corona-Maßnahmen mit dem durch die Nationalsozialisten begangenen Holocaust an Millionen jüdischen Mitbürgern’ gleichzustellen, der begehe eine Verharmlosung des Holocaust, strafbar als Volksverhetzung nach Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs.”
Wie lange wird man noch ungestraft volksverhetzende Scherze machen dürfen wie etwa: „Früher schützte der Führer des Recht, heute schützt das Amtsgericht St. Ingbert den Geschmack”?
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Noch zum Vorigen. Ein Blick auf die Bodentruppen.
„Ich zweifle ebenfalls an der Polizeiführung und an dem Polizeisystem. Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr. Die Polizeimaßnahmen sind total überzogen und da kann nur eine Form von Angst dahinterstecken: Jede Gegenbewegung soll im Keim erstickt werden. Und betroffen sind all diejenigen, die nicht ins selbe Horn blasen wie die Politik und die öffentlich-rechtlichen Medien.”
(Weiter hier.)
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Friedrich Sieburg, Tagebuch, Dezember 1944
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Vor ein paar Tagen verschlug es diesen Herren meines Dünkens erstmals in mein Diarium, und zwar weil er zu denen gehörte, die dem Bundesabrissminister R. Habeck nach dessen „Dichtmachen bedeutet ja nicht Insolvenz”-Lapsus zur, wie man sagt, Seite sprangen. Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) klingt ja so, als habe der Mann mit der deutschen Wirtschaft zu tun, aber es handelt sich wohl eher um ein Institutu. Diesmal unterstützt der Wirtschaftsexperte andere grüne Wirtschaftsexpert:_*Innen.
Zu seiner eigenen Expertise ein Rückblick.
Oder eben nicht.
Aber doch nicht der Haushalt von Gevatter Fratzscher! Und jetzt noch 100 Milliarden für die Klimahüpfer. (Auch für die Weiterverbreiter solcher Forderungen fallen immer ein paar Brosamen ab.)
Ich hätte mir den Bernd Zeller vom 15. – „Man steht nun mal vor der Frage: Will ich in den Spiegel schauen können oder aufs Konto?” – für heute aufsparen sollen.
PS und um nicht missverstanden zu werden: Man könnte „Fridays for Future” das gesamte Weltvermögen anvertrauen, ohne dass diese Leute damit etwas anderes als Schaden anrichten würden.
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Die Welt meldet: „Die Klägerin hatte sich im Juni 2021 mit freiem Oberkörper auf dem Wasserspielplatz Plansche im Bezirk Treptow-Köpenick aufgehalten. Daraufhin war sie zunächst von Sicherheitskräften, dann von der Polizei aufgefordert worden, ihre Brust zu bedecken oder das Gelände zu verlassen. Dies sei eine Ungleichbehandlung gegenüber männlichen Besuchern mit nacktem Oberkörper, argumentierte ihre Anwältin Leonie Thum. ‚Die Sexualisierung der weiblichen Brust ist eine Diskriminierung.’ ”
Das ist der Satz des Äons: Die Sexualisierung der weiblichen Brust ist eine Diskriminierung. Nicht wegen der Unterscheidung (discrimen), sondern wegen der Sexualisierung. Wer hat die weibliche Brust – und wann zum ersten Male – sexualisiert? Wem muss man diese skandalöse Missinterpretation aufs Schuldkonto schreiben? Bitte fragen Sie Ihren Ortsgeistlichen, die Prostituierte Ihrer Wahl oder einen Evolutionsbiologen.