Das AfD-Urteil im Lichte des Ukraine-Konflikts

Leser ***, Rechts­stu­dent, fragt:

„Soll­te nicht die AfD nun­mehr beim Wis­sen­schaft­li­chen Dienst des Bun­des­ta­ges ein Gut­ach­ten über die Fra­ge in Auf­trag geben, was für einen Volks­be­griff die ukrai­ni­sche Regie­rung ver­tritt? Mit ande­ren Wor­ten: Wie lässt sich denn begrün­den, dass es irgend­wo in dem geo­gra­phi­schen Gebiet ‚Ukrai­ne’ ein spe­zi­fi­sches Volk der ‚Ukrai­ner’ gibt, das einen unab­hän­gi­gen Staat mit bestimm­ten Gren­zen haben soll, ohne auf neu­er­dings gegen Art. 1 Abs. 1 GG ver­sto­ßen­de und daher ver­ru­fe­ne Kate­go­rien zu rekurrieren?

Unse­re Regie­rung unter­stützt mit Waf­fen­lie­fe­run­gen, was sie hier­zu­lan­de als ver­fas­sungs­feind­lich ver­folgt. Die Ukrai­ner, die heu­te für einen frei­en, sou­ve­rä­nen, euro­päi­schen Natio­nal­staat kämp­fen, könn­ten sich noch wun­dern; denn der nöti­ge Schutz vor Russ­land, ja über­haupt die Mit­tel, einen sol­chen Staat aus den Trüm­mern des Krie­ges auf­er­ste­hen zu las­sen, könn­ten nur dadurch zu haben sein, sich völ­lig der EU aus­zu­lie­fern. Das ukrai­ni­sche Volk ist ob sei­ner Optio­nen wahr­lich nicht zu beneiden.”

 

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11. März 2022

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