Man kann das heute bekanntgegebene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Causa Merkel-Kemmerich so sehen:
Oder so:
Die Karlsruher Richter haben seit dem Amtsantritt des Merkel-Favoriten Stephan Harbarth mit mehreren maßstäblichen Entscheidungen in den vergangenen Jahren selbst die Verfassung gebrochen oder meinethalben zur Disposition gestellt (siehe hier und hier); es fragt sich – bzw. leibhaftige Leser fragen –, ob dieses Urteil nur ein „Ausreißer” sei oder doch eine „Trendwende”?
Ich halte beides für Wunschdenken. Zunächst einmal: Wäre die BRD ein Rechtsstaat, hätte der Generalbundesanwalt wegen „Nötigung von Verfassungsorganen” gemäß § 105 StGB zumindest Ermittlungen gegen die Kanzlerin und den von ihr angestifteten gewalttätigen linken Mob aufgenommen, der Kemmerichts Wohnhaus belagert und seine Familie attackiert hat. Dann hätte sich die Schwefelpartei womöglich gar nicht an die Karlsruher nominellen Verfassungshüter wenden müssen. Jene wiederum ließen sich Zeit – „Zeit gewonnen, alles gewonnen” (Kleist) –, obwohl der Fall ja noch eindeutiger war als das Wembley-Tor, zwei Jahre lang, bis Merkel nicht mehr im Amt war, dann riefen sie ihr ein sanft-symbolisches Dudu! nach, ein Das-macht-man-doch-nicht! Man kann diese ex post-Entscheidung wahlweise bequem, schlau, korrupt oder feige nennen, es ist egal. Das Urteil ist wirkungslos, es wird keine Konsequenzen haben.
„Wie schon in den gleichgelagerten Fällen Wanka 2015 (da gab es die Einstweilige Anordnung, das Hauptsacheurteil kam 2018 und wurde von der Zeit noch relativ neutral berichtet) und Seehofer 2018 (Das Urteil erging 2020 und wurde sogar von der SZ relativ sachbezogen referiert) hat die Medienmeute den Skandal weggeschwiegen, während vor dem Merkelschen Staatsstreich von 2015 kein Minister und auch kein Kanzler eine derart massive verfassungsfeindliche Handlung politisch überlebt hätte”, notiert der inzwischen einschläge Leser ***, Jurist im Staatsdienst.
Die Entscheidung ging mit 5:3 aus. „Das bedeutet”, fährt Leser *** fort, „es gibt im 2. Senat zwei Lager, ein (noch) grundgesetzkonformes, konservatives, und ein radikales, dem das GG egal ist, und das die von Merkel eingeleitete Transformation in den linken Gesinnungsstaat weitertreiben will. 5:3 heißt übrigens, daß es nur an einer Stimme lag, denn bei einem Patt wäre die Klage abgelehnt gewesen. In Wirklichkeit gibt es im Westen nichts Neues, denn die Beklagte hat ihr Ziel, der aufgekommenen Opposition endgültig den Gnadenstoß zu versetzen, zu 100 Prozent erreicht. Sogar der Generalbundesanwalt hat stillgehalten. Momentan wird Merkel genüßlich in sich hineinlächeln.”
Immerhin kann die AfD künftig im Bundestag, wenn die anderen sich einmal mehr unisiono als „die demokratischen Parteien” aufmanderln, die Frage stellen, wie sie diese Selbstdarstellung mit der nun offiziell verfassungswidrigen und trotzdem von ihnen allen durchaus frenetisch akklamierten „Rückgängigmachung” einer demokratischen Wahl in Einklang bringen wollen.
Freilich, eine erwünschte kognitive Dissonanz mehr, wer zählt da noch mit?